Moin!
A hat aber die Möglichkeit der Beschwerde gegenüber dem Versender und kann auch das an B delegieren. B nimmt dann die Rechte von A wahr.
B muss dann dem Versender gegenüber aber erklären, dass er die Rechte von A wahr nimmt, sonst fehlt ihm die "Aktivlegitimierung". Die Folge wäre eine mögliche "negative Feststellung" des erhobenen Unterlassungsanspruches.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix