Hello Fastix,
In Kürze werden wir die Rechte an der Domain bei Ebay für einen gemeinnützigen Zweck versteigern. Über den Verlauf und das Ergebnis der Versteigerung halten wir Sie informiert und freuen uns schon auf Ihre Kritik!
Ist es nicht so, dass die unter Pfändung stehenden Werte nicht im Einflussbereich des Gläubigers, sondern des Gerichtes stehen? Ist ja nicht so, dass der Domaininhabe die Domain sicherungsübereignet hätte, so wie das bei Banken-Gläubigern üblich wäre.
Müssen die Werte dann nicht einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden? Und dem Gläubiger steht dann ja nur der Betrag zu, den er als Schuld nachweisen kann. Höchstens diesen könnte er also auch spenden.
Das Gericht hat aber bei einer Versteigerung die Angemessenheit zu prüfen. Ein Haus im Wert von 300.000 Euro kann ja wegen fehlender 2000 Euro auch nicht einfach versteigert werden.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg