Hi,
hinzu kommt, dass für Außenstehende nicht zu erkennen ist, ob eine Privatnutzung erlaubt ist und dann sind auch Mails an persönliche und erratbare Adressen (vorname.nachname@firma etc.) geschützt.
Sorry, verstehe nicht, was du damit sagen willst.
Wenn die Privatnutzung verboten ist, kann der Arbeitgeber Telekommunikationsrechtlich mit den Mails seiner Arbeitnehmer machen, was er will. Da darf er jede einzelne - egal ob ein- oder ausgehend - durchlesen etc.
Nur arbeitsrechtlich geht so eine umfassende Kontrolle natürlich nicht.
Der Arbeitgeber hat ja dann über sich zumeist nochmal einen Provider (Exchange-Anbieter, Telekom etc.) die dürfen natürlich unabhängig von erlaubter oder verbotener Privatnutzung keine einzige Mail einfach lesen...
Gruß
Alex