Marco: Internetauftritt bezahlt aber keine original Daten erhalten.

Liebe Forum-Besucher

Ich habe eine kleine Frage und zwar haben wir einen Internetauftritt erstellen lassen welcher komplett in Flash ist (ich weiss darüber lässt sich auch streiten :-)).

Nun ist der Auftritt online und auch bezahlt. Nun gibt es textliche Anpassungen welche wir gerne selber vornehmen möchten damit wir nicht immer zur Agentur rennen müssen.

Die Agentur will uns die orignal Flash-Dateien aber nicht geben was mich eigentlich sehr erstaunt.

Weiss jemand, wie es rechtlich aussieht? Sind diese Daten nach dem bezahlen des Auftrages nicht Eigentum von uns?

Es kann doch nicht sein, dass ich nun bei jeder kleinen Änderung zur Agentur gehen muss damit sie für uns diese Anpassungen machen?

Freue mich auf eure Antworten.
Marco

  1. Hängt ganz davon ab, was in eurer Auftragsvereinbarung steht.

    Imho kaufst du eine Software ja auch nur die Nutzungsrechte und nicht den Quellcode.
    Es ist durchaus das gute Recht der Firma dir den Zugang zum Quellcode zu verweigern.

    1. Hallo,

      Hängt ganz davon ab, was in eurer Auftragsvereinbarung steht.

      ja, sehe ich auch so.

      Imho kaufst du eine Software ja auch nur die Nutzungsrechte und nicht den Quellcode.

      Das kommt drauf an: Bei Standardsoftware, die sozusagen an jeden verkauft wird, ist das wohl der Normalfall. Da bin ich ja auch nicht Auftraggeber, sondern nur Kunde, der das Produkt so kauft, wie es angeboten wird, oder es bleiben lässt.
      Wenn ich aber ein Werk speziell nach meinen Vorgaben in Auftrag gebe, dann erwarte ich hinterher, dass auch die dabei entstehenden Skizzen, Konstruktionszeichnungen, oder bei Software eben die Quellcodes in mein Eigentum übergehen - ebenso wie ich beim Fotografen verlange, dass ich auch die Negative bekomme (oder heutzutage eine Kopie dessen, was aus seiner Digicam "herausfällt").

      Es ist durchaus das gute Recht der Firma dir den Zugang zum Quellcode zu verweigern.

      Mag sein. Als Kunde würde ich das aber nicht akzeptieren.

      Ciao,
       Martin

      --
      Der Bäcker schlägt die Fliegen tot
      Und macht daraus Rosinenbrot.
      Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
      1. Hallo Martin,

        Wenn ich aber ein Werk speziell nach meinen Vorgaben in Auftrag gebe, dann erwarte ich hinterher, dass auch die dabei entstehenden Skizzen, Konstruktionszeichnungen, oder bei Software eben die Quellcodes in mein Eigentum übergehen - ebenso wie ich beim Fotografen verlange, dass ich auch die Negative bekomme (oder heutzutage eine Kopie dessen, was aus seiner Digicam "herausfällt").

        Da hast du unter Umständen realitätsfremde Vorstellungen, die sich juristisch nicht durchsetzen lassen. Es gibt z.B. Software bei der kannst Du gar kein Eigentum erwerben, auch wenn Du den Quellcode hast steht dir nur ein Nutzungsrecht oder erweitertes Nutzungsrecht zu.

        Wir haben nach unserem Rechtssystem einen vorrangigen Urheberschutz. Und alles was davon abweichen soll, ist vorher zu vereinbaren.

        Das Urheberrecht hat nunmal der Urheber, der die Leistung erbracht hat. Und dieses Urheberrecht ist auch nicht übertragbar. Was übertragbar ist sind die Nutzungrechte daran. Deshalb gibt es auch in vielen Arbeitsverträgen Klauseln, das Du die Nutzungsrechte an den Arbeitgeber abtritts und mit deinen Entgeld (Gehalt, Lohn... ) alle Forderungen abgegolten sind.

        Das Thema kann aber sehr, sehr, sehr komplex werden.

        Kay

        1. Hallo,

          Wenn ich aber ein Werk speziell nach meinen Vorgaben in Auftrag gebe, dann erwarte ich hinterher, dass auch die dabei entstehenden Skizzen, Konstruktionszeichnungen, oder bei Software eben die Quellcodes in mein Eigentum übergehen - ebenso wie ich beim Fotografen verlange, dass ich auch die Negative bekomme (oder heutzutage eine Kopie dessen, was aus seiner Digicam "herausfällt").
          Da hast du unter Umständen realitätsfremde Vorstellungen, die sich juristisch nicht durchsetzen lassen.

          das mag in Einzelfällen sein, im allgemeinen halte ich diese Vorstellungen aber für sehr realistisch.

