Grüße,
hab mal von Bonbons gehört die, nachdem man sie gelutscht hat, dazu führen, dass man die verschiedenen Geschmacksrichtungen anders warnimmt.
laut wikipedia:
"Als Nebenwirkung einiger Medikamente kann eine (vorübergehende) Beeinträchtigungen des Geschmacks auftreten, etwa bei Chlorhexidin, Penicillamin oder Zytostatika, außerdem als zeitweise Folge einer Chemotherapie."
sicher, dass die "bonbons" nicht verschreibungspflichtig sind?
würde mich auch echt wundern - das key/lock prinzip der geschmackwahrnehumng ist an spezifische rezeptoren gebunden - dafür dass wir nun ein paar geschmäcker schmecken können, sind die schon arg spezifisch. lahmlegen ok - aber "tricksen"? wenn du es findest poste bitte hier - würde mich echt interessieren.
MFG
bleicher