Hi there,
das sehe ich nicht so; ich halte das "Abschreiben", wenn man es so nennen mag, tatsächlich für ein Kavaliersdelikt und würde hier den Kindergarten-Slogan "Aber das machen doch alle" für passend halten.
Sei mir nicht böse, aber offenbar hast Du den Sinn einer wissenschaftlichen Arbeit, die sich Dissertation oder Doktorarbeit nennt, nicht verstanden. Da geht es nicht darum, eine lästige Pflichtübung zu erldigen, nur damit dann die eigene Frau an der Schlange zur Supermarktkassa die Nase noch etwas höher tragen kann; nicht einmal auf juridischen Fakultäten.
Und ob der Mann nun wirklich *absichtlich* betrogen hat, oder nur "versäumt" hat, alle Quellen klar anzugeben, wissen wir auch nicht.
Nachdem ich mir die monierten Stellen auf Guttenwiki angesehen habe, bin zumindest ich mir ziemlich sicher. Wenn ich etwas zitiere und nur vergesse, die Quelle anzugeben, warum ändere ich dann immer einige Füllwörter und verwende ohne Grund Synoyma für Begriffe und Verben? Das wäre selbst bei einem Zitat nicht legitim respektive dort schon gar nicht!
Sein eigener Doktorvater bezeichnet die Arbeit als mangelhaft, beschämend und nicht akzeptabel, seine eigene Universität hat ihn als Betrüger bezeichnet - das sieht nicht nach "Versäumnis" aus.
Sicher kann man ihm Absicht und Kaltschnäuzigkeit unterstellen; ich sehe es eher nach der Devise: "Ups, kann ja mal vorkommen."
Ich glaub' ja nicht, daß Du für alle Aspekte des deutschen Strafrechts so viel Verständnis aufbringst...;)