Hi!
Die Wikipedia spricht jedoch davon, dass Ortsnetzrufnummern einen Ortsbezug haben müssen, was vom Regulierer überwacht wird.
Eine sinnvolle Begründung gibt's aber wohl nicht?
Eine Begründung dafür gibt es bestimmt, wenn man ausreichend recherchiert. Ob sie sinnvoll ist - beziehungsweise in wessen Augen - sei mal dahingestellt.
Notrufe dürfen auch nicht quer durch die Republik geroutet werden sondern müssen (sollte zumindest) bei der nächstgelegenen Zentrale ankommen.
Ja, das leuchtet ein. Das ist aber von der Rufnummer des Anrufenden unabhängig. Nur dessen Standort ist entscheidend,
Ja, im Prinzip hast du Recht. Aber wie kommt der Standortbezug zustande? Beim traditionellen Festnetz durch die Ortsgebundenheit der Leitung. Wenn die durch VoIP nicht mehr gegeben ist, muss das anders gewährleistet werden. Im Prinzip müsste jeder Anbieter zu jedem seiner Kundenanschlüsse extra die Standortinformation vorhalten und beim Wählen der Notrufnummer den Anruf entsprechend routen.
Wie gesagt, ich weiß das nicht genau, ob Notruf das Killerargument war oder ob es noch andere gewichtige Gründe gibt.
wie auch bei den Mobilfunknetzen - da ändert sich meine Rufnummer ja auch nicht, wenn ich quer durch die Republik oder sogar in andere Länder reise.
Da ist die Ortsinformation durch die Funkzelle wesentlich eindeutiger gegeben als beim vagabundierenden VoIP.
Wenn man das Argument konsequent weiterführt, müsste man nämlich auch die überregionalen Sonderrufnummern (auch und gerade für die Notrufe) verbieten.
Die sind zum Angerufenwerden konzipiert und eigentlich nichts weiter als Anrufumleitungen auf andere Anschlüsse.
Lo!