was macht man mit einem urteil?
bleicher
- recht
0 Der Martin0 bleicher
0 MudGuard0 Icetrain
Grüße,
ich habe ein Gerichtsbeschluss auf den Händen, der mir "recht gibt", sodass ich vom angeklagten Geld verlangen darf.
was macht man damit weiter?
geht man zu einem Inkasso unternehmen, oder gibt es Gerichtsvollstreckerbüro?
der angeklagte ist zu allem Spaß noch "unauffindbar" - nur adresse seiner immobilien ist bekannt - den kann ich da nicht selbst suchen :(
MFG
bleicher
Hallo,
ich habe ein Gerichtsbeschluss auf den Händen, der mir "recht gibt", sodass ich vom angeklagten Geld verlangen darf.
von einem deutschen Gericht?
was macht man damit weiter?
Genau die Frage würde ich dem Anwalt stellen, der dich in diesem Fall beraten hat - wenn du keinen hattest, dann direkt beim Gericht fragen.
der angeklagte ist zu allem Spaß noch "unauffindbar" - nur adresse seiner immobilien ist bekannt - den kann ich da nicht selbst suchen :(
Autsch. Hört sich an, als würde das eigentliche Problem erst noch kommen. :-(
Ciao,
Martin
Grüße,
von einem deutschen Gericht?
klar^^ hier nach den Zuständen eines Thailändischen zu fragen wäre kreativ - aber nich tmehr^^
Genau die Frage würde ich dem Anwalt stellen, der dich in diesem Fall beraten hat - wenn du keinen hattest, dann direkt beim Gericht fragen.
irgendwas sagt mir, dass der richter nciht angetan wäre, wenn ich den damit belästig^^ und geld für anwalt habe ich nicht:(
der angeklagte ist zu allem Spaß noch "unauffindbar" - nur adresse seiner immobilien ist bekannt - den kann ich da nicht selbst suchen :(
Autsch. Hört sich an, als würde das eigentliche Problem erst noch kommen. :-(
na ja - er kriegt kohle indem er vermietet - und sein konto wurde schon mal oder zwei wegen gleicher sache "beschlagnahmt"
ich google mal inzwsichen nach "gerichtsovollziher" - hpffe aber dass jemand shcon erfahrug hatte - es ist ja keine rechtliche - eher "alltagsfrage" :) wie die frage nahc "wo man strafzette lkriegt^^"
MFG
bleicher
n'Abend!
von einem deutschen Gericht?
klar^^ hier nach den Zuständen eines Thailändischen zu fragen wäre kreativ - aber nich tmehr^^
ja, schon klar - aber ich lese gelegentlich zwischen den Zeilen, dass du auch russische Verbindungen hast. Oder interpretiere ich da zuviel hinein?
Genau die Frage würde ich dem Anwalt stellen, der dich in diesem Fall beraten hat - wenn du keinen hattest, dann direkt beim Gericht fragen.
irgendwas sagt mir, dass der richter nciht angetan wäre, wenn ich den damit belästig^^ und geld für anwalt habe ich nicht:(
Ich meinte nicht, du sollst den Richter fragen, sorry. Aber das zuständige Amtsgericht (oder was es auch immer war) hat ganz bestimmt auch sowas wie ein Sekretariat, oder auf Neudeutsch "Helpdesk".
ich google mal inzwsichen nach "gerichtsovollziher" - hpffe aber dass jemand shcon erfahrug hatte - es ist ja keine rechtliche - eher "alltagsfrage" :) wie die frage nahc "wo man strafzette lkriegt^^"
<sarcasm>Moskau-Inkasso hat mal mit dem Slogan geworben: "Ihr Schuldner muss kein Russisch können. Er wird uns auch so verstehen."</sarcasm>
Viel Glück,
Martin
Hi,
ich habe ein Gerichtsbeschluss auf den Händen, der mir "recht gibt", sodass ich vom angeklagten Geld verlangen darf.
Wenn es einen Angeklagten gab, war es ein strafrechtliches Verfahren.
Wenn Du das Recht bekommen hast, Geld zu verlangen, war es ein zivilrechtliches Verfahren.
Was für ein Verfahren war es denn tatsächlich?
geht man zu einem Inkasso unternehmen, oder gibt es Gerichtsvollstreckerbüro?
Wenn Du einen vollstreckbaren Titel hast, ist vermutlich der Gerichtsvollzieher der richtige Ansprechpartner - aber das kann Dir, wie Martin schon schrieb, Dein Anwalt sagen.
cu,
Andreas
Hallo...
ich habe ein Gerichtsbeschluss auf den Händen, der mir "recht gibt", sodass ich vom angeklagten Geld verlangen darf.
was macht man damit weiter?
geht man zu einem Inkasso unternehmen, oder gibt es Gerichtsvollstreckerbüro?
Also du kannst zu einen Inkassobüro gehen und praktisch den deinen Titel "verkaufen" wo aber nicht viel für dich bei rumkommt, wenn sie deinen titel überhaupt "kaufen"...Aber Fragen kostet ja nix ;-)
Zum GV (Gerichtsvollzieher) zu gehen lohnt sich in dem Sinne auch aber da hängt ein Haken dran und zwar das du seine Kosten vorrauslegen musst und der GV iss nicht billig.Da ich deine Folgepostings hier auch gelesen habe haste die Kohle nicht und damit hast du dann ein Problem.
der angeklagte ist zu allem Spaß noch "unauffindbar" - nur adresse seiner immobilien ist bekannt - den kann ich da nicht selbst suchen :(
War der Vogel beim Termin überhaupt da oder wurde in Abwesendheit verurteilt ?
Wenn er da war müsstest seine Adresse im Klageschreiben oder so haben.Ansonsten hat der GV ganz andere Möglichkeiten die Adresse raus zu bekommen, logisch aber das die auch was kosten ;-)
Gibt aber noch nicht ganz legale Wege aber die gehören nicht und überhaupt nicht her !
Gruß Icetrain