Bounjoun Der Martin,
na, da wird's aber langsam Zeit. AFAIK muss man die bis Ende Mai einreichen.
Normalerweise fragt der Steuerberater nach einer Fristverlängerung, die i.d.R. bis 30.09. gewährt wird, in Sonderfällen darüber hinaus.
Da ich aber letztes Jahr meinen SteuBe zum Teufel gejagt hatte, und auch nicht dran gedacht hatte, eine Fristverlängerung zu beantragen, darüber hinaus das FiAmt weiterhin sämtlichen Schriftverkehr an den SteuBe schickte, dieser mich aber ignorierte und nichts weiterleitete, kam es zum ersten Ärger mit dem FiAmt: Zwangsgeldandrohung.
Aber: ich konnte alles klären und darf nun vor dem 30.09. meine Unterlagen einreichen.
Adiou.