Bounjoun Der Martin,
ohne mir Patricks Entwurf angesehen zu haben
Angst vor Makro-Viren? Die Mappe nutzt aber kein Makro (kann ich gar nicht proggen) ;)
Ja, genau das ist der Knackpunkt. Und mehr Bürokratie, als das Finanzamt von mir sehen will, würde ich auch nicht treiben. Einfach und effizient müssen die Verfahren sein.
Treibe ich auch nicht. Einfach und effizient soll es _für mich_ sein. Um _mir_ einen Überblick zu verschaffen über die Kosten, die ich am Quartalende dem Finanzamt schulden werde - und um dem Finanz-Büro, das mir die Buchhaltung macht, etwas über die Schulter zu schauen. Vielleicht, bis ich auch diese Kosten vollständig von der Welt schaffen kann ;)
Vielleicht - aber eine EDV-gestützte Erfassung meiner Ausgaben und Einnahmen ist wesentlich einfacher zu pflegen, es ist einfacher, daraus die benötigten Informationen zu extrahieren.
Meine Worte.
Klar, ein paar Belege habe ich nur in Papierform, die bewahre ich natürlich auch so auf.
Ich scanne so viel wie möglich ein. Die papiernen Belege bekommt das Finanz-Büro, ich kann meine jederezeit wieder ausdrucken.
Sortiert wonach? Bei mir bekommen Papierbelege einfach eine fortlaufende Nummer mit Kuli aufgemalt, und in meiner Excel-Tabelle steht die Nummer als Referenz.
Genauso ist es bei meiner Mappe.
Um das häusliche Arbeitszimmer steuerlich absetzen zu können (auch wenn es der zentrale Arbeitsplatz ist), ist es erforderlich, dass es
* räumlich klar vom privaten Bereich der Wohnung getrennt ist
* tatsächlich ausschließlich geschäftlich genutzt wird.
Da gab es letztens ein Urteil, das rückwirkend gilt. So, wie es die letzen paar Jahre war, war es nicht gerecht, so dass die alte Regelung nahezu komplett wieder gilt.
Mein Arbeitszimmer ist in der Wohnung. Mein Arbeitszimmeer benutze ich nur beruflich, denn ich bin gewerblich Webdesigner und Transportunternehmer. Also kann ich auch das Forum lesen, oder mir im Fernsehen Sendungen über IT-Bereiche anschauen.
Außer meiner drei Computer und dem Tisch, auf dem die Monitore und die Tastaturen stehen, gibt es noch einen Eßtisch, den kann ich aber als Tisch für Kundenempfang deklarieren. Außer Papierkram steht auf dem »Eßtisch« (auf dem nie gegessen wurde) eh nix ;)
In meinem Fall habe ich eine weiträumige Überschneidung von Beruf und Hobby, von Dienst und Schnaps. Ich müsste also, wenn ich das Arbeitszimmer wirklich steuerlich geltend machen wollte, nicht nur den Raum an sich, sondern auch einen Großteil der Ausrüstung (EDV, Büromöbel, Mess- und Prüfgeräte, Werkzeuge) doppelt vorhalten, womit der Steuervorteil wieder zum Teufel wäre.
Isch abe aber eine trois-Zimmer-Appartement, und isch lebe alleine. Diese Zimmer est réeellement nur von moi genutzt.
Adiou.