Tom: Rechnung im voraus

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Hello,

Und zwar würde ich mal gern Eure Meinung hören

Es kommt darauf an, ob es ein Vertrag zwischen Kaufleuten oder ein Vertrag zwischen einem Endverbraucher, Kleinunternehmer o. ä. (also Dir) und einem Kaufmann ist oder sogar einer zwischen zwei Kleinunternehmern.

Wenn Du als Endverbraucher abgeschlossen hast, dann wäre es als überraschend zu bezeichnen, wenn mitten in einem Vertragsverhältnis die Zahlungspflicht geändert wird. Du könntest Sicherheit verlangen, oder einfach nur mitteilen, dass Du nur immer für die Restlaufzeit bezahlst.

Vorauskasse für einen überschaubaren Abrechnungszeitraum ist in diesem Falle aber durchaus als Zug-um-Zug-Geschäft aufzufassen, was üblich und gesetzmäßig vorgesehen wäre.

Ich würde einfach mal ein freundliches Telefonat mit dem Provider versuchen und meinen Standpunkt klarmachen.

Um welchen Betrag geht es?

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

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/ \ Nur selber lernen macht schlau
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