Hi!
Als Einkommen muss das dann bei der Steuererklärung aufgeführt werden ... ?
Theoretisch ja, fällt aber wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit unter irgendwelche Pauschalbeträge.
Aber es ist Einkommen.
Dinge für den Privatgebrauch sind bei einem Verkauf von privat kein Einkommen, ebensowenig wie der neu oder gebraucht erworbene Fernseher keine absetzbare Ausgabe ist.
Wenn alles eingenommene Geld als Einkommen deklariert werden müsste, würde das im Gegenzug auch bedeuten, dass die Ausgaben deklariert werden könnten.
Ist der Threadsteller zusätzlich noch Freelancer, wie er es vorhat, so summiert sich doch das Einkommen auch mit diesem Privatverkauf und wird dann als Summe mit dem Steuerfreibetrag oder sonstigen Grenzen verglichen.
Bestimmt nicht. Denn dann müsste er, nur weil er Gewerbetreibender ist, auch das Weihnachtsgeschenk der Oma als Einkommen deklarieren? Wohl kaum.
Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps. Ansonsten hätte wohl jeder ein Gewerbe angemeldet, um die Ausgaben für sein teures Hobby als einkommensmindernd anrechnen zu können.
Lo!