Hello,
Daraus lässt sich in dem von Dir beschriebenen Fall also ein Verbietungsrecht ableiten.
Ich würde mal eine einstweilige Verfügung auf Benutungsuntersagung ausprobieren. Die muss aber gut vorbereitet sein.
++Tom, ausgezeichnet!!
Wir haben gestern am Ergebnis der Verhandlung in Erfurt gesehen, dass es nicht angeht, was manche Arbeitgeber sich herausnehmen. Das macht Mut.
Bitte mehr Input zu Erfurt. Ich habe leider nur begrenzte Sensorik und vermute daher, dass mir etwas entgangen ist...
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg