Dynamite: Rechnung im voraus

Nabend zusammen!

Und zwar würde ich mal gern Eure Meinung hören, bzw. würde gerne wissen ob es dazu irgendeine rechtliche Grundlage/Aussage gibt:

Mein Hoster, bei dem ich schon mehrere Jahre bin, schrieb mir nun mal wieder eine Jahresrechnung. Der Tarif wird automatisch am 13.10.2010 verlängert, die Rechnung kam am 09.08.2010 mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen (16.08.2010). Da ich heute erst aus dem Urlaub gekommen bin, habe ich den Betrag noch nicht überwiesen. Mir geht es nun nur darum ob es "normal" ist, dass die Rechnung soweit im voraus fällig ist.(Wobei ich ja sogar nur einen Monat Kündigungsfrist habe, welche´, ausgehend davon ich hätte pünktlich gezahlt, damit ja noch nicht mal ausgenutzt werden könnte)

Vielen dank im voraus für Eure Mühen
Dynamite

  1. Hello,

    Und zwar würde ich mal gern Eure Meinung hören

    Es kommt darauf an, ob es ein Vertrag zwischen Kaufleuten oder ein Vertrag zwischen einem Endverbraucher, Kleinunternehmer o. ä. (also Dir) und einem Kaufmann ist oder sogar einer zwischen zwei Kleinunternehmern.

    Wenn Du als Endverbraucher abgeschlossen hast, dann wäre es als überraschend zu bezeichnen, wenn mitten in einem Vertragsverhältnis die Zahlungspflicht geändert wird. Du könntest Sicherheit verlangen, oder einfach nur mitteilen, dass Du nur immer für die Restlaufzeit bezahlst.

    Vorauskasse für einen überschaubaren Abrechnungszeitraum ist in diesem Falle aber durchaus als Zug-um-Zug-Geschäft aufzufassen, was üblich und gesetzmäßig vorgesehen wäre.

    Ich würde einfach mal ein freundliches Telefonat mit dem Provider versuchen und meinen Standpunkt klarmachen.

    Um welchen Betrag geht es?

    Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

    Tom vom Berg

    --
     ☻_
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    / \ Nur selber lernen macht schlau
    http://bergpost.annerschbarrich.de
  2. Hallo,

    Und zwar würde ich mal gern Eure Meinung hören

    mehr als eine Meinung kann ich hier auch nicht zum Besten geben.

    Mein Hoster, bei dem ich schon mehrere Jahre bin, schrieb mir nun mal wieder eine Jahresrechnung. Der Tarif wird automatisch am 13.10.2010 verlängert, die Rechnung kam am 09.08.2010 mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen (16.08.2010).

    Da muss ich einhaken: Eine Zahlungsfrist von nur 7 Tagen halte ich für extrem kurz, eigentlich für nicht zumutbar. Man muss immer damit rechnen, dass der Kunde mal ein paar Tage nicht zuhause ist. Das mag anders sein bei regelmäßigen Zahlungen, die z.B. immer am Ersten eines Monats fällig sind; das weiß man dann als Kunde und kann die Zahlung etwa per Dauerauftrag oder Terminüberweisung veranlassen. Aber wenn erst die Rechnung kommen muss ... Ich würde gegen diese kurze Frist Widerspruch einlegen, selbst wenn ich sie einhalten könnte.

    Mir geht es nun nur darum ob es "normal" ist, dass die Rechnung soweit im voraus fällig ist.

    Das würde ich vielleicht nicht als normal, aber als durchaus akzeptabel hinnehmen.

    (Wobei ich ja sogar nur einen Monat Kündigungsfrist habe, welche´, ausgehend davon ich hätte pünktlich gezahlt, damit ja noch nicht mal ausgenutzt werden könnte)

    Kommt drauf an: Wenn du einen Monat Kündigungsfrist hast, aber zwei Monate im Voraus zahlen musst, dann müsstest du im Falle einer Kündigung den bereits bezahlten Betrag zurückerstattet bekommen. Okay, die Konstellation ist nicht wirklich sinnvoll, aber ich finde sie nicht wirklich verwerflich.

    Ciao,
     Martin

    --
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  3. Hi,

    Und zwar würde ich mal gern Eure Meinung hören, bzw. würde gerne wissen ob es dazu irgendeine rechtliche Grundlage/Aussage gibt:

    Mein Hoster, bei dem ich schon mehrere Jahre bin, schrieb mir nun mal wieder eine Jahresrechnung. Der Tarif wird automatisch am 13.10.2010 verlängert, die Rechnung kam am 09.08.2010 mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen (16.08.2010). Da ich heute erst aus dem Urlaub gekommen bin, habe ich den Betrag noch nicht überwiesen. Mir geht es nun nur darum ob es "normal" ist, dass die Rechnung soweit im voraus fällig ist.(Wobei ich ja sogar nur einen Monat Kündigungsfrist habe, welche´, ausgehend davon ich hätte pünktlich gezahlt, damit ja noch nicht mal ausgenutzt werden könnte)

    Was steht diesbezüglich im Vertrag zwischen Dir und dem Provider?

    cu,
    Andreas

    --
    Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
    O o ostern ...
    Fachfragen per Mail sind frech, werden ignoriert. Das Forum existiert.
  4. Moin!

