Recht Ratlos: Abmahnung wegen Mail

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Abmahnung wegen Mail

Recht Ratlos
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      Recht Ratlos
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                  Thunderbird einstellen

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    Tom
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    Und sieben Tage später?

    Tom

Hallo,

vor ein paar Tagen erhielt ich eine Abmahnung, weil ich zu einer bestimmten Zeit (Tag, Uhrzeit) an eine bestimmte E-Mail "Werbung" übersandt habe.

Habe das nachgeprüft. habe weder zu der Zeit E-Mails versandt, noch ist mir die genannte Mailadresse bekannt.

Aber jetzt mal eine theoretische Frage:

Wenn ich eine Mail an Person A versende und durch eine Mail-Umleitung kommt die bei Person B an,

  • hat Person B dann ein Recht der Beschwerde?
  • wie "vertraulich" ist die Mail zu handhaben? Darf Person B die an A gerichtete Information verwerten?

MfG
Racht Ratlos

  1. Hi,

    vor ein paar Tagen erhielt ich eine Abmahnung, weil ich zu einer bestimmten Zeit (Tag, Uhrzeit) an eine bestimmte E-Mail "Werbung" übersandt habe.
    Habe das nachgeprüft. habe weder zu der Zeit E-Mails versandt, noch ist mir die genannte Mailadresse bekannt.

    also gehen wir mal davon aus, dass du nicht der Verursacher bist.

    Aber jetzt mal eine theoretische Frage:
    Wenn ich eine Mail an Person A versende und durch eine Mail-Umleitung kommt die bei Person B an,

    • hat Person B dann ein Recht der Beschwerde?

    Nach meiner persönlichen Auffassung nicht. Aus einer "umgeleiteten" Mailnachricht sollte normalerweise erkennbar sein, an wen sie ursprünglich gehen sollte. Wenn B sich nun über diese Werbemail ärgert, müsste er sich konsequenterweise bei A beschweren.

    • wie "vertraulich" ist die Mail zu handhaben? Darf Person B die an A gerichtete Information verwerten?

    Schwer zu sagen. Das Medium "e-Mail" ist ja schon von der technischen Realisierung her weit von Vertraulichkeit entfernt und ist damit eher mit einer Postkarte vergleichbar, aber nicht mit einem Brief (Briefgeheimnis).

    Aber im ursprünglich geschilderten Fall könnte es ja noch viel interessanter sein: Gut möglich, dass ein Dritter die Werbemail in deinem Namen verschickt hat. Das ist schwer nachweisbar. Der Empfänger könnte theoretisch die Headerzeilen ansehen (und hoffen, dass die nicht gefälscht sind), und so feststellen, wo die Nachricht herkam. Der vermeintliche Absender, dem nur vorgeworfen wurde, er hätte verbotenerweise Werbemails verschickt, kann das nicht.

    Keine Ahnung, wie das ausgehen könnte ...

    So long,
     Martin

    --
    The other line moves faster. (from Murphy's Law)
    Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
    1. Hi,

      nur mal eine generelle Anmerkung, weil sich das so anhört, als wäre die Mail völlig ungeschützt...

      Schwer zu sagen. Das Medium "e-Mail" ist ja schon von der technischen Realisierung her weit von Vertraulichkeit entfernt und ist damit eher mit einer Postkarte vergleichbar, aber nicht mit einem Brief (Briefgeheimnis).

      Auch wenn die E-Mail nicht unter das Briefgeheimnis fällt, heißt das nicht, dass sie nicht geschützt ist. Das Fernmeldegeheimnis steht in Art. 10 Abs. I GG auf einer Ebene mit dem Briefgeheimnis und wird in § 88 TKG etwas genauer behandelt.

      (Als E-Mail-Provider - dazu zählt auch z.B. schon ein Arbeitgeber, sofern Privatnutzung...auch wenn nur durch betriebliche Übung...gestattet ist - Mails zu lesen wäre also z.B. eine sehr schlechte Idee.)

      Insbesondere § 206 StGB sollte einen davon abhalten.

      § 202 StGB (der Briefgeheimnisschutz) gilt zwar für Mails nicht, aber § 202a - § 202c StGB und auch § 303a sowie § 303b StGB schützen doch auch die E-Mail vor Dritten (die nicht eh schon unter § 206 StGB bzw § 88 TKG fallen).

      Gruß
      Alex

      1. Tach,

        (Als E-Mail-Provider - dazu zählt auch z.B. schon ein Arbeitgeber, sofern Privatnutzung...auch wenn nur durch betriebliche Übung...gestattet ist - Mails zu lesen wäre also z.B. eine sehr schlechte Idee.)

        hinzu kommt, dass für Außenstehende nicht zu erkennen ist, ob eine Privatnutzung erlaubt ist und dann sind auch Mails an persönliche und erratbare Adressen (vorname.nachname@firma etc.) geschützt.

        mfg
        Woodfighter

        1. Hi,

          hinzu kommt, dass für Außenstehende nicht zu erkennen ist, ob eine Privatnutzung erlaubt ist und dann sind auch Mails an persönliche und erratbare Adressen (vorname.nachname@firma etc.) geschützt.

