Tach,
§3 Abs. (2): "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" steht im Widerspruch zu einigen nachfolgenden Paragraphen (besonders §12a) zum Thema Wehrpflicht.
das stand bei Annahme des Grundgesetzes bereits beides drin und darf sich deshalb widersprechen; würde man §12a streichen, wäre ein Gesetz dass einen wortgleichen Paragraphen einführt allerdings vermutlich verfassungswidrig.
§16 Abs. (1): Kein Wort darüber, wie man die deutsche Staatsbürgerschaft loswerden kann, wenn man das *will*.
Dazu kommt die IMHO nicht akzeptable Tatsache, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit mit allen Rechten und Pflichten automatisch erhält, ohne je gefragt zu werden, ob man das überhaupt will. Ich will das beispielsweise nicht, sehe aber keine Möglichkeit, mich dagegen zu wehren.
Staatenlosigkeit ist nach Völkerrecht zu vermeiden, wenn du die deutsche loswerden willst, geh halt woanders hin und besorg dir eine.
§20 Abs. (1) und (2): Die Behauptung, die Bundesrepublik sei demokratisch geprägt, ist eine groteske Lüge, siehe dazu auch meine Vorwürfe an anderer Stelle. Insbesondere ist "alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" blanker Hohn.
Dass das Wahlvolk in diesem Land offensichtlich nicht lernfähig ist, ändert nichts an der demokratischen Prägung des Landes. Solange du nicht einsiehst, dass die Stimmen von 50 Millionen Wahlvieh 50 Millionen Mal wichtiger sind als deine, wirst du ein Problem mit Demokratie haben.
§21 Abs. (1): "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit." Unfug! Die Parteien haben ihre eigenen Vorstellungen und Ziele, die mit dem politischen Willen der Bevölkerung herzlich wenig zu tun haben.
Jedes Volk bekommt die Parteien, die es sich selbst verschafft.
mfg
Woodfighter