was ist ein "Privatverkäufer"?
the Bohlendieter
- recht
1 Tom0 fanta5.0 Tom0 Matthias Apsel
0 Wolfgang
jahalloerstmal,
bei eBay gibt sich so manch dunkle Gestalt als "Privatverkäufer" aus und verweigert entsprechend Gewährleistung, Rechnung, Rückgaberecht usw. für technische Geräte.
Kann jemand, der das GLEICHE Gerät 5, 10 mal oder öfter als NEUWARE verkauft im rechtlichen Sinne ein Privatverkäufer sein und sich auf die entsprechenden EU-Klauseln berufen?
Hello,
Kann jemand, der das GLEICHE Gerät 5, 10 mal oder öfter als NEUWARE verkauft im rechtlichen Sinne ein Privatverkäufer sein und sich auf die entsprechenden EU-Klauseln berufen?
Nein, kann er nicht.
Im Sinne des Gewerberechts muss er ein Gewerbe anmelden und im Sinne des Steuerrechts muss er Umsatzsteuer erheben und abführen, es sei denn, er hat nach §19 UStG zur Kleinunternehmerregelung tendiert.
Ich wollte mal meine persönliche Schallplattensammlung verkaufen (ca. 30.000 Singles). Das hätte ich in einem bis drei Partien auch als "Privatverkäufer" tun können.
Die Liste per Internet veröffentlichen und die Singles notfalls einzeln zu verkaufen, hat man mir Wiederholungsabsicht und damit gewerbliches Handeln unterstellt. Keine Chance da rauszukommen.
Und als ich dann aber im Gegenzug die Anschuffungskosten vom Erlös abziehen wollte, hat man mir das aber auch nicht zugebilligt.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Und als ich dann aber im Gegenzug die Anschuffungskosten vom Erlös abziehen wollte, hat man mir das aber auch nicht zugebilligt.
Sehr fair. Wenn ich sowas lese, könnte ich kotzen!
Entweder Gewerbe, dann aber mit allem Für und Wieder, oder aber privat, dann aber auch mit allem Für und Wieder!
So aber hat man Dich schlicht verarscht!
Hello,
Und als ich dann aber im Gegenzug die Anschuffungskosten vom Erlös abziehen wollte, hat man mir das aber auch nicht zugebilligt.
Sehr fair. Wenn ich sowas lese, könnte ich kotzen!
Entweder Gewerbe, dann aber mit allem Für und Wieder, oder aber privat, dann aber auch mit allem Für und Wieder!
So aber hat man Dich schlicht verarscht!
Viel schlimmer noch. Der größte Teil der Schallplatten ist dann bei meiner "Freundin", respektive ihrem Sohn, versickert... "Schallplatten? Nie gesehen..."
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Om nah hoo pez nyeetz, fanta5.!
Entweder Gewerbe, dann aber mit allem Für und Wieder, oder aber privat, dann aber auch mit allem Für und Wieder!
nicht noch einmal sondern wider (SCNR), aber im Grundsatz stimme ich dir aus tiefstem Herzen zu.
Matthias
Hallo
Und als ich dann aber im Gegenzug die Anschuffungskosten vom Erlös abziehen wollte, hat man mir das aber auch nicht zugebilligt.
Das geht so auch nicht. Wenn man einen Gebrauchtwagen ankauft und gewerblich verkauft, dann ist nicht der Neupreis des Wagens abzuziehen vom Verkaufserlös sondern der Kaufpreis des Wagens für den Händler. Und das ist der Betrag, den er dem Privatmann auszahlt.
Mit anderen Worten: Man hätte per Gutachten Angebot oder Schätzung den Preis ermitteln müssen, der erzielt worden wäre bei einem Komplettverkauf. Das wäre der abziehbare Preis gewesen.
Herzliche Grüße
Wolfgang