          Sorry, verstehe nicht, was du damit sagen willst.

          Wenn die Privatnutzung verboten ist, kann der Arbeitgeber Telekommunikationsrechtlich mit den Mails seiner Arbeitnehmer machen, was er will. Da darf er jede einzelne - egal ob ein- oder ausgehend - durchlesen etc.

          Nur arbeitsrechtlich geht so eine umfassende Kontrolle natürlich nicht.

          Der Arbeitgeber hat ja dann über sich zumeist nochmal einen Provider (Exchange-Anbieter, Telekom etc.) die dürfen natürlich unabhängig von erlaubter oder verbotener Privatnutzung keine einzige Mail einfach lesen...

          Gruß
          Alex

          1. Tach,

            hinzu kommt, dass für Außenstehende nicht zu erkennen ist, ob eine Privatnutzung erlaubt ist und dann sind auch Mails an persönliche und erratbare Adressen (vorname.nachname@firma etc.) geschützt.

            Sorry, verstehe nicht, was du damit sagen willst.

            Wenn die Privatnutzung verboten ist, kann der Arbeitgeber Telekommunikationsrechtlich mit den Mails seiner Arbeitnehmer machen, was er will. Da darf er jede einzelne - egal ob ein- oder ausgehend - durchlesen etc.

            das Brief-/Telekommunikationsgeheimnis schützt beide beteiligten Parteien, ich kann als Arbeitgeber (vielleicht) die Privatnutzung von E-Mail verbieten, richte ich ihm allerdings eine persönlich zuordbare Adresse zu kann ein Außenstehender nicht erkennen, ob der Arbeitnehmer die Mails privat nutzen darf oder nicht (woran auch?). Beispiel: Ich habe eine E-Mail-Adresse der Form jens.holzkaemper@firma.com, jemand der mich kennt und mit mir in Kontakt treten will, errät diese oder findet sie auf der Firmenhomepage etc. und schreibt mir eine E-Mail, dann darf laut meiner Auffassung diese nicht gelesen werden. Da der Arbeitgeber, das aber nicht erkennen kann, bevor er die Mail gelesen hat ...

            Ich hatte vor der Einrichtung eines E-Mail-Servers für einen unserer Kunden zum Thema recherchiert, bin mir aber leider nicht mehr sicher, ob ich wegen eines Urteils oder nur aufgrund anwaltlicher Einschätzungen dazu gekommen bin.

            mfg
            Woodfighter

            1. Hallo,

              das Brief-/Telekommunikationsgeheimnis schützt beide beteiligten Parteien, ich kann als Arbeitgeber (vielleicht) die Privatnutzung von E-Mail verbieten, richte ich ihm allerdings eine persönlich zuordbare Adresse zu kann ein Außenstehender nicht erkennen, ob der Arbeitnehmer die Mails privat nutzen darf oder nicht (woran auch?). Beispiel: Ich habe eine E-Mail-Adresse der Form jens.holzkaemper@firma.com, jemand der mich kennt und mit mir in Kontakt treten will, errät diese oder findet sie auf der Firmenhomepage etc. und schreibt mir eine E-Mail, dann darf laut meiner Auffassung diese nicht gelesen werden. Da der Arbeitgeber, das aber nicht erkennen kann, bevor er die Mail gelesen hat ...

              Ah, jetzt verstehe ich :)

              Von sowas habe ich aber noch nie gehört. Ich denke, dass das den Arbeitgeber zu viel einschränken würde. Wenn private Mails definitiv verboten sind und das auch eingehalten/überprüft wird, sollte der Arbeitgeber eigentlich alles getan haben, um sich zu schützen und vor allem, um sich seine Mails zu schützen.

              Auch ein Außenstehender sollte wohl an der Adresse erkennen können, dass es eine Firmenadresse ist und, dass diese Adresse im Zweifel für berufliche Dinge da ist. Auch sollte ihm klar sein, dass darauf die Sekretärin und die Vertreter etc. wohl Zugriff haben.

              Ich halte es nicht für schlecht, als Anwalt dazu zu raten eher davon auszugehen, dass die Mails geschützt sind. Wie gesagt - auch durch das Arbeitsrecht sind die Mails im Postfach des Arbeitnehmers in gewisser Weise geschützt. Wenn man dann von einem noch höheren Schutz ausgeht, macht man auf jedenfall nichts falsch und meistens muss man ja auch nicht die Mails seiner Leute lesen.

              Wenn der Arbeitnehmer dann aber plötzlich erkrankt oder so, sollte es auf jeden Fall möglich sein, einem Vertreter sofort Leserechte in dieser Mailbox einzuräumen. Und das würde bei einem echten Fernmeldegeheimnis-Schutz der Mails vor dem Arbeitgeber nicht ohne weiteres gehen - obwohl da natürlich schon (bei erlaubter Privatnutzung) vorher Absprachen dazu getroffen sein sollten...

              Aber wie gesagt - von so einem weiten Schutzbegriff des § 88 TKG habe ich noch nie gehört/gelesen.

              Gruß
              Alex

              1. Tach,

                Wenn der Arbeitnehmer dann aber plötzlich erkrankt oder so, sollte es auf jeden Fall möglich sein, einem Vertreter sofort Leserechte in dieser Mailbox einzuräumen. Und das würde bei einem echten Fernmeldegeheimnis-Schutz der Mails vor dem Arbeitgeber nicht ohne weiteres gehen - obwohl da natürlich schon (bei erlaubter Privatnutzung) vorher Absprachen dazu getroffen sein sollten...

                eben, das läßt sich ja mit einer Betriebsvereinbarung oder einer entsprechenden persönlichen Regelung festhalten.

                mfg
                Woodfighter

      2. ...
        Schwer zu sagen. Das Medium "e-Mail" ist ja schon von der technischen Realisierung her weit von Vertraulichkeit entfernt und ist damit eher mit einer Postkarte vergleichbar, aber nicht mit einem Brief (Briefgeheimnis).

        Auch wenn die E-Mail nicht unter das Briefgeheimnis fällt, heißt das nicht, dass sie nicht geschützt ist. Das Fernmeldegeheimnis steht in Art. 10 Abs. I GG auf einer Ebene mit dem Briefgeheimnis und wird in § 88 TKG etwas genauer behandelt.

        Ganz egal was man aus dem Brief- und Fernmeldegeheimnis rausliest, beide enden beim Empfänger.

        1. Ganz egal was man aus dem Brief- und Fernmeldegeheimnis rausliest, beide enden beim Empfänger.

          Sollte das eine Kritik an meiner Aussage sein? Wenn ja, muss ich diese zurückweisen.

          Du hast natürlich recht, aber ich habe auch nichts anderes behauptet. Ich habe nur generell etwas zum Schutz von E-Mail gesagt, weil ich das Gefühl hatte, dass das etwas falsch (zu ungeschützt) dargestellt wurde.

          Natürlich kann der Empfänger nach dem Empfang damit machen was er will und die Mail ist dann auch nicht mehr auf diese Weise geschützt - wohl aber evtl. urheberrechtlich...

          Nochwas zum Ende des Schutzes beim Empfänger:
          Wenn die Mails z.B. noch im Machtbereich des Arbeitgebers sind, weil der Arbeitnehmer die (privaten) Mails nur per IMAP abruft, sind sie trotzdem noch durch § 88 TKG geschützt, obwohl der Telekommunikationsvorgang an sich schon zu ende ist und die Mail gelesen wurde. (Ist nicht ganz unumstritten, aber meiner Meinung nach richtig)

  2. Liebe(r) Recht Ratlos,

    vor ein paar Tagen erhielt ich eine Abmahnung, weil ich zu einer bestimmten Zeit (Tag, Uhrzeit) an eine bestimmte E-Mail "Werbung" übersandt habe.

    1.) den Anwalt Deines geringsten Misstrauens aufsuchen!!
    2.) Mailheader können ziemlich leicht gefälscht werden, sodass es technisch sehr schwierig wird, Dich zweifelsfrei als Absender festzustellen.
    3.) Sofort prüfen, ob Dein Computer "sauber" ist!! Vielleicht hat ein Wurm diese Mail versandt?

    Liebe Grüße,

    Felix Riesterer.

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    ie:% br:> fl:| va:) ls:[ fo:) rl:| n4:? de:> ss:| ch:? js:) mo:} zu:)
    1. Liebe(r) Recht Ratlos,

      1.) den Anwalt Deines geringsten Misstrauens aufsuchen!!

      Habe direkt drauf gewartet. Wie ich diese Standard-Antwort hasse! Als ob ich selbst unmündig wäre ... Ein Depp in Steuer-, Rechts- und Gesundheitsfragen, umringt von meinen Anwälten, Steuerberatern und Ärzten. Ach ja, in der vierten Reihe lauern meine Bänker und Anlageberater. Mann ...

      Liebe Grüße,

      Felix Riesterer.

      1. Liebe(r) Recht Ratlos,

        1.) den Anwalt Deines geringsten Misstrauens aufsuchen!!

        Habe direkt drauf gewartet. Wie ich diese Standard-Antwort hasse! Als ob ich selbst unmündig wäre ...

        gibt es einen Grund, weshalb ich auf diesen Teil meiner Antwort hätte verzichten sollen? Immerhin ist das mit Abmahnungen so eine Sache. Soll man überhaupt darauf reagieren? Was riskiert man, wenn man's nicht tut? Wenn man darauf reagiert, wie sollte man dabei vorgehen? Also ich wüsste darauf keine hilfreiche Antwort. Weißt Du eine?

        Ein Depp in Steuer-, Rechts- und Gesundheitsfragen, umringt von meinen Anwälten, Steuerberatern und Ärzten. Ach ja, in der vierten Reihe lauern meine Bänker und Anlageberater. Mann ...

        Auch wenn ich Deinen Verdruss in dieser Richtung ein ganzes Stück weit teile, inwiefern hätte ich Dir nicht zu einem Anwalt raten sollen?

