Kay: Internetauftritt bezahlt aber keine original Daten erhalten.

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Hallo Martin,

Wenn ich aber ein Werk speziell nach meinen Vorgaben in Auftrag gebe, dann erwarte ich hinterher, dass auch die dabei entstehenden Skizzen, Konstruktionszeichnungen, oder bei Software eben die Quellcodes in mein Eigentum übergehen - ebenso wie ich beim Fotografen verlange, dass ich auch die Negative bekomme (oder heutzutage eine Kopie dessen, was aus seiner Digicam "herausfällt").

Da hast du unter Umständen realitätsfremde Vorstellungen, die sich juristisch nicht durchsetzen lassen. Es gibt z.B. Software bei der kannst Du gar kein Eigentum erwerben, auch wenn Du den Quellcode hast steht dir nur ein Nutzungsrecht oder erweitertes Nutzungsrecht zu.

Wir haben nach unserem Rechtssystem einen vorrangigen Urheberschutz. Und alles was davon abweichen soll, ist vorher zu vereinbaren.

Das Urheberrecht hat nunmal der Urheber, der die Leistung erbracht hat. Und dieses Urheberrecht ist auch nicht übertragbar. Was übertragbar ist sind die Nutzungrechte daran. Deshalb gibt es auch in vielen Arbeitsverträgen Klauseln, das Du die Nutzungsrechte an den Arbeitgeber abtritts und mit deinen Entgeld (Gehalt, Lohn... ) alle Forderungen abgegolten sind.

Das Thema kann aber sehr, sehr, sehr komplex werden.

Kay