Domain Reservierung
Florian
- recht
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich einer Domainreservierung.
Bekomme ich Probleme, wenn ich den Namen einer bestimmten Region mit dem dem Zusatz Portal reserviere? Oder sind diese Namen frei.
Also z.B. www.nordsee-portal.de oder www.harz-portal.de
Vielen Dank für Eure Antworten.
Hi,
Bekomme ich Probleme, wenn ich den Namen einer bestimmten Region mit dem dem Zusatz Portal reserviere? Oder sind diese Namen frei.
Also z.B. www.nordsee-portal.de oder www.harz-portal.de
ich glaube nicht. Wenn du konkret eine Stadt im Domainnamen nennen würdest, könnte ich mir vostellen, dass diese Stadt als Körperschaft das Vorrecht bekommt, wenn es denn zum Streit käme. Bei so generischen Bezeichnungen wie in deinen zwei Beispielen kann ich mir aber nicht vorstellen, wer (welche juristische Person) da irgendwelche Rechte verletzt sehen könnte.
So long,
Martin
Hi,
Bekomme ich Probleme, wenn ich den Namen einer bestimmten Region mit dem dem Zusatz Portal reserviere? Oder sind diese Namen frei.
Also z.B. www.nordsee-portal.de oder www.harz-portal.deich glaube nicht. Wenn du konkret eine Stadt im Domainnamen nennen würdest, könnte ich mir vostellen, dass diese Stadt als Körperschaft das Vorrecht bekommt, wenn es denn zum Streit käme. Bei so generischen Bezeichnungen wie in deinen zwei Beispielen kann ich mir aber nicht vorstellen, wer (welche juristische Person) da irgendwelche Rechte verletzt sehen könnte.
Bei ersterem evtl. die Futtermittel-Firma ...
cu,
Andreas
Hi,
Bekomme ich Probleme, wenn ich den Namen einer bestimmten Region mit dem dem Zusatz Portal reserviere? Oder sind diese Namen frei.
Also z.B. www.nordsee-portal.de oder www.harz-portal.deich glaube nicht. Wenn du konkret eine Stadt im Domainnamen nennen würdest, könnte ich mir vostellen, dass diese Stadt als Körperschaft das Vorrecht bekommt, wenn es denn zum Streit käme. Bei so generischen Bezeichnungen wie in deinen zwei Beispielen kann ich mir aber nicht vorstellen, wer (welche juristische Person) da irgendwelche Rechte verletzt sehen könnte.
Bei ersterem evtl. die Futtermittel-Firma ...
Beim zweiten die Staatlichen Agenturen - Irreführung von Harz IV- Empfängern *scnr*
Gruß Gary
Hi,
Also z.B. www.nordsee-portal.de oder www.harz-portal.de
Bei ersterem evtl. die Futtermittel-Firma ...Beim zweiten die Staatlichen Agenturen - Irreführung von Harz IV- Empfängern *scnr*
betrifft doch nur diejenigen Hartz-4-Empfänger, die sich mit Rechtschreibung schwer tun ...
cu,
Andreas
Hi.
Beim zweiten die Staatlichen Agenturen - Irreführung von Harz IV- Empfängern *scnr*
betrifft doch nur diejenigen Hartz-4-Empfänger, die sich mit Rechtschreibung schwer tun ...
Ich kaufe ein T.
Schönen Sonntag noch!
O'Brien
Hi,
betrifft doch nur diejenigen Hartz-4-Empfänger, die sich mit Rechtschreibung schwer tun ...
Ich kaufe ein T.
Sorry, die sind aus. Ich biete ein t an - ist zwar kleiner, paßt dafür aber besser ;-)
cu,
Andreas
Bekomme ich Probleme, wenn ich den Namen einer bestimmten Region mit dem dem Zusatz Portal reserviere? Oder sind diese Namen frei.
Also z.B. www.nordsee-portal.de oder www.harz-portal.de
Es gibt eine "Region", ich komme nicht auf den Namen, die ihren umgangssprachlichen Namen von einer Ferienanlage oder irgend etwas dieser Art hat. Wenn ich richtig informiert bin, wurde in einem Rechtsstreit entschieden, daß der Name von anderen nicht im wettbewerbsrechtlichen Sinne verwendet werden darf. Wenn die Firma/Marke eher da war als die umgangssprachliche Bezeichnung, kann es also kritisch sein (der Begriff kann mit der Zeit aber generisch werden). Wenn sich eine Firma nach etwas benennt, dad es schon gibt wie bei Nordsee, wird die Firma in der Regel keinen Rechtsanspruch haben (vorausgesetzt die Domain wird in generischen Sinne, hier also thematisch auf das Gewässer bezogen, genutzt).
Bei Städten und Gemeinden gibt es ein Namensrecht. Auch dieses Recht ist in der Regel aber nicht verletzt, wenn es ein generischer Name ist und die Domain entsprechend genutzt wird. Wenn man selbst ein Namensrecht hat hat man ohnehin ein eigenes Recht.
In all den zulässigen Fällen zählt, wer zuerst kommt, registriert zuerst.
In den Fällen, in denen die reine Namens-Domain unzulässig wäre, kann die Nutzung mit Zusatz zulässig sein, muß aber nicht, daß kommt sehr auf den Einzelfall an.
Wenn sich eine Firma nach etwas benennt, dad es schon gibt wie bei Nordsee, wird die Firma in der Regel keinen Rechtsanspruch haben (vorausgesetzt die Domain wird in generischen Sinne, hier also thematisch auf das Gewässer bezogen, genutzt).
Ich meine, sie wird keinen Rechtsanspruch darauf haben, daß kein anderer die Domain nutzt, den Rechtsanspruch die Domain selbst zu nutzen hat sie natürlich, wenn sie schneller war.