          Es gibt z.B. Software bei der kannst Du gar kein Eigentum erwerben, auch wenn Du den Quellcode hast steht dir nur ein Nutzungsrecht oder erweitertes Nutzungsrecht zu.

          Ja. Dann stehe ich aber auch in ständigem Kontakt mit dem Vertragspartner, das ist dann eine Art Leasing für Software. Abgesehen davon, dass ich so ein Modell nicht gutheiße und mich nicht darauf einlassen würde, ist das ja durchaus okay.

          Wir haben nach unserem Rechtssystem einen vorrangigen Urheberschutz. Und alles was davon abweichen soll, ist vorher zu vereinbaren.

          Gut, dann muss man das halt tun.

          Das Urheberrecht hat nunmal der Urheber, der die Leistung erbracht hat. Und dieses Urheberrecht ist auch nicht übertragbar. Was übertragbar ist sind die Nutzungrechte daran.

          Korrekt. Das Urheberrecht will ich auch gar nicht in Frage stellen.
          Nur wenn ein Werk konkret in meinem Auftrag angefertigt wurde, dann verlange ich, dass ich *alle* Nutzungsrechte einschließlich Vervielfältigung, Veränderung, Überarbeitung etc. bekomme, und diese Rechte meinerseits im Einzelfall auch wieder an Dritte übertragen kann. Geht ein Dienstleister darauf nicht ein, wird er auf mich als Kunden verzichten müssen (bzw. ich auf diesen Anbieter).

          Deshalb gibt es auch in vielen Arbeitsverträgen Klauseln, das Du die Nutzungsrechte an den Arbeitgeber abtritts und mit deinen Entgeld (Gehalt, Lohn... ) alle Forderungen abgegolten sind.

          Ja, ich weiß. Das ist aber genau die Kerbe, die ich meine: Der Angestellte hat ein Werk im Rahmen seiner Tätigkeit, also für und auf Geheiß von seinem Arbeitgeber geschaffen. Damit tritt der Arbeitgeber an die Stelle des Auftraggebers, der damit alle Rechte an dem Werk bekommen soll, das er hat anfertigen lassen. Finde ich absolut in Ordnung.

          Grenzwertig wird es, wenn ich als Angestellter ohne konkrete Anweisung etwas schaffe, zum Beispiel ein Programm schreibe, das mir bestimmte Arbeiten erleichtert. Davon profitiert der Arbeitgeber indirekt zwar auch, er hat aber nicht die Anweisung gegeben, dieses Programm zu entwerfen. Deshalb sollte dem Angestellten dann auch das Recht eingeräumt werden, dieses Programm auch unabhängig von seinem Arbeitsverhältnis zu nutzen oder weiterzuentwickeln. Das muss dann aber im Einzelfall unter den Beteiligten ausgehandelt werden. Ich habe beispielsweise so ein Agreement mit meinem Ex-Arbeitgeber.

          So long,
           Martin

          --
          Man sollte keinen Senf von sich geben, wenn man nicht auch das Würstchen dazu liefern kann.
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          1. 'ǝɯɐu$ ıɥ

            Wir haben nach unserem Rechtssystem einen vorrangigen Urheberschutz. Und alles was davon abweichen soll, ist vorher zu vereinbaren.

            Gut, dann muss man das halt tun.

            Is ja auch so okay, dein anderer Post klang so als wärest du der Meinung das dir auch ohne explizite Vereinbarung alle diese Rechte zustünden.

            ssnɹƃ
            ʍopɐɥs

            --
            “A computer lets you make more mistakes faster than any invention in human history–with the possible exceptions of handguns and tequila.”
            - Mitch Radcliffe
            1. Hallo,

              Wir haben nach unserem Rechtssystem einen vorrangigen Urheberschutz. Und alles was davon abweichen soll, ist vorher zu vereinbaren.
              Gut, dann muss man das halt tun.
              Is ja auch so okay, dein anderer Post klang so als wärest du der Meinung das dir auch ohne explizite Vereinbarung alle diese Rechte zustünden.

              neinein, wenn der Eindruck entstanden sein sollte ... das ist keineswegs so!
              Ich habe zwar gewisse Ansprüche und Forderungen; Vorstellungen davon, was ich für akzeptabel halte; aber ich bin auch realistisch genug um zu wissen, dass man solche Ansprüche grundsätzlich schon bei den Verhandlungen, spätestens aber bei Vertragsabschluss klären sollte.

              Und was nicht schriftlich vereinbart wurde, ist nachher sowieso schwer durchzusetzen.

              Ciao,
               Martin

              --
              Datenbanken speichern keine User.
              Das liegt daran, daß Datenbanken mit der Lebensmittelversorgung für gespeicherte biologische Lebensformen derzeit noch Probleme haben.
                (Christoph Schnauß)
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  2. Hallo,

    Weiss jemand, wie es rechtlich aussieht? Sind diese Daten nach dem bezahlen des Auftrages nicht Eigentum von uns?

    das halte ich für eine Selbstverständlichkeit und würde es als Kunde auch erwarten und schon beim Vertragsabschluss fordern. Entscheidend ist aber, was im Auftrag vereinbart ist (ggf. AGB der Agentur beachten).

    Wenn dieser Punkt mit keinem Wort erwähnt und geregelt ist, wüsste ich aber auch nicht, was euch genau zusteht. Wenn der Auftrag sinngemäß nur lautete, "Macht uns einen Internet-Auftritt gemäß folgendem Entwurf", dann ist der Auftrag im Prinzip erfüllt, sobald das Werk online geht und von euch abgenommen wurde. Daher könnte man argumentieren, dass ihr keinen Anspruch auf Herausgabe der Quellcodes habt, auch wenn ich nicht diesen Standpunkt vertrete.

    Es kann doch nicht sein, dass ich nun bei jeder kleinen Änderung zur Agentur gehen muss damit sie für uns diese Anpassungen machen?

    Genau das wollen die aber wahrscheinlich - damit regelmäßig die Kasse klingelt.

    Ciao,
     Martin

    --
    Wissen erwirbt man, indem man immer das Kleingedruckte sorgfältig liest.
    Erfahrung bekommt man, indem man das nicht tut.
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  3. Hallo Marco,

    Nun ist der Auftritt online und auch bezahlt. Nun gibt es textliche Anpassungen welche wir gerne selber vornehmen möchten damit wir nicht immer zur Agentur rennen müssen.

    diese Anforderung war vermutlich im Auftrag nicht enthalten. Ihr habt nicht daran gedacht, die Agentur hat Euch nicht darauf hingewiesen oder ihr habt die Agentur nicht verstanden, als sie dieses Thema angesprochen hat.

    Es kann doch nicht sein, dass ich nun bei jeder kleinen Änderung zur Agentur gehen muss damit sie für uns diese Anpassungen machen?

    Ihr zahlt Lehrgeld. Lasst Euch einen sinnvolleren Auftritt machen, nicht flash- sondern CMS-basiert. Das dürfte auf kurz oder lang kostengünstiger sein.

    Freundliche Grüße

    Vinzenz

    1. Hallo Vinzenz

      Danke für Dein Feedback. Nun leider habe ich den Vertrag nicht abgeschlossen da es vor meiner Zeit war. Darum denke ich, dass dies nirgends speziell geregeld ist. Was ich mich nun frage, was das für uns bedeutet. Wenn es nicht geregelt ist, heisst das ja nicht, dass wir nun kein Anrecht an den Daten haben.

      Liebe Grüsse
      Marco

      1. Moin!

        Danke für Dein Feedback. Nun leider habe ich den Vertrag nicht abgeschlossen da es vor meiner Zeit war. Darum denke ich, dass dies nirgends speziell geregeld ist. Was ich mich nun frage, was das für uns bedeutet. Wenn es nicht geregelt ist, heisst das ja nicht, dass wir nun kein Anrecht an den Daten haben.

        Doch, das heißt es. Der Vertrag wurde erfüllt entsprechend der Vereinbarung (die nicht explizit aufführt, dass die Quelldateien zu liefern sind - also werden sie nicht geliefert), er wurde bezahlt - fertig.

        Spricht nichts dagegen, für die Lieferung der Quelldateien noch mal einen neuen Vertrag zu machen, nochmal Geld zu zahlen, und dann das EIGENTLICH gewünschte Resultat (nämlich neue Website plus Änderungsfähigkeit) zu erhalten. Die Geschäftsleitung wird das dann unter "Lehrgeld" abbuchen müssen, aber das wird allesamt günstiger, als alternativ keine Quelldateien zu haben und über längere Zeit einen Mitarbeiter zu bezahlen, der seine eigentliche Aufgabe deswegen nicht erledigen kann.

