Hello,
Kann jemand, der das GLEICHE Gerät 5, 10 mal oder öfter als NEUWARE verkauft im rechtlichen Sinne ein Privatverkäufer sein und sich auf die entsprechenden EU-Klauseln berufen?
Nein, kann er nicht.
Im Sinne des Gewerberechts muss er ein Gewerbe anmelden und im Sinne des Steuerrechts muss er Umsatzsteuer erheben und abführen, es sei denn, er hat nach §19 UStG zur Kleinunternehmerregelung tendiert.
Ich wollte mal meine persönliche Schallplattensammlung verkaufen (ca. 30.000 Singles). Das hätte ich in einem bis drei Partien auch als "Privatverkäufer" tun können.
Die Liste per Internet veröffentlichen und die Singles notfalls einzeln zu verkaufen, hat man mir Wiederholungsabsicht und damit gewerbliches Handeln unterstellt. Keine Chance da rauszukommen.
Und als ich dann aber im Gegenzug die Anschuffungskosten vom Erlös abziehen wollte, hat man mir das aber auch nicht zugebilligt.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg