Moin!
Mit Markenrecht hat das nichts zu tun.
Nein. Jedenfalls nicht so lange z.B. die Webdesignfirma das Logo nicht:
1. markenmäßig verwendet und(!)
2. der Schutzbereich der Marke nicht Kern- oder Randbereiche des "Webdesigns" berührt.
Aber schon dem Punkt 1 geht man mit dem Bildschirmfoto schon aus dem Weg.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix