Gast: Webcam auf eigener Seite anzeigen

Hallo,

wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn ich Webcam-Bilder in die eigene Webseite einbinde?

Es geht um Märkte, die ja oft per Webcam beobachtet werden können.

Eine Datei namens http://...jpg steht öffentlich zur Verfügung und gerne gebe ich einen Quellenhinweis an. Reicht das, oder muss ich eine Genehmigung einholen?

Gruß, Gast

  1. Die Überwachung im öffentlichen Raum ist normalerweise nicht erlaubt, ohne einen entsprechenden Hinweis auf eine solche auf jeden Fall verboten.

    Eine private Aufzeichnung des eigenen Grundstücks kann jedoch ggf. in eine Grauzone fallen, wenn die Daten a) nicht gespeichert werden und b) nicht hochauflösend genug sind, dass legitime Persönlichkeitsrechte Dritter beeinträchtigt sein könnten. Wenn im Rahmen dieser Überwachung Daten über Grundstücke Dritter erhoben werden, muss normalerweise eine Abwägung erfolgen.

    Das nur als grober Hinweis ohne Gewähr darauf, dass das Thema kompliziert ist. Im Zweifel hole Dir eine Genehmigung des Marktinhabers und den Rat eines Rechtsanwalts ein.

    Gruß, LX

    --
    RFC 2324, Satz 7 (Sicherheit): Jeder, der zwischen meinem Kaffee und mir steht, gilt als unsicher.
    1. Ich lese das eher so als gäbe es da schon eine Webcam mit einer URL und dieses Bild soll auf der Webseite gezeigt werden.
      Da würde ich ohne Genehmigung gar nichts tun, damit wird nämlich fremdes Material unerlaubt verwendet.

      1. Da würde ich ohne Genehmigung gar nichts tun, damit wird nämlich fremdes Material unerlaubt verwendet.

        Was, bitte ist "fremdes Material"?

        Ein Copyright kommt ja wohl nicht infrage, der Inhalt des Bildes ist ja keine "Leistung", die schützeswert wäre.

        Und was das Persönlichkeitsrecht gezeigter Personen angeht: Das ist vergleichbar mit Google Street View. Die Gesichter sind wegen der Entfernung nicht erkennbar. Auffällige Kleidung aber sehr wohl.

        Hier mal ein Beispiel aus Basel: Barfüsserplatz

        Gast

        1. Hallo!

          Ein Copyright kommt ja wohl nicht infrage, der Inhalt des Bildes ist ja keine "Leistung", die schützeswert wäre.

          Das ist falsch. Bereits mit der Aufnahme fallen die Bilddaten unter das Urheberrecht des Betreibers der Webcam.

          Im Zweifel unbedingt einen Anwalt fragen, der sagt Dir mehr.

          Gruß, LX

          --
          RFC 2324, Satz 7 (Sicherheit): Jeder, der zwischen meinem Kaffee und mir steht, gilt als unsicher.
        2. Schau dich mal um wie viele Verfahren es schon gab, weil jemand ein Bild fremdverlinkt hat. Manche haben sich da sicher einen goldenen Arsch verdient, indem sie tausende Billigbilder gemacht und mit entsprechenden Suchbegriffen ins Internet gestellt haben.
          Mir fällt da grad eine Rezepteseite ein, die eine Zeit lang deswegen im Gespräch war. Das Recht bezieht sich dabei nicht auf das was da zu sehen ist (Personen oder so) sondern auf den der das Bild gemacht hat.

    2. Hallo,

      Die Überwachung im öffentlichen Raum ist normalerweise nicht erlaubt, ohne einen entsprechenden Hinweis auf eine solche auf jeden Fall verboten.

      soviel also zu den Überwachungskameras in Bahnhöfen, Unterführungen, oder teils sogar auf offener Straße, deren Existenz teilweise durch entsprechende Schilder bekanntgemacht wird, manchmal aber auch verschwiegen und auf Nachfrage sogar geleugnet wird.

      Eine private Aufzeichnung des eigenen Grundstücks ...

      Inwieweit zählen z.B. Kaufhäuser als privat? Sie sind ja zumindest öffentlich in dem Sinn, dass sie jedem zugänglich sind.

      ... kann jedoch ggf. in eine Grauzone fallen, wenn die Daten a) nicht gespeichert werden und b) nicht hochauflösend genug sind, dass legitime Persönlichkeitsrechte Dritter beeinträchtigt sein könnten.

      Damit wären ja Überwachungskameras in Banken, Supermärkten oder an Tankstellen nicht zulässig: Die Aufzeichnungen werden schließlich gespeichert, und sie sind gut genug, dass man Einzelheiten erkennen kann, teils sogar Gesichter. Und das ist ja der Sinn der Sache, schließlich dient die Maßnahme auch der Identifizierung von Kriminellen.
      Da muss also das Interesse des Ladeninhabers, sein Eigentum zu schützen, schon schwer genug wiegen, dass es ein generelles Verbot im Einzelfall aushebeln kann.

      Aber wenn, wie es im OP heißt, "Märkte, die ja oft per Webcam beobachtet werden können", die Bilder ihrer Webcam im Internet öffentlich zur Verfügung stellen, klingt das für mich schon sehr bedenklich.

      So long,
       Martin

      --
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      1. Hallo!

        Inwieweit zählen z.B. Kaufhäuser als privat? Sie sind ja zumindest öffentlich in dem Sinn, dass sie jedem zugänglich sind.

        Schau mal auf Wikipedia nach "öffentlicher raum", da findest Du eine Erläuterung. Der offen zugängliche Eingangsbereich eines Einkaufszentrum ist beispielsweise halböffentlich.

        Damit wären ja Überwachungskameras in Banken, Supermärkten oder an Tankstellen nicht zulässig: Die Aufzeichnungen werden schließlich gespeichert, und sie sind gut genug, dass man Einzelheiten erkennen kann, teils sogar Gesichter. Und das ist ja der Sinn der Sache, schließlich dient die Maßnahme auch der Identifizierung von Kriminellen.

        Das ist der nichtöffentliche Raum - und das darf nur im Gebäude, auf dem Grundstück nur eingeschränkt - und die Bank ist immer noch verpflichtet, Dich darauf hinzuweisen, da der Datenschutz berührt ist.

        Gruß, LX

        --
        RFC 2324, Satz 7 (Sicherheit): Jeder, der zwischen meinem Kaffee und mir steht, gilt als unsicher.
        1. und die Bank ist immer noch verpflichtet, Dich darauf hinzuweisen, da der Datenschutz berührt ist.

          War neulich im Tresorraum. Dort ist ein Videobildschirm, der den Vorraum zeigt. Erinnere mich nicht, dass im Vorraum ein Hinweis war. Hatte ein seeehr mulmiges Gefühl, dass ich bei Entnahme und Einlage von Gegenständen in mein Wertfach beobachtet werde. Nächstesmal einen (Sicht-) Schirm mitnehmen?

          Gast