Alexander, W.: Verkauf von Betaversionen

Hallo,

soweit mir bekannt wird beim Verkauf ein Vertrag gültig, laut dem dem Käufer keine Schaden durch das Produkt entstehen dürfen. In einer Betaversion kann man das noch nicht gewährleisten.

Darf man Betaversion mit einem Vermerk bsp. "Dies ist eine Betaversion des Produkts. Für Betaversionen wird keine Haftung oder Gewähleistung übernommen" verkaufen? Bzw. ist es gesetzkompatibel ein Betaversion-Softwareprodukt (inkl. spätere Updates auf Stabile Versionen) zu verkaufen?

Gruß Alexander

P.S. Vollkommen Fehlerfreie Programme gibt es wohl kaum -> in dem Sinne.

  1. Hello,

    Darf man Betaversion mit einem Vermerk bsp. "Dies ist eine Betaversion des Produkts. Für Betaversionen wird keine Haftung oder Gewähleistung übernommen" verkaufen? Bzw. ist es gesetzkompatibel ein Betaversion-Softwareprodukt (inkl. spätere Updates auf Stabile Versionen) zu verkaufen?

    ...also so ungefähr:

    "Dieses Programm erledigt Ihre Buchhaltung so ungefähr. Sieht man von den Fehlern ab, von denen der Autor noch nicht ganz genau weiß, wo sie stecken, kommt immer irgend etwas raus am Ende. Manchmal wird es sogar gespeichert und mit etwas Glück kann man das Ergebnis auch drucken"

    Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

    Tom vom Berg

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     ☻_
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    / \ Nur selber lernen macht schlau
    http://bergpost.annerschbarrich.de
  2. soweit mir bekannt wird beim Verkauf ein Vertrag gültig, laut dem dem Käufer keine Schaden durch das Produkt entstehen dürfen. In einer Betaversion kann man das noch nicht gewährleisten.

    ja, ja.

    Darf man Betaversion mit einem Vermerk bsp. "Dies ist eine Betaversion des Produkts. Für Betaversionen wird keine Haftung oder Gewähleistung übernommen" verkaufen? Bzw. ist es gesetzkompatibel ein Betaversion-Softwareprodukt (inkl. spätere Updates auf Stabile Versionen) zu verkaufen?

    man verkauft keine betas, nur alphas. Entweder das produkt ist verkaufsreif, dann mit allen rechtlichen konsequenzenm, ansonsten eben nicht. die gesetzliche gewährleistung kanns man nicht ausschließen. Bei verbrauchern siehts schon wieder ein bißchen anders aus...

    Ottos Mops <kotzt/>

  3. Hi!

    soweit mir bekannt wird beim Verkauf ein Vertrag gültig, laut dem dem Käufer keine Schaden durch das Produkt entstehen dürfen.

    Das ist eine ziemlich pauschale Behauptung, die in der Form garantiert nicht stimmt. Es kommt immer auch auf den Vertrag an. Natürlich darf man nicht vorsätzlich den Vertragspartner täuschen. Das generell kein Schaden entstehen dürfte, setzte voraus, dass man als Verkäufer zu jedem Produkt den Kunden so schulen müsste, dass der sich damit keinen Schaden zufügen kann. Wenn sich der Kunde aus eigenem Willen (und Unvermögen) etwas falsches zulegt, kann doch nicht der Verkäufer haftbar gemacht werden.

    In einer Betaversion kann man das noch nicht gewährleisten.

    Gewährleistung muss man nur auf versprochene Eigenschaften geben. Wenn ganz klar definiert ist, dass das eine Testversion ist, und damit als Eigenschaft hat, nicht für den Produktivbetrieb geeignet zu sein, ist es nicht des Verkäufers Problem, wenn der Kunde dabei was Produktives beeinträchtigt.

    Darf man Betaversion mit einem Vermerk bsp. "Dies ist eine Betaversion des Produkts. Für Betaversionen wird keine Haftung oder Gewähleistung übernommen" verkaufen? Bzw. ist es gesetzkompatibel ein Betaversion-Softwareprodukt (inkl. spätere Updates auf Stabile Versionen) zu verkaufen?

    Man kann sich nicht mit guten Worten von seinen gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten rausreden. Wenn eine zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden ist, hilft auch kein Haftungsausschluss (bei Vorsatz schon gleich gar nicht). Verwende deine Kraft lieber nicht in die Formulierung eines Ausschlusses von Rechten, wenn du nicht weiß, was man da darf und was nicht. Beschreibe lieber nach bestem Wissen und Gewissen, wofür sich dein Produkt eignet und vielleicht noch wofür es nicht vorgesehen ist. (Muss ja nicht in amerikanische Formulierungen ausarten: Diese Mikrowelle ist nicht zu Trocknen von Kleinkindern geeignet.)

    P.S. Vollkommen Fehlerfreie Programme gibt es wohl kaum -> in dem Sinne.

    Selbst wenn es so wäre, darf das kein Ruhekissen für das eigene Gewissen werden.

    Lo!