Hello,
mal angenommen eine Person XY arbeitet in der IT Branche im Bereich Administration in einem kleinen Unternehmen und betreut die Website.
Anforderungsprofil ist nicht so hoch.
Die Person wartet nun seit 3 Monaten auf Ihr Gehalt.
Ich würde mal eine ganz ungewöhnliche Vorgehensweise versuchen. Dafür würde eich aber einen Anwalt brauchen, dem ich wirklich vertrauen mag und kann und der auch das passende Hintergrundwissen hat.
Das Urheberrecht schützt das eigene Werk auch in einem Abhängigkeitsverhältnis, wenn man nicht angemessen (z.B. tarifgerecht) dafür entlohnt worden ist. Zur Angemessenheit gehört auch die zeitnahe Bezahlung.
Daraus lässt sich in dem von Dir beschriebenen Fall also ein Verbietungsrecht ableiten.
Ich würde mal eine einstweilige Verfügung auf Benutungsuntersagung ausprobieren. Die muss aber gut vorbereitet sein.
Danach wird der Arbeitsvertrag, der ja faktisch nie erfüllt worden ist von Arbeitgeberseite, freilich erledigt werden (vermute ich), es sei denn, der Chef kann pfiffige Mitarbeiter von Pfeifen unterscheiden. Aber dann hätte er Dich sichlich sicherheitshalber schon bezahlt...
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg