Die Überwachung im öffentlichen Raum ist normalerweise nicht erlaubt, ohne einen entsprechenden Hinweis auf eine solche auf jeden Fall verboten.
Eine private Aufzeichnung des eigenen Grundstücks kann jedoch ggf. in eine Grauzone fallen, wenn die Daten a) nicht gespeichert werden und b) nicht hochauflösend genug sind, dass legitime Persönlichkeitsrechte Dritter beeinträchtigt sein könnten. Wenn im Rahmen dieser Überwachung Daten über Grundstücke Dritter erhoben werden, muss normalerweise eine Abwägung erfolgen.
Das nur als grober Hinweis ohne Gewähr darauf, dass das Thema kompliziert ist. Im Zweifel hole Dir eine Genehmigung des Marktinhabers und den Rat eines Rechtsanwalts ein.
Gruß, LX
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RFC 2324, Satz 7 (Sicherheit): Jeder, der zwischen meinem Kaffee und mir steht, gilt als unsicher.
RFC 2324, Satz 7 (Sicherheit): Jeder, der zwischen meinem Kaffee und mir steht, gilt als unsicher.