        - Sven Rautenberg

  4. Moin!

    Ich habe eine kleine Frage und zwar haben wir einen Internetauftritt erstellen lassen welcher komplett in Flash ist (ich weiss darüber lässt sich auch streiten :-)).

    Ja. Z.B. darueber, wer denn jetzt Aenderungen vornimmt... ;) War das eure Idee oder die der Agentur?

    --
    Vergesst Chuck Norris.
    Sponge Bob kann unter Wasser grillen!
    1. Hallo Steel

      Das wir nun Änderungen vornehmen möchten ist unsere Idee. Weil wenn es die Idee der Agentur wäre würden sie uns natürlich die Daten geben. Es kann ja nicht sein, dass die Agentur sagt, macht doch die Änderungen selber aber wir geben euch die Originaldaten nicht - das wäre dann doch etwas schizophren :-)

      Also Zusammengefasst, wir haben nun das Know-How im Haus und darum möchten wir die Änderungen selber vornhemen.

      Liebe Grüsse
      Marco

      1. Ich meinte den Flashauftritt. Wer hatte die Idee, Flash zu benutzen?

        --
        Vergesst Chuck Norris.
        Sponge Bob kann unter Wasser grillen!
  5. Moin!

    Liebe Forum-Besucher

    Ich habe eine kleine Frage und zwar haben wir einen Internetauftritt erstellen lassen welcher komplett in Flash ist (ich weiss darüber lässt sich auch streiten :-)).

    Nun ist der Auftritt online und auch bezahlt. Nun gibt es textliche Anpassungen welche wir gerne selber vornehmen möchten damit wir nicht immer zur Agentur rennen müssen.

    Die Agentur will uns die orignal Flash-Dateien aber nicht geben was mich eigentlich sehr erstaunt.

    Weiss jemand, wie es rechtlich aussieht? Sind diese Daten nach dem bezahlen des Auftrages nicht Eigentum von uns?

    Die Agentur hat zweifelsfrei ein Werk erstellt, an dem sie selbst bzw. die beteiligten Angestellten das Urheberrecht hat. Mit der Lieferung des Werkes auf den Server dürfte der Vertrag, den ihr geschlossen habt, also erfüllt sein.

    Weil die Agentur an ihrem Werk das Urheberrecht hat, ist sie, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, nicht verpflichtet, euch die Quelldateien zugänglich zu machen. Das ist aus eurer Sicht natürlich unschön, aber absolut normal.

    Die Bezahlung war offenbar nicht dafür da, euch die Quelldateien eines Internetauftritts in Flash zu verschaffen, sondern nur, euch den Internetauftritt in Flash zu verschaffen. Hat funktioniert, prima.

    Und als Agentur hätte ich selbstverständlich auch aus ganz banalen Gründen ein Interesse daran, dass der Kunde die Quelldateien nicht in die Finger bekommt: Wenn der Kunde eigenmächtig seinen eigenen Auftritt kaputtmacht, fällt das mangelhafte Ergebnis, was öffentlich zu sehen ist, als schlechtes Licht auch auf die Agentur zurück. Der uninformierte Besucher kann nicht erkennen, wer's kaputt gemacht hat.

    Es ist im übrigen auch mit Flash kein Problem, eine Site mit austauschbaren, somit dynamisch pflegbaren Texten, zu bauen. Sowas muss man dann aber auch entsprechend bestellen und bezahlen.

    Es kann doch nicht sein, dass ich nun bei jeder kleinen Änderung zur Agentur gehen muss damit sie für uns diese Anpassungen machen?

    Doch, das kann sein. Und in vielen Unternehmen ist das auch absolut normal, weil die sich ja genau deswegen die Agentur herangeholt haben, um ihre Website professionell managen zu lassen - weil sie dafür keinen eigenen Mitarbeiter als Web-Universalgenie einstellen wollen, der den ganzen Tag nichts anderes macht, denn oftmals ist so viel Änderungsbedarf einfach nicht existent. Und nur in Teilzeit, alle paar Wochen, mal was an der Site ändern - dafür jedesmal das Flash abändern, ausspielen, hochladen, vor allem aber sich dran erinner, wie das eigentlich nochmal genau ging... Da ist es viel einfacher, der Agentur einfach eine Mail mit den Wünschen zu schicken, und die dann machen zu lassen.

