Hi,
Da es hierzulande (DE, aber auch AT und CH soweit ich weiß) mehr oder weniger keine Software-Patente gibt, sollte ein Nachbau der Idee keine juristische Schwierigkeit sein.
Urheberrecht kann verletzt sein, wenn der alte Quellcode dafür analysiert wird. (Denn nur alleine die Ideen sind nicht urheberrechtlich geschützt. Jeder Vorgang mit den Werken schon)
wer sollte den Quellcode analysieren? Der Nachfolger des ausgeschiedenen Softwareentwicklers?
So wie ich RobRobson verstanden habe, ging es darum, dass der Softwareentwickler selbst die von ihm entwickelte Software nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen weiter nutzt oder weiterentwickelt (oder eben "neu" implementiert).
Und wir gehen natürlich davon aus, dass der Ersteller seinem Ex-Arbeitgeber alle Quellcodes und Aufzeichnungen überlässt und keine Kopien zurückbehält. Damit würde es sich also tatsächlich um einen Nachbau "aus dem Gedächtnis" handeln, also eine neue Implementierung der ursprünglichen Ideen.
Das kann für den Softwareentwickler sogar ein Vorteil sein, denn er hat aus der ersten Inkarnation des Projekts sicher schon einige Probleme erkannt und weiß sie nun zu meiden oder besser zu lösen.
Zuletzt kann sich ein Verbot auch direkt aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Ich meine, dass es für bestimmte Konstellationen schon alleine aus den vertraglichen Schutzpflichten (=Treuepflichten im Arbeitsverhältnis) verboten ist - auch wenn es nicht explizit im Vertrag steht.
Das dürfte IMHO nur der Fall sein, wenn aus Zweck, Art oder Beschaffenheit der Software Rückschlüsse auf Interna des Betriebs möglich sind - in dem Fall kann die Geheimhaltungsklausel verletzt sein, die in vielen Arbeitsverhältnissen Teil des Arbeitsvertrags ist.
Ciao,
Martin
If you believe in telekinesis, raise my hand.
Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(