Selbständig machen mit dem akuellen Job
RobRobson
- recht
Hallo,
ich versuch grade rauszufinden wie die Rechtslage ist wenn man sich mit der Tätigkeit die man in einem Unternehmen ausgeübt hat nun selbständig macht. Grundsätzlich ist das natürlich kein Problem.
Bei mir wärs aber schwierieger, da wir anfänglich unsere Tools selber geschrieben haben und ich das mittlerweile allein mache, würde ich diese Tätigkeit jetzt gern als eigene Dienstleistung anbieten.
Also nicht nur das Entwicklen der Tools, sondern deren konkreter Einsatz in anderen Unