Moin!
Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht wäre auch noch empfehlenswert.
Mit dem zusammen erst mal eine Zahlungsaufforderung nebst angemessener Frist (im vorliegenden Falle m.E. maximal zwei Wochen) aufsetzen, und wenn nach Verstreichen dieser Frist immer noch kein Gehalt vorliegt, weitere Schritte planen - arbeitsrechtliche.
Ja. Aber erst zur Arbeitsagentur! Dort gibt es auch den Beratungsschein. Nachfragen. Dringend machen. geht ja auch um die Arbeitslosenversicherung.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix