Hallo!
Wir dürfen hier keine Rechtsberatung leisten, daher hier nur ein paar Gemeinplätze zum Thema ohne Gewähr:
Das Geld zu behalten würde vermutlich als Unterschlagung nach § 246 StGB angesehen werden - ist also eine ganz schlechte Idee. Zivilrechtlich kann das Geld von Dir ohnehin als Leistung ohne Rechtsgrund nach § 812 BGB zurückgefordert werden.
Hinsichtlich einer Klage wegen negativer Bewertung solltest Du Dir allerdings keine allzu großen Sorgen machen müssen. Solange die von Dir geschriebene Aussage zu der Zeit, als sie getroffen wurde, nicht völlig unzutreffend war, gibt es wenig rechtliche Handhabe.
An Deiner Stelle würde ich die Überzahlung zurück überweisen und keine Unterlassungserklärung unterschreiben. Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, konsultiere den Anwalt Deines geringsten Misstrauens.
Gruß, LX
RFC 1925, Satz 2: Egal, wie fest man schiebt, ganz gleich, wie hoch die Priorität ist, man kann die Lichtgeschwindigkeit nicht erhöhen.