    - Sven Rautenberg

    1. Hallo Sven

      Danke für Dein konstruktives Feedback. Nun irgendwie bin ich nicht gleicher Meinung. Klar gibt es viele Kunden die eine Agenutr beiziehen damit diese ihren Webauftritt managen kann. Aber wenn wir nun seit neuem das Know-How im Haus haben, wieso sollen wir dann eine Agentur beiziehen und immer wieder Geld bezahlen.

      Es ist ein Auftrag denn wir bezahlt haben, wenn es sie stört, dass ich etwas kaputt machen kann, dann sollen sie doch ihre Werbung von der Seite entfernen?! Im Übrigen ist es ja auch in meinem Intresse, dass die Seite gut aussieht und nicht kaputt gemacht wird. Es wäre ja genau gleich wie wenn ich einem Kunde eine Seite in HTML + CSS mache diese dann auf einen FTP-Server lade aber ihm die Zugangsdaten zum Server nicht gebe. Weil so kann er rein gar keine Änderungen machen von der Seite.

      Leider habe ich den Vertrag mit der Agentur nicht selber gemacht, da es vor meiner Zeit war. Ansonsten hatte ich natürlich darauf geachtet, dass wir die Originaldaten erhalten.

      Jetzt muss ich halt mal genau nachschauen was im Vertrag geregelt ist.
      Nochmals Danke für Deine Bemühungen.
      Marco

      1. Hi.

        Jetzt muss ich halt mal genau nachschauen was im Vertrag geregelt ist.

        Das und nur das ist der richtige Weg. Du kannst gerne das Rumpelstilzchen spielen, es nützt dir nichts: wenn es im Vertrag so geregelt ist, hast du keine Chance auf Herausgabe der Daten.

        Du kannst aber immer noch mit der Agentur verhandeln, um eine für beide Seiten tragbare Lösung zu erarbeiten.

        Schönen Sonntag noch!
        O'Brien

        --
        Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
      2. Hallo,

        Leider habe ich den Vertrag mit der Agentur nicht selber gemacht, da es vor meiner Zeit war. Ansonsten hatte ich natürlich darauf geachtet, dass wir die Originaldaten erhalten.

        Damit alleine ist es auch noch nicht getan. Es müssten euch auch die Rechte eingeräumt werden, das Werk zu verändern. Bei von euch erstellten, in das Flash eingebundenen, Texten ist das eher kein Problem. Aber wenn es um Anpassungen der Funktionalität der Website geht schon eher.

        Im Zweifel bekommt der "Käufer" nämlich lediglich die Rechte, die für die Vertragserfüllung notwendig sind. Und das ist eben im Zweifel das recht, die Sachen hochzuladen und als Website laufen zu lassen...

        Die Originaldateien irgendwie greifbar zu haben ist auch noch aus einem anderen Grund vorteilhaft. Wenn die Agentur pleite geht, kann es leicht mal vorkommen, dass alles irgendwie verschwindet. Dann kann niemand mehr Änderungen machen.

        Bei großen Projekten werden dann Software Escrows eingeschalten. Das ist eine Quelltexthinterlegung. Wenn die Agentur pleite geht, bekommt der Kunde dann die Quelltexte...

        Gruß
        Alex

  6. Hallo Marco,

    Nun ist der Auftritt online und auch bezahlt. Nun gibt es textliche Anpassungen welche wir gerne selber vornehmen möchten damit wir nicht immer zur Agentur rennen müssen.

    Ihr habt leider die Katze im Sack gekauft. An die Quelldaten kommt ihr wohl nicht mehr ran. Wenn ihr jetzt  nachträglich eigenständig Änderungen an der Seite vornehmen wollt ohne dass das im Anforderungsprofil bei der Auftragsvergabe festgelegt wurde bleibt euch nur der Weg die Agentur nochmals zu beauftragen einen dynamischen Zugang zur Webseite nachzurüsten. Sprich das ihr nur irgendwelche Textdateien oder Datenbankeinträge ändern müsst um die Inhalte zu aktualisieren.

    Viele Grüße,
    Rob

  7. hi!

    Weiss jemand, wie es rechtlich aussieht? Sind diese Daten nach dem
    bezahlen des Auftrages nicht Eigentum von uns?

    http://spreerecht.de/urheberrecht/2011-03/muss-eine-agentur-rohdaten-und-druckvorlagen-an-kunden-herausgeben

    bye, Frank!

    --
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    beat you with experience.