Gewerbe Anmeldung
Jochen
- meinung
Hallo,
ich habe mal eine Frage an euch bezüglich eine „Gewerbe Neu Anmeldung „ ich überlege mir schon seit Tagen, was wohl besser ist ein klein Gewerbe ohne Umsatzsteuer oder ein Gewerbe mit Umsatzsteuer. Was denkt Ihr denn so ? bzw. wenn ihr ein Gewerbe habt, was habt ihr gewählt?
Hoffe mal, dass ich ein paar Hilfreiche Antworten bekomme.
Gruß,
Jochen
Hallo!
Du kannst beruhigt ein Klein-Unternehmen anmelden und dich den Kleinunternehmer-Regeln unterwerfen.
Die gelten solange du nicht mehr als 17500EUR im vorangegangenen Jahr erwirtschaftet hast.
Wenn du diesen Betrag überschreitest rutscht du automatisch aus der Kleinunternehmerregelung.
Du kannst als Kleinunternehmer aber auch Umsatzsteuer zahlen und dann die Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.
In meinen Augen die beste Lösung.
Mehr dazu findest du bei Google. Es gibts dazu etliche Seiten im Netz.
Grüße, Matze
Hi!
Du kannst beruhigt ein Klein-Unternehmen anmelden und dich den Kleinunternehmer-Regeln unterwerfen.
Ob das Gewerbe groß oder klein ist, spielt bei der Anmeldung keine Rolle. Anschließend erst kommt das Finanzamt, mit dem man die steuerlichen Aspekte klärt.
Die gelten solange du nicht mehr als 17500EUR im vorangegangenen Jahr erwirtschaftet hast.
Und voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro im aktuellen jahr.
Du kannst als Kleinunternehmer aber auch Umsatzsteuer zahlen und dann die Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.
Mehr dazu findest du bei Google. Es gibts dazu etliche Seiten im Netz.
Beispielsweise der mediafon-Ratgeber Selbstständige. Dort findet sich im Abschnitt Umsatzsteuer auch eine Beispielrechnung, warum sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerreglung lohnen kann und auch Argumente, wann es ungünstig ist.
Lo!
Hi!
Du kannst beruhigt ein Klein-Unternehmen anmelden und dich den Kleinunternehmer-Regeln unterwerfen.
Ob das Gewerbe groß oder klein ist, spielt bei der Anmeldung keine Rolle. Anschließend erst kommt das Finanzamt, mit dem man die steuerlichen Aspekte klärt.
Stimmt, entschuldigung. Bei der Anmeldung ist es wirklich egal.
Erst dem Finanzamt teilt man später mit, dass man unter die Kleinunternehmerregelung fallen will. Die beurteilen das Anliegen dann anhand des erwirtschafteten Umsatzes.
Grüße, Matze
Du kannst als Kleinunternehmer aber auch Umsatzsteuer zahlen und dann die Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.
In meinen Augen die beste Lösung.
Das kommt drauf an - wenn man lediglich "Waren" erzeugt oder Dienstleistungen erbingt, aber nichts oder nicht viel zukauft, ist das nur unsinniger Papierkram.
aber nichts oder nicht viel zukauft, ist das nur unsinniger Papierkram.
Kleinvieh macht auch Mist ;)
Grüße, Matze
Kleinvieh macht auch Mist ;)
Natürlich, aber wenn ich durch die "genutzte" Vorsteuer weniger Profit mache als durch die abgeführte Umsatzsteuer, zahlt sich das einfach nicht aus.
Wobei man hier auch aufpassen muss, damit man nicht eins auf den Deckel bekommt von wegen "nicht gewinnorientiert Wirtschaften", das wäre natürlich auch nicht legal.
Ich habe fast 2 Jahre, nachdem ich mein Gewerbe wieder abgemeldet habe, immer noch Ärger mit dem Fiskus. Wenn Du Dir diese Leute so einfach vom Hals halten kannst, ist das eine gute Sache(TM).
Gruß, LX
Hi,
Ich habe fast 2 Jahre, nachdem ich mein Gewerbe wieder abgemeldet habe, immer noch Ärger mit dem Fiskus. Wenn Du Dir diese Leute so einfach vom Hals halten kannst, ist das eine gute Sache(TM).
was heißt in deinem Fall "Ärger"? So schlimm, dass es besser gewesen wäre, das Gewerbe nicht abzumelden?
Schönen Sonntag noch!
O'Brien