Hi Matthias,
Formfehler sind sowohl in der Mathematik als auch in der Juristerei sehr lästig.
ja, stimmt.
Erstens ist der Ausdruck (4x+4)² / (1x+1)² natürlich sehr wohl ein Funktionsterm; er stellt eine Funktion von x dar, auch wenn man sie nicht mit einem symbolischen Namen ausgestattet hat.
Nein.
Warum nicht? Was fehlt dir zum Glü^W^Wzur Funktion?
Grenzwertbetrachtungen kannst du nur dann machen, wenn der Term (in diesem Fall) ein Funktionsterm ist.
Da er das meiner Ansicht nach ist, erübrigt sich diese Einschränkung. Aber dennoch: Was ist für dich ein Funktionsterm? Für mich ist es eine Vorschrift (vulgo: Formel), die Elemente einer Menge eindeutig auf Elemente einer anderen Menge abbildet. Das erfüllt der vorher zitierte Term. Er bildet Werte, die für x eingesetzt werden, auf Werte einer Ergebnismenge ab, und jeder Wert für x (außer -1) führt zu einem eindeutigen Ergebnis.
So long,
Martin
Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben.
Und den Mann nicht vor dem Morgen.
(alte Volksweisheit)
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