Hi,
vor ein paar Tagen erhielt ich eine Abmahnung, weil ich zu einer bestimmten Zeit (Tag, Uhrzeit) an eine bestimmte E-Mail "Werbung" übersandt habe.
Habe das nachgeprüft. habe weder zu der Zeit E-Mails versandt, noch ist mir die genannte Mailadresse bekannt.
also gehen wir mal davon aus, dass du nicht der Verursacher bist.
Aber jetzt mal eine theoretische Frage:
Wenn ich eine Mail an Person A versende und durch eine Mail-Umleitung kommt die bei Person B an,
- hat Person B dann ein Recht der Beschwerde?
Nach meiner persönlichen Auffassung nicht. Aus einer "umgeleiteten" Mailnachricht sollte normalerweise erkennbar sein, an wen sie ursprünglich gehen sollte. Wenn B sich nun über diese Werbemail ärgert, müsste er sich konsequenterweise bei A beschweren.
- wie "vertraulich" ist die Mail zu handhaben? Darf Person B die an A gerichtete Information verwerten?
Schwer zu sagen. Das Medium "e-Mail" ist ja schon von der technischen Realisierung her weit von Vertraulichkeit entfernt und ist damit eher mit einer Postkarte vergleichbar, aber nicht mit einem Brief (Briefgeheimnis).
Aber im ursprünglich geschilderten Fall könnte es ja noch viel interessanter sein: Gut möglich, dass ein Dritter die Werbemail in deinem Namen verschickt hat. Das ist schwer nachweisbar. Der Empfänger könnte theoretisch die Headerzeilen ansehen (und hoffen, dass die nicht gefälscht sind), und so feststellen, wo die Nachricht herkam. Der vermeintliche Absender, dem nur vorgeworfen wurde, er hätte verbotenerweise Werbemails verschickt, kann das nicht.
Keine Ahnung, wie das ausgehen könnte ...
So long,
Martin
The other line moves faster. (from Murphy's Law)
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