Der Martin: als Freelancer starten

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Hi,

Was genau muss ich jetzt bei Aufträgen aus z. B. England beachten?

da würde ich dir den guten Rat geben, dich bei deinem zuständigen Finanzamt mal beraten zu lassen. Die sollten sowas am besten wissen.

Ort der Dienstleistung ist Deutschland, ich stelle eine Rechnung über beispielsweise 100€ und bekomme das Geld, um eventuelle Steuern muss sich das englishe Unternehmen kümmern (hat also z. B. insgesamt 120€ Ausgaben), ich kümmere mich mit dem Betrag, den ich erhalten habe, um Steuern in der BRD (gebe 100€ Einkommen an) ... ?

Solange es innerhalb der EU bleibt (und UK ist ja EU, auch wenn sie nicht den Euro als Währung wollen), gibt es wohl ein paar Vereinfachungen. Du solltest auf jeden Fall eine Umsatzsteuer-Identnummer (USt-Id) beantragen, die ist AFAIK bei Geschäften mit dem Ausland ratsam, wenn nicht sogar notwendig. Und für inländische Geschäfte schadet sie auch nicht. ;-)
Wichtiger Hinweis nebenbei: Sobald du eine USt-Id hast, musst du sie auch z.B. im Impressum deines Webauftritts angeben!

Angenommen ich verkaufe so wie jetzt auch ab und an etwas von Privat

Das ist eine andere Baustelle. Solange das im üblichen privaten Rahmen bleibt, also nur gelegentlich mal eine Kleinigkeit, würde ich das gar nicht weiter aufbauschen.

Als Einkommen muss das dann bei der Steuererklärung aufgeführt werden ... ?

Theoretisch ja, fällt aber wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit unter irgendwelche Pauschalbeträge.

Ciao,
 Martin

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F: Was ist eigentlich aus deinem schlimmen Durchfall geworden?
A: Mein Arzt hat mir Valium verschrieben.
F: Und das hilft?
A: Naja, ich mach mir immer noch in die Hose. Aber inzwischen ist es mir egal.
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