        Zu meinen anderen (anscheinend nicht-Standard-)Antwortbestandteilen hast Du Dich jetzt nicht geäußert. Fühlst Du Dich deretwegen auch für unmündig erklärt? Du hast keinen Hinweis auf Deine technische Versiertheit gegeben, anhand dessen man Dich als IT-Profi hätte einordnen können. Auch die Forumssuche kennt keinen Verfasser namens "Recht Ratlos".

        Liebe Grüße,

        Felix Riesterer.

        --
        ie:% br:> fl:| va:) ls:[ fo:) rl:| n4:? de:> ss:| ch:? js:) mo:} zu:)
        1. Hallo Felix,

          Immerhin ist das mit Abmahnungen so eine Sache. Soll man überhaupt darauf reagieren? Was riskiert man, wenn man's nicht tut? Wenn man darauf reagiert, wie sollte man dabei vorgehen? Also ich wüsste darauf keine hilfreiche Antwort. Weißt Du eine?

          Na, ich sehe so eine (zunächst) ungenügend begründete Abmahnung als Versuch der Einschüchterung an, als schnell Kasse machen. Wenn mann dann plärrend (ratsuchend) auf dem Schoß des Anwalts sitzt, hat man schon den ersten Punkt verloren.

          Nun mache ich warm und warte auf die nächste Runde. Die könnte ja professioneller sein, dann geht es um Inhalte.

          Auch wenn ich Deinen Verdruss in dieser Richtung ein ganzes Stück weit teile, inwiefern hätte ich Dir nicht zu einem Anwalt raten sollen?

          Weil es soo selbstverständlich ist. Oder glaubst du, ich gehe mit der Frage zum Apotheker?

          Zu meinen anderen (anscheinend nicht-Standard-)Antwortbestandteilen hast Du Dich jetzt nicht geäußert.

          2.) Mailheader können ziemlich leicht gefälscht werden

          Habe ich schon gehört und gelesen.

          3.) Sofort prüfen, ob Dein Computer "sauber" ist!!

          Der Thunderbird ist auffällig träge, manchmal kommt eine Meldung sinngemäß "ein Script ist aktiv und meldet sich nicht" in den Vordergrund - natürlich Winzigweich-typisch ohne Absender: Rate mal, wer dich da ärgert.

          Auch die Forumssuche kennt keinen Verfasser namens "Recht Ratlos".

          Wundert mich nicht. Wenn ich alle Aktivitäten im Web unter demselben Pseudonym vornehmen würde, wäre ich wohl ein "gläserner" Untertan.

          Gruß, RR

          1. Wenn mann dann plärrend (ratsuchend) auf dem Schoß des Anwalts sitzt, hat man schon den ersten Punkt

            • und den ersten Hunderter -

            verloren.

            1. Liebe(r) Recht Ratlos,

              Wenn mann dann plärrend (ratsuchend) auf dem Schoß des Anwalts sitzt, hat man schon den ersten Punkt

              • und den ersten Hunderter -

              verloren.

              das kommt auf Deine Rechtsschutzversicherung an.

              Liebe Grüße,

              Felix Riesterer.

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          2. Hi there,

            Der Thunderbird ist auffällig träge, manchmal kommt eine Meldung sinngemäß "ein Script ist aktiv und meldet sich nicht" in den Vordergrund - natürlich Winzigweich-typisch ohne Absender: Rate mal, wer dich da ärgert.

            Wenn Dein Rechner tatsächlich als Spamschleuder missbraucht wird, dann sicher nicht mit Hilfe Deines (oder irgendeindes anderen) Mailinclients...

      2. Hi,

        1.) den Anwalt Deines geringsten Misstrauens aufsuchen!!
        Habe direkt drauf gewartet. Wie ich diese Standard-Antwort hasse! Als ob ich selbst unmündig wäre ...

        hast Du ein Jura-Studium absolviert? Es darf angenommen werden, dass dem nicht so ist, denn sonst hättest Du Deine Frage nicht gestellt. Wenn dem aber so ist, dann bist Du in Rechtsfragen ziemlich unmündig. Dir steht nur Dein gesunder Menschenverstand zur Verfügung, und der nützt hier *gar nichts*.

        Felix' Hinweis ist der wichtigste, der Dir gegeben werden kann. Und wenn Du ihn schon kanntest, jedoch nicht entsprechend gehandelt hast, dann kann er Dir nur noch mal gegeben werden:

        Suche den Anwalt Deines geringsten Misstrauens auf.

        Cheatah

        --
        X-Self-Code: sh:( fo:} ch:~ rl:| br:> n4:& ie:% mo:) va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:~ js:|
        X-Self-Code-Url: http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
        X-Will-Answer-Email: No
        X-Please-Search-Archive-First: Absolutely Yes
        1. Hallo, Cheatah,

          was ist bisher passiert? Fast nichts.

          Ein Schreiben im Briefkasten mit zwei Behauptungen:

          1. Sie haben eine Mail am [Tag, Uhrzeit] an [Mailadresse] verschickt "ohne dass zuvor ein Einverständnis ..."
          2. Es ist unzulässig ... Werbung per EMail an Dritte zu versenden ..."

          mit einer vorgefertigten Unterlassungserklärung und etwas mehr als 200 EUR Kosten.

