Tach,
Wenn der Arbeitnehmer dann aber plötzlich erkrankt oder so, sollte es auf jeden Fall möglich sein, einem Vertreter sofort Leserechte in dieser Mailbox einzuräumen. Und das würde bei einem echten Fernmeldegeheimnis-Schutz der Mails vor dem Arbeitgeber nicht ohne weiteres gehen - obwohl da natürlich schon (bei erlaubter Privatnutzung) vorher Absprachen dazu getroffen sein sollten...
eben, das läßt sich ja mit einer Betriebsvereinbarung oder einer entsprechenden persönlichen Regelung festhalten.
mfg
Woodfighter