Moin!
Habe das nachgeprüft. habe weder zu der Zeit E-Mails versandt, noch ist mir die genannte Mailadresse bekannt.
Das genau teilst Du dem Abmahnenden mit. Das Gegenteil muss dieser glaubhaft machen.
Schon passiert, auch über den Inhalt der "Werbung" wird kein Wort verloren, das habe ich ebenfalls reklamiert.
RR