          Es fehlt eigentlich alles. Was ist die Absender-Mail? Was wird beworben? Wieso ist [Mailadresse] der Dritte?

          Das klingt für mich wie "Sie haben doch einen Computer. Dann haben Sie sicher auch irgendwie ein schlechtes Gewissen. Verbotene Videos angeschaut? Schlager heruntergeladen? Mails verschickt? Suchen Sie sich was aus und überweisen mir mal zwei Hunnis."

          Was, bitte, soll ich in dieser Phase mit einem Rechtsanwalt?

          RR

          1. Hi,

            Was, bitte, soll ich in dieser Phase mit einem Rechtsanwalt?

            ihn um Rat fragen natürlich. Nur weil *Dir* die Sachlage klar ist, heißt das noch lange nicht, dass Juristen das ähnlich sehen.

            Cheatah

            --
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          2. Hi.

            Es fehlt eigentlich alles. Was ist die Absender-Mail? Was wird beworben? Wieso ist [Mailadresse] der Dritte?

            Das klingt für mich wie "Sie haben doch einen Computer. Dann haben Sie sicher auch irgendwie ein schlechtes Gewissen. Verbotene Videos angeschaut? Schlager heruntergeladen? Mails verschickt? Suchen Sie sich was aus und überweisen mir mal zwei Hunnis."

            Gut, du weißt also bestens Bescheid. Das ist schon mal sehr gut.

            Was, bitte, soll ich in dieser Phase mit einem Rechtsanwalt?

            Was, bitte, fragst du - bei deinem fundierten Wissen - in dieser Phase hier im Forum nach?

            Schönen Sonntag noch!
            O'Brien

            --
            Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
  3. Moin!

    Habe das nachgeprüft. habe weder zu der Zeit E-Mails versandt, noch ist mir die genannte Mailadresse bekannt.

    Das genau teilst Du dem Abmahnenden mit. Das Gegenteil muss dieser glaubhaft machen.

    MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

    fastix

    1. Moin!

      Habe das nachgeprüft. habe weder zu der Zeit E-Mails versandt, noch ist mir die genannte Mailadresse bekannt.

      Das genau teilst Du dem Abmahnenden mit. Das Gegenteil muss dieser glaubhaft machen.

      Schon passiert, auch über den Inhalt der "Werbung" wird kein Wort verloren, das habe ich ebenfalls reklamiert.

      RR

  4. Okay, ich stelle mal meine Antwort hier hinein. Einfach deshalb, weil ich ih ähnlich gelagerten Fällen auch gerne die Korrespondenz lesen würde - und vielleicht ist ja gerade (wieder) eine Abzocke im Gange, dann möchte ich zur Veröffentlichung beitragen.

    Sehr geehrte Frau (RAin],

    den von Ihnen beschriebenen Sachverhalt kann ich nicht nachvollziehen. Als Rechtsanwältin wissen Sie sicher, dass der Vorwurf völlig unzureichend begründet ist. Sie geben ja noch nicht einmal die sendende Mail-Adresse an. Was also habe ich mit dem Fall zu tun?

    Dennoch habe ich nachgeschaut.

    Ich habe weder einen E-Mail-Ausgang für den [Tag, Uhrzeit] noch ergänzt mein Mailprogramm die Adresse [Mailadresse] wenn ich einige Zeichen davon eigebe. Das wäre üblich für bereits einmal versendete Mails.

    Falls Sie an einer Klärung wirklich Interesse haben und nicht nur kassieren wollen, stellen Sie bitte den gesamten Inhalt der Mail sicher inklusive Mail-Header. Daraus geht nämlich der Weg der Mail hervor samt eventueller Umleitungen auf andere Mailadressen.

    Ich bedaure, Ihnen im Moment nicht weiterhelfen zu können. Falls in meinem Namen ohne mein Wissen Mails versendet werden, bin ich natürlich an einer Klärung interessiert.

    Mit freundlichen Grüßen,

    1. Hallo,

      Ich habe weder einen E-Mail-Ausgang für den [Tag, Uhrzeit] noch ergänzt mein Mailprogramm die Adresse [Mailadresse] wenn ich einige Zeichen davon eigebe. Das wäre üblich für bereits einmal versendete Mails.

      das ist ein Trugschluss - die Vervollständigung der Mailadresse ist nur dann üblich, wenn sie sich im Adressbuch befindet, das der Mailclient verwendet. Falls du aber einmal an irgendeinen Empfänger etwas verschickt und die bis dahin unbekannte Adresse von Hand eingegeben hast, ist es nicht zu erwarten, dass das Programm die Adresse später automatisch vervollständigt - woher auch?

      Ciao,
       Martin

      --
      Du kannst dem Leben nicht mehr Tage geben.
      Aber dem Tag mehr Leben.
      Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
      1. Falls du aber einmal an irgendeinen Empfänger etwas verschickt und die bis dahin unbekannte Adresse von Hand eingegeben hast, ist es nicht zu erwarten, dass das Programm die Adresse später automatisch vervollständigt - woher auch?

        Zumindest Thunderbird speichert alle verwendeten Mailadressen in der Standardeinstellung. Es ist also völlig logisch, auf diese Art nachzusehen, ob die Mailadresse schonmal eingegeben wurde.

