Sven: GPL / LGPL: Oberflächliche Abänderung von Software

Hallo,

vielleicht kann mir jemand beim Interpretieren der GPL helfen: Nehmen wir als Beispiel den RichTextEditor TinyMCE, der unter einer LGPL veröffentlicht wurde.

Generell gilt: Veränderter Code muss so auch wieder veröffentlicht / bereitgestellt werden. Inwiefern gilt das...

... wenn ich jetzt beispielsweise aus dem <title>-Text "URL einfügen" ein "Link einfügen" mache?
... wenn ich eigene Icons entwerfe und diese in den Symbolleisten verwenden will?
... wenn ich eine neue Funktion schreibe "Video einfügen", mit der man ein Video hochladen kann, das dann in den HTML-Text eingebettet wird?

Und wo wir grade dabei sind, OpenOffice.org (die Software, nicht die Webseite) ist doch auch unter LGPL. Ist es eigentlich erlaubt, Icons aus OpenOffice zu nehmen und in anderen LGPL Projekten zu verwenden? Ich meine, die sind ebenfalls frei, nur das Logo von OO ist eben geschützt. Korrekt?

Gruß
Sven

  1. Lieber Sven,

    Nehmen wir als Beispiel den RichTextEditor TinyMCE, der unter einer LGPL veröffentlicht wurde.

    wenn Du Veränderungen am Kern vornimmst (tiny_mce.js), oder aber in den Plugins/Themes herumpfuschst, dann müsstest Du das der Community wieder zur Verfügung stellen. Oftmals genügt es, wenn Du die entsprechenden Patches im dortigen Forum vorstellst, damit andere Deine technische Lösung nachvollziehen und selbst nutzen können. Ansonsten kannst Du Patches auch im github hochladen, um sie den Entwicklern zugänglich zu machen.

    Was visuelle Änderungen angeht (dazu zähle ich auch Deine Änderungen in den Übersetzungstexten wie "Link einfügen"), dann fallen diese Dinge wohl unter Implementierung und implementation-specific, sodass diese Änderungen für die Community nicht von größerem Interesse sind.

    Neue Funktionen sind aber sehr für die Community interessant. Hierbei lohnt es sich diese (neue) Funktionalität in einem eigenen Plugin umzusetzen, denn dann bist Du sehr flexibel, was das Veröffentlichen angeht. Einfach den Plugin zum Download bereitstellen - fertig. Ob Du einen eigenen Plugin überhaupt nach (L)GPL veröffentlichen musst (es ist ja keine Änderung an bestehendem Code), entzieht sich meiner Kenntnis.

    Liebe Grüße,

    Felix Riesterer.

    --
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  2. : Nehmen wir als Beispiel den RichTextEditor TinyMCE, der unter einer LGPL veröffentlicht wurde.

    Generell gilt: Veränderter Code muss so auch wieder veröffentlicht /

    In diesem Beispiel musst du nichts veröffentlichen. Du willst TinyMCE
    ja wohl nur abändern und auf deiner Webseite verwenden. Damit erwächst
    dir keine Publikationspflicht.

    Die Weitergabe von verändertem Quellcode wird zur Pflicht, wenn du
    TinyMCE, als Paket oder Teil, zum Download anbietest. (Mal davon
    abgesehen würdest du in jedem Fall bereits den Quellcode anbieten,
    wenn du TinyMCE in abgeänderter Form zum Download anbietest.)

    Das mit der Weitergabe bei Verwendung wäre nur bei der "AGPL" der
    Fall. Bei der LGPL nicht.
    Ebenso kannst du OpenOffice-Icons auf deiner Webseite *verwenden*.

    GPL/LGPL sind Distributions-Lizenzen. Deren Bedingungen gelten erst
    bei Weitergabe des Codes, also wenn die gleiche oder eine neue
    Software daraus gemacht und zum Download angeboten wird. Bei reiner
    Verwendung (d.h. als Anwender) muss man die Lizenz nicht mal
    akzeptieren (es ist keine EULA).

    G!