    Und zwar würde ich mal gern Eure Meinung hören, bzw. würde gerne wissen ob es dazu irgendeine rechtliche Grundlage/Aussage gibt:

    Mein Hoster, bei dem ich schon mehrere Jahre bin, schrieb mir nun mal wieder eine Jahresrechnung. Der Tarif wird automatisch am 13.10.2010 verlängert, die Rechnung kam am 09.08.2010 mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen (16.08.2010). Da ich heute erst aus dem Urlaub gekommen bin, habe ich den Betrag noch nicht überwiesen. Mir geht es nun nur darum ob es "normal" ist, dass die Rechnung soweit im voraus fällig ist.(Wobei ich ja sogar nur einen Monat Kündigungsfrist habe, welche´, ausgehend davon ich hätte pünktlich gezahlt, damit ja noch nicht mal ausgenutzt werden könnte)

    Was kritisierst du denn jetzt eigentlich? Wogegen willst du im Zweifel rechtlich vorgehen?

    Dein Provider schickt dir eine Rechnung - soweit nix überraschendes. Du warst im Urlaub und konntest nicht ultraschnell reagieren - passiert auch mal.

    Dass Provider generell manche Dienstleistung im Vorraus abrechnen und bezahlt haben wollen, ist ebenfalls absolut in Ordnung.

    Dreht sich dein einziges Problem also jetzt um die Tatsache, dass mutmaßlich irgendein technisches System die Rechnung zu früh rausgeschickt und eine zu knappe Zahlungsfrist ausgedruckt hat? Dann ruf da an oder schreib eine Mail, und erkläre denen, dass sie zu früh dran sind, anstatt hier Armeen von Hobbyjuristen wild und heiß zu machen.

    - Sven Rautenberg

    1. Was kritisierst du denn jetzt eigentlich? Wogegen willst du im Zweifel rechtlich vorgehen?

      Hi, ich kritisiere die zu "früh" ausgestellte Rechnung.

      Dein Provider schickt dir eine Rechnung - soweit nix überraschendes. Du warst im Urlaub und konntest nicht ultraschnell reagieren - passiert auch mal.

      Dass Provider generell manche Dienstleistung im Vorraus abrechnen und bezahlt haben wollen, ist ebenfalls absolut in Ordnung.

      Das sehe ich genauso. Was mich(übrigens selbstständig im Dienstleistungsgewerbe) daran stört, ist da dort Kapital für einen Monat gebunden ist. Bei einem Betrag von 250€ ist das jetzt für mich nicht unbedingt die Menge, überlegt man sich das ganze aber mal auf alle Kunden dieses Anbieters, kommt da meiner Meinung nach doch schon ein nettes Sümmchen an Zinsen zusammen.

      Dreht sich dein einziges Problem also jetzt um die Tatsache, dass mutmaßlich irgendein technisches System die Rechnung zu früh rausgeschickt und eine zu knappe Zahlungsfrist ausgedruckt hat? Dann ruf da an oder schreib eine Mail, und erkläre denen, dass sie zu früh dran sind, anstatt hier Armeen von Hobbyjuristen wild und heiß zu machen.

      Es geht ja nicht darum das dort ein System mal ausnahmsweise einen Fehler gemacht hat, sondern das dieses nach meiner Ansicht System der Firma ist. Mir ging es nur darum ob dieses so Rechtens ist, auch bzgl. auf andere Zweige und auch das Ausstellen meiner eigenen Ausgangsrechnungen.(Wobei ich hier davon absehe solche Zahlungsziele zu nutzen)

      Ich finde es übrigens schade das von Dir eine so unqualifizierte Antwort kommt. Solltest Du das Thema doch uninteressant oder nicht diskutierenswert finden, so halte Dich doch bitte raus. Es gibt ja anscheinend Leute die gewillt sind auf meine Frage sachlich(ob inhaltlich korrekt ist was anderes) zu antworten, also kann sie so "abstoßend" ja nicht sein.

      Trotzdem vielen Dank für Eure Antworten.

      Gruß
      Dynamite

      PS: Ich habe dem Hoster natürlich eine Mail zukommen lassen und um "Klärung" gebeten, habe aber bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Antwort erhalten