        1. Hallo,

          Falls du aber einmal an irgendeinen Empfänger etwas verschickt und die bis dahin unbekannte Adresse von Hand eingegeben hast, ist es nicht zu erwarten, dass das Programm die Adresse später automatisch vervollständigt - woher auch?
          Zumindest Thunderbird speichert alle verwendeten Mailadressen in der Standardeinstellung.

          okay ... meiner tut das nicht.
          Ich will aber nicht ausschließen, dass ich das irgendwann mal absichtlich abgestellt habe, weil ein solches Verhalten für mich ein klares No-Go ist. Ich möchte nicht, dass irgendein Programm etwas ohne meine ausdrückliche Anweisung speichert.

          So long,
           Martin

          --
          Der Stress von heute ist die gute alte Zeit von morgen.
          Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
          1. okay ... meiner tut das nicht.
            Ich will aber nicht ausschließen, dass ich das irgendwann mal absichtlich abgestellt habe, weil ein solches Verhalten für mich ein klares No-Go ist. Ich möchte nicht, dass irgendein Programm etwas ohne meine ausdrückliche Anweisung speichert.

            Einstellungen -> Verfassen -> Adressieren -> Adressen beim Senden automatisch hinzufügen

            Per default aktiviert. Kann sicher Sinn machen, das zu deaktivieren, ich finds ganz praktisch, weil ich mein persönliches Adressebuch eh separat hab ;)

            Da der OP aber mehrfach zu verstehen gibt, dass er keine Ahnung hat, geh ich davon aus, er hat das per Default aktiviert ;)

            1. Hello,

              Ich will aber nicht ausschließen, dass ich das irgendwann mal absichtlich abgestellt habe, weil ein solches Verhalten für mich ein klares No-Go ist. Ich möchte nicht, dass irgendein Programm etwas ohne meine ausdrückliche Anweisung speichert.

              Einstellungen -> Verfassen -> Adressieren -> Adressen beim Senden automatisch hinzufügen

              Per default aktiviert. Kann sicher Sinn machen, das zu deaktivieren, ich finds ganz praktisch, weil ich mein persönliches Adressebuch eh separat hab ;)

              Weil es gerade passt:
              Kannst Du mir auch sagen, wo man die Eisntellungen für das Passwort/ die Authentifizierung beim Server für das Senden von Nachrichten findet?

              Bei OE konnte man einstellen,

              • dass der Server eine Authentifizierung für das Senden erfordert
              • für das Senden ein anderes Passwort, als für das Abrufen einstellen.

              Finde ich einfach nicht beim Thunderbird.

              Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

              Tom vom Berg

              --
               ☻_
              /▌
              / \ Nur selber lernen macht schlau
              http://bergpost.annerschbarrich.de
              1. Bei OE konnte man einstellen,

                • dass der Server eine Authentifizierung für das Senden erfordert
                • für das Senden ein anderes Passwort, als für das Abrufen einstellen.

                Finde ich einfach nicht beim Thunderbird.

                Schau mal unter "Konten-Einstellungen -> Postausgangsserver", da kann du beliebige SMTP einstellen.
                Ansonsten weiss ich es auch nicht, da ich sowas nicht nutze.

                1. Hello,

                  Bei OE konnte man einstellen,

                  • dass der Server eine Authentifizierung für das Senden erfordert
                  • für das Senden ein anderes Passwort, als für das Abrufen einstellen.

                  Finde ich einfach nicht beim Thunderbird.

                  Schau mal unter "Konten-Einstellungen -> Postausgangsserver", da kann du beliebige SMTP einstellen.
                  Ansonsten weiss ich es auch nicht, da ich sowas nicht nutze.

                  Das hatte ich schon gefunden. Leider kann man nicht einstellen, dass der Server ein Passwort benötigt. SASL wäre also das richtige Schalgwort für die Suche. In den Einstellungen habe ich leider nichts gefunden bisher.

                  Muss ich wohl nochmal das Netz durchforsten danach.

                  Ich danke Dir jedenfalls.

                  Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

                  Tom vom Berg

                  --
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                  1. Hi,

                    • dass der Server eine Authentifizierung für das Senden erfordert
                    • für das Senden ein anderes Passwort, als für das Abrufen einstellen.
                      Schau mal unter "Konten-Einstellungen -> Postausgangsserver", da kann du beliebige SMTP einstellen.

                    richtig, und zwar unabhängig von den POP3- und IMAP-Accounts.

                    Das hatte ich schon gefunden. Leider kann man nicht einstellen, dass der Server ein Passwort benötigt.

                    Ach wirklich? Bei mir schon. Nur das Passwort selbst kann man da nicht gleich eintragen; das fragt der T-Bird beim ersten Zugriff auf diesen Server im Dialog ab und bietet an, das Passwort dann zu speichern.

                    So long,
                     Martin

                    --
                    Dieser Satz wurde in mühsamer Kleinstarbeit aus einzelnen Wörtern zusammengesetzt.
                      (Hopsel)
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                    1. Hello,

                      Das hatte ich schon gefunden. Leider kann man nicht einstellen, dass der Server ein Passwort benötigt.

                      Ach wirklich? Bei mir schon. Nur das Passwort selbst kann man da nicht gleich eintragen; das fragt der T-Bird beim ersten Zugriff auf diesen Server im Dialog ab und bietet an, das Passwort dann zu speichern.

                      Mich hat er nur angemeckert, dass er vorher einen Abruf-Zugriff haben will. Das "SMTP-after-POP" funktioniert aber nicht bei jedem Server, zumal ich "SMTP-after-IMAP" haben müsste und das unterstützen noch weniger Mailserver.

                      OE unterstützt SASL und ich kann mir nicht vorstellen, dass der Thunderbird das nicht tut.

                      Da das aber nach der letzten Neuinstallation vor einer Woche wieder nur ein paar Stunden gehalten hat, und nun schon wieder nicht druckt, muss ich zwangsweise den Firebird benutzen. Ich finde einfach nicht heraus, welche idiotische Software für die Ausfälle des Internet-Explorer und damit auch von Outlook Express verantwortlich ist, zumal es erstmal immer funktioniert und erst nach ein paar Stunden wirder klemmt. Ich vermute immer noch, dass es Adobe-Produkte sind, die z.B. per Zattoo auch benötigt werden, die dann beim Update im Hintergund den IE verstümmeln.

                      Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

                      Tom vom Berg

                      --
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                      1. Hallo Tom,

                        was sagen die Fehlerprotokolle in der Arbeitsplatzverwaltung?

                        Kay

            2. Hi,

              okay ... meiner tut das nicht.
              Ich will aber nicht ausschließen, dass ich das irgendwann mal absichtlich abgestellt habe, weil ein solches Verhalten für mich ein klares No-Go ist. Ich möchte nicht, dass irgendein Programm etwas ohne meine ausdrückliche Anweisung speichert.
              Einstellungen -> Verfassen -> Adressieren -> Adressen beim Senden automatisch hinzufügen

              ah, das! Ja, das habe ich natürlich deaktiviert.
              Dann hatten wir im Prinzip beide recht - ich hatte gesagt, dass nur Adressen vervollständigt werden, die im Adressbuch stehen. Aber wenn sie natürlich automatisch dort eingetragen werden ...

              Da der OP aber mehrfach zu verstehen gibt, dass er keine Ahnung hat, geh ich davon aus, er hat das per Default aktiviert ;)

              Klingt plausibel. :-)

              Ciao,
               Martin

              --
              Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft.
              Große verderben sie aber meist auch nicht.
              Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
  5. Hallo,

    vergiss nicht, dass es massenweise Abmahnprofis gibt. Ist eine Abmahnung erstmal beim Gericht mit einer einstweiligen Verfügung durchgebracht (dazu braucht es Fachkenntnis das abzuwenden), ist das wie bei einem Mahnbescheid ohne Widerspruch: das Ding ist erstmal gelaufen. Checke doch erstmal, ob der Abmahnanwalt nicht schon bekannt ist. Und suche mal nach Abmahnwelle oder Abmahnwahn. Abmahnwelle ist oder war ein Partnerprojekt von selfhtml.

    Gruß

    jobo

  6. Meine Fragen waren:

    Wenn ich eine Mail an Person A versende und durch eine Mail-Umleitung kommt die bei Person B an,

    • hat Person B dann ein Recht der Beschwerde?
    • wie "vertraulich" ist die Mail zu handhaben? Darf Person B die an A gerichtete Information verwerten?

    Außer dem als "Meinung" gekennzeichneten Beitrag von Martin ist niemand auf die Fragen eingegangen und doch haben sich 5 Leute beteiligt.

    Danke für das Gespräch.

    RR

    1. Außer dem als "Meinung" gekennzeichneten Beitrag von Martin ist niemand auf die Fragen eingegangen und doch haben sich 5 Leute beteiligt.

      Das dürfte daran liegen, dass du hier eine Rechtsberatung erwartest, die du aber nicht bekommen wirst. Liegt wohl daran, dass es nicht erlaubt ist.

      Da du dich weigerst, einen Anwalt aufzusuchen, wieso beschwerst du dich? Du willst ja keine Hilfe!

      Der einzige, sinnvolle Rat ist bereits zweimal geschrieben worden: Lass dich anwaltlich beraten. Der Rat bleibt auch sinnvoll, wenn du glaubst, durch dieses Forum brauchst du keinen.

    2. Hallo,

      Außer dem als "Meinung" gekennzeichneten Beitrag von Martin ist niemand auf die Fragen eingegangen und doch haben sich 5 Leute beteiligt.

      Danke für das Gespräch.

      Du hast keine Ahnung und willst es besser wissen. Das dachten andere vor Dir auch schon. Abmahnwelle oder Abmahnwahn bleiben Deine Anlaufstellen bzw. ein Anwalt. Ich habe das vor Jahren mal erfolgreich mit Abmahnwelle hinter mich gebracht. Mit Glück allerdings. Die TAZ (!) ist damit schon mal auf die Nase gefallen und musste dann (recht spät) ordentlich zurück koffern. Der Anwalt hatte breits deren Domain pfänden lassen können, obwohl er ein Betrüger ist bzw. als solcher veruteilt wurde (hier im Forum als Günni übrigens bekannt und "gefürchtet").

      Gruß

      jobo

      1. (hier im Forum als Günni übrigens bekannt und "gefürchtet").

        Glaubt hier jemand an Zombies o.ä.?

        1. Tach,

          Glaubt hier jemand an Zombies o.ä.?

          "Schon mal was von Macumba gehört oder Voodoo? Mein Großvater war ein Priester in Trinidad. Er pflegte zu sagen: 'Wenn in der Hölle kein Platz mehr ist, kommen die Toten auf die Erde'." - Die beste Band der Welt (und ja ich weiß, wo das Zitat herstammt).

          mfg
          Woodfighter

          1. Om nah hoo pez nyeetz, Jens Holzkämper!

            (und ja ich weiß, wo das Zitat herstammt).

            ich nicht, aber ich möchte es gern wissen.

            Matthias

            --
            Wer ein Problem beschreiben kann, hat es schon halb gelöst.                                             (Julian Huxley) http://www.billiger-im-urlaub.de/kreis_sw.gif
            1. Tach,

              (und ja ich weiß, wo das Zitat herstammt).

              ich nicht, aber ich möchte es gern wissen.

              der Film, der niemals als "Zombies im Kaufhaus" erschien, für den ich keine Werbung machen darf, dessen gleichnamiges Remake aber in Deutschland zumindest Erwachsene sehen dürfen.

              mfg
              Woodfighter

              1. Om nah hoo pez nyeetz, Jens Holzkämper!

                der Film, der niemals als "Zombies im Kaufhaus" erschien, für den ich keine Werbung machen darf, dessen gleichnamiges Remake aber in Deutschland zumindest Erwachsene sehen dürfen.

                Danke.

                Matthias

                --
                Wer ein Problem beschreiben kann, hat es schon halb gelöst.                                             (Julian Huxley) http://www.billiger-im-urlaub.de/kreis_sw.gif
        2. Moin!

          Glaubt hier jemand an Zombies o.ä.?

          Juristisch gesehen sind Zombis gar nichts seltenes. Das hat mit der Dauer von bei Richtern nicht beliebten Verfahren zu tun. Günter Freiherr von Gravenreuth ist ein solcher Jura-Zombie.

          MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

          fastix

    3. Moin!

      Meine Fragen waren:

      Wenn ich eine Mail an Person A versende und durch eine Mail-Umleitung kommt die bei Person B an,

      • hat Person B dann ein Recht der Beschwerde?

      Nur gegenüber A.
      A  hat aber die Möglichkeit der Beschwerde gegenüber dem Versender und kann auch das an B delegieren. B nimmt dann die Rechte von A wahr.

      • wie "vertraulich" ist die Mail zu handhaben? Darf Person B die an A gerichtete Information verwerten?

      Wenn A an B weiterleitet betrifft diese Frage eine (stillschweigende) Vereinbarung zwischen A und B, deren Inhalt maßgeblich ist und über die hier keine Informationen vorliegen.

      MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

      fastix

      1. Moin!

        A  hat aber die Möglichkeit der Beschwerde gegenüber dem Versender und kann auch das an B delegieren. B nimmt dann die Rechte von A wahr.

        B muss dann dem Versender gegenüber aber erklären, dass er die Rechte von A wahr nimmt, sonst fehlt ihm die "Aktivlegitimierung". Die Folge wäre eine mögliche "negative Feststellung" des erhobenen Unterlassungsanspruches.

        MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

        fastix

  7. Hello,

    vor ein paar Tagen erhielt ich eine Abmahnung, weil ich zu einer bestimmten Zeit (Tag, Uhrzeit) an eine bestimmte E-Mail "Werbung" übersandt habe.

    Kann ich davon ausgehen, dass die Abmahnung dich auf dem Postweg erreicht hat?

    Dann solltest Du die Sache (zu Recht) bestreiten und um Herausgabe aller Daten zu diesem Fall bitten, damit Du Anzeige erstatten kannst. Und das solltest Du auf jeden Fall parallel schon tun.

    Optional kannst du auch einen Rechtsanwalt damit beauftragen.

    Bei einer echten Abmahnung solltest Du sehr schnell handeln, also auch sehr schnell die Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten. Schließlich bist Du hier der Geschädigte.
    Warte da nicht erst auf eine Antwort oder den nächsten Schritt des Abmahners!

    Die Anzeige wird sehr schnell zur Klärung führen, ob die Abmahnung echt ist, oder nur Abzocke.

    Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

    Tom vom Berg

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  8. Hello Du Ratloser,

    ich würde es übrigens begrüßen, wenn Du in sieben und in 14 Tagen nochmal Berioch erstatten würdest in diesem Thread, was Du nun  gemacht hat.

    1. Hast Du Deinen Arsch hoch bekommen, und Strafanzeige erstattet?
    2. Hast Du einen Anwalt konsultiert?
    3. Hast Du weitere Mitteilungen von der Gegenseite bekommen?
     usw.

    Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

    Tom vom Berg

    --
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