Der Martin: Internetauftritt bezahlt aber keine original Daten erhalten.

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Hallo,

Wenn ich aber ein Werk speziell nach meinen Vorgaben in Auftrag gebe, dann erwarte ich hinterher, dass auch die dabei entstehenden Skizzen, Konstruktionszeichnungen, oder bei Software eben die Quellcodes in mein Eigentum übergehen - ebenso wie ich beim Fotografen verlange, dass ich auch die Negative bekomme (oder heutzutage eine Kopie dessen, was aus seiner Digicam "herausfällt").
Da hast du unter Umständen realitätsfremde Vorstellungen, die sich juristisch nicht durchsetzen lassen.

das mag in Einzelfällen sein, im allgemeinen halte ich diese Vorstellungen aber für sehr realistisch.

Es gibt z.B. Software bei der kannst Du gar kein Eigentum erwerben, auch wenn Du den Quellcode hast steht dir nur ein Nutzungsrecht oder erweitertes Nutzungsrecht zu.

Ja. Dann stehe ich aber auch in ständigem Kontakt mit dem Vertragspartner, das ist dann eine Art Leasing für Software. Abgesehen davon, dass ich so ein Modell nicht gutheiße und mich nicht darauf einlassen würde, ist das ja durchaus okay.

Wir haben nach unserem Rechtssystem einen vorrangigen Urheberschutz. Und alles was davon abweichen soll, ist vorher zu vereinbaren.

Gut, dann muss man das halt tun.

Das Urheberrecht hat nunmal der Urheber, der die Leistung erbracht hat. Und dieses Urheberrecht ist auch nicht übertragbar. Was übertragbar ist sind die Nutzungrechte daran.

Korrekt. Das Urheberrecht will ich auch gar nicht in Frage stellen.
Nur wenn ein Werk konkret in meinem Auftrag angefertigt wurde, dann verlange ich, dass ich *alle* Nutzungsrechte einschließlich Vervielfältigung, Veränderung, Überarbeitung etc. bekomme, und diese Rechte meinerseits im Einzelfall auch wieder an Dritte übertragen kann. Geht ein Dienstleister darauf nicht ein, wird er auf mich als Kunden verzichten müssen (bzw. ich auf diesen Anbieter).

Deshalb gibt es auch in vielen Arbeitsverträgen Klauseln, das Du die Nutzungsrechte an den Arbeitgeber abtritts und mit deinen Entgeld (Gehalt, Lohn... ) alle Forderungen abgegolten sind.

Ja, ich weiß. Das ist aber genau die Kerbe, die ich meine: Der Angestellte hat ein Werk im Rahmen seiner Tätigkeit, also für und auf Geheiß von seinem Arbeitgeber geschaffen. Damit tritt der Arbeitgeber an die Stelle des Auftraggebers, der damit alle Rechte an dem Werk bekommen soll, das er hat anfertigen lassen. Finde ich absolut in Ordnung.

Grenzwertig wird es, wenn ich als Angestellter ohne konkrete Anweisung etwas schaffe, zum Beispiel ein Programm schreibe, das mir bestimmte Arbeiten erleichtert. Davon profitiert der Arbeitgeber indirekt zwar auch, er hat aber nicht die Anweisung gegeben, dieses Programm zu entwerfen. Deshalb sollte dem Angestellten dann auch das Recht eingeräumt werden, dieses Programm auch unabhängig von seinem Arbeitsverhältnis zu nutzen oder weiterzuentwickeln. Das muss dann aber im Einzelfall unter den Beteiligten ausgehandelt werden. Ich habe beispielsweise so ein Agreement mit meinem Ex-Arbeitgeber.

So long,
 Martin

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Man sollte keinen Senf von sich geben, wenn man nicht auch das Würstchen dazu liefern kann.
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