Der Martin: Internetauftritt bezahlt aber keine original Daten erhalten.

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Hallo,

Weiss jemand, wie es rechtlich aussieht? Sind diese Daten nach dem bezahlen des Auftrages nicht Eigentum von uns?

das halte ich für eine Selbstverständlichkeit und würde es als Kunde auch erwarten und schon beim Vertragsabschluss fordern. Entscheidend ist aber, was im Auftrag vereinbart ist (ggf. AGB der Agentur beachten).

Wenn dieser Punkt mit keinem Wort erwähnt und geregelt ist, wüsste ich aber auch nicht, was euch genau zusteht. Wenn der Auftrag sinngemäß nur lautete, "Macht uns einen Internet-Auftritt gemäß folgendem Entwurf", dann ist der Auftrag im Prinzip erfüllt, sobald das Werk online geht und von euch abgenommen wurde. Daher könnte man argumentieren, dass ihr keinen Anspruch auf Herausgabe der Quellcodes habt, auch wenn ich nicht diesen Standpunkt vertrete.

Es kann doch nicht sein, dass ich nun bei jeder kleinen Änderung zur Agentur gehen muss damit sie für uns diese Anpassungen machen?

Genau das wollen die aber wahrscheinlich - damit regelmäßig die Kasse klingelt.

Ciao,
 Martin

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Wissen erwirbt man, indem man immer das Kleingedruckte sorgfältig liest.
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