Hallo,
Die Überwachung im öffentlichen Raum ist normalerweise nicht erlaubt, ohne einen entsprechenden Hinweis auf eine solche auf jeden Fall verboten.
soviel also zu den Überwachungskameras in Bahnhöfen, Unterführungen, oder teils sogar auf offener Straße, deren Existenz teilweise durch entsprechende Schilder bekanntgemacht wird, manchmal aber auch verschwiegen und auf Nachfrage sogar geleugnet wird.
Eine private Aufzeichnung des eigenen Grundstücks ...
Inwieweit zählen z.B. Kaufhäuser als privat? Sie sind ja zumindest öffentlich in dem Sinn, dass sie jedem zugänglich sind.
... kann jedoch ggf. in eine Grauzone fallen, wenn die Daten a) nicht gespeichert werden und b) nicht hochauflösend genug sind, dass legitime Persönlichkeitsrechte Dritter beeinträchtigt sein könnten.
Damit wären ja Überwachungskameras in Banken, Supermärkten oder an Tankstellen nicht zulässig: Die Aufzeichnungen werden schließlich gespeichert, und sie sind gut genug, dass man Einzelheiten erkennen kann, teils sogar Gesichter. Und das ist ja der Sinn der Sache, schließlich dient die Maßnahme auch der Identifizierung von Kriminellen.
Da muss also das Interesse des Ladeninhabers, sein Eigentum zu schützen, schon schwer genug wiegen, dass es ein generelles Verbot im Einzelfall aushebeln kann.
Aber wenn, wie es im OP heißt, "Märkte, die ja oft per Webcam beobachtet werden können", die Bilder ihrer Webcam im Internet öffentlich zur Verfügung stellen, klingt das für mich schon sehr bedenklich.
So long,
Martin
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