Hello,
Vertragliche Vereinbarungen? Ich glaube nicht, dass mir jemand verbieten darf zu erwähnen, dass ich irgendwann einen Auftrag für $firma erledigt habe. Eine eventuelle Geheimhaltungspflicht betrifft eher Art und Inhalt der Tätigkeit, die reine Tatsache sollte unkritisch sein.
Da hätte ich in manchen Staaten aber Sorge um meine Gesundheit, wenn ich dort erwähnen würde, dass ich für die FIRMA gearbeitet hätte...
*scnr*
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg