Jobs in IT Branche und Bezahlung
Chris
- sonstiges
Hallo,
mal angenommen eine Person XY arbeitet in der IT Branche im Bereich Administration in einem kleinen Unternehmen und betreut die Website.
Anforderungsprofil ist nicht so hoch.
Die Person wartet nun seit 3 Monaten auf Ihr Gehalt.
Chris aka Person XY
Hi,
mal angenommen eine Person XY arbeitet in der IT Branche im Bereich Administration in einem kleinen Unternehmen und betreut die Website.
Anforderungsprofil ist nicht so hoch.
Die Person wartet nun seit 3 Monaten auf Ihr Gehalt.
- Wie würdet Ihr hier vorgehen?
Unabhängig von der Branche.
MfG ChrisB
Moin!
Eines noch: Melde Dich zur Sicherung Deiner Ansprüche UNVERZÜGLICH bei der Arbeitsagentur. Nimm den Vertrag und die Kontoauszüge mit. Dein Chef ist insolvent oder ein Betrüger, wahrscheinlich beides. Du musst da nicht mehr hin, das bring auch nichts.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix
Moin!
Eines noch: Melde Dich zur Sicherung Deiner Ansprüche UNVERZÜGLICH bei der Arbeitsagentur.
Das ist natürlich ein guter Ratschlag,
das muß ich dringend machen.
Ich denke es gehören immer zwei dazu.
Einer der es macht, also der Chef der nicht zahlt, und
einer der es mit sich machen lässt, also der Arbeitnehmer.
Ich denke das es dumm war von mir nichts zu unternehmen, und
noch immer bin ich unschlüssig.
Hi,
Ich denke es gehören immer zwei dazu.
Einer der es macht, also der Chef der nicht zahlt, und
einer der es mit sich machen lässt, also der Arbeitnehmer.
Wenn das alle oder zumindest mehr Kollegen mit sich machen lassen - dann dürfte in der Tat die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens fragwürdig sein.
Wenn du der einzige bist, der das „mit sich machen“ lässt, alle anderen Kollegen hingegen pünktlich ihr vereinbartes Gehalt erhalten - dann solltest du ganz schnell zusehen, dass sich das bei dir auch ändert.
Ich denke das es dumm war von mir nichts zu unternehmen, und
noch immer bin ich unschlüssig.
Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht wäre auch noch empfehlenswert.
Mit dem zusammen erst mal eine Zahlungsaufforderung nebst angemessener Frist (im vorliegenden Falle m.E. maximal zwei Wochen) aufsetzen, und wenn nach Verstreichen dieser Frist immer noch kein Gehalt vorliegt, weitere Schritte planen - arbeitsrechtliche.
MfG ChrisB
Moin!
Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht wäre auch noch empfehlenswert.
Mit dem zusammen erst mal eine Zahlungsaufforderung nebst angemessener Frist (im vorliegenden Falle m.E. maximal zwei Wochen) aufsetzen, und wenn nach Verstreichen dieser Frist immer noch kein Gehalt vorliegt, weitere Schritte planen - arbeitsrechtliche.
Ja. Aber erst zur Arbeitsagentur! Dort gibt es auch den Beratungsschein. Nachfragen. Dringend machen. geht ja auch um die Arbeitslosenversicherung.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix
Hello,
Ja. Aber erst zur Arbeitsagentur! Dort gibt es auch den Beratungsschein. Nachfragen. Dringend machen. geht ja auch um die Arbeitslosenversicherung.
Und ggf. Insolvenz- oder Kurzarbeitergeld
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Hello,
mal angenommen eine Person XY arbeitet in der IT Branche im Bereich Administration in einem kleinen Unternehmen und betreut die Website.
Anforderungsprofil ist nicht so hoch.
Die Person wartet nun seit 3 Monaten auf Ihr Gehalt.
Ich würde mal eine ganz ungewöhnliche Vorgehensweise versuchen. Dafür würde eich aber einen Anwalt brauchen, dem ich wirklich vertrauen mag und kann und der auch das passende Hintergrundwissen hat.
Das Urheberrecht schützt das eigene Werk auch in einem Abhängigkeitsverhältnis, wenn man nicht angemessen (z.B. tarifgerecht) dafür entlohnt worden ist. Zur Angemessenheit gehört auch die zeitnahe Bezahlung.
Daraus lässt sich in dem von Dir beschriebenen Fall also ein Verbietungsrecht ableiten.
Ich würde mal eine einstweilige Verfügung auf Benutungsuntersagung ausprobieren. Die muss aber gut vorbereitet sein.
Danach wird der Arbeitsvertrag, der ja faktisch nie erfüllt worden ist von Arbeitgeberseite, freilich erledigt werden (vermute ich), es sei denn, der Chef kann pfiffige Mitarbeiter von Pfeifen unterscheiden. Aber dann hätte er Dich sichlich sicherheitshalber schon bezahlt...
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
h1,
Daraus lässt sich in dem von Dir beschriebenen Fall also ein Verbietungsrecht ableiten.
Ich würde mal eine einstweilige Verfügung auf Benutungsuntersagung ausprobieren. Die muss aber gut vorbereitet sein.
++Tom, ausgezeichnet!!
Wir haben gestern am Ergebnis der Verhandlung in Erfurt gesehen, dass es nicht angeht, was manche Arbeitgeber sich herausnehmen. Das macht Mut.
Hotti
Hello,
Daraus lässt sich in dem von Dir beschriebenen Fall also ein Verbietungsrecht ableiten.
Ich würde mal eine einstweilige Verfügung auf Benutungsuntersagung ausprobieren. Die muss aber gut vorbereitet sein.
++Tom, ausgezeichnet!!
Wir haben gestern am Ergebnis der Verhandlung in Erfurt gesehen, dass es nicht angeht, was manche Arbeitgeber sich herausnehmen. Das macht Mut.
Bitte mehr Input zu Erfurt. Ich habe leider nur begrenzte Sensorik und vermute daher, dass mir etwas entgangen ist...
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Bitte mehr Input zu Erfurt. Ich habe leider nur begrenzte Sensorik und vermute daher, dass mir etwas entgangen ist...
es geht um das Bundesarbeitsgericht in Erfurt
"Emmely" war fristlos gekündigt worden, weil sie angeblich zwei gefundene Pfandbons im Wert von zusammen 1,30 Euro für sich selbst eingelöst haben soll. Tatsächlich hatte die engagierte ver.di-Gewerkschafterin sich bei ihren Chefs als Streikaktivistin unbeliebt gemacht.
also hier weiterlesen...
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=15259
bis dann
Ulli
hi,
also hier weiterlesen...
Danke Ulli!!!!
Ich hab 17 Jahre in Erfurt gewohnt, aber wahrscheinlich nicht zur richtigen Zeit? Quatsch, Ne, im Arbeitsgericht gestern wäre ich gerne dabeigewesen, habs aber auch erst hinterher erfahren.
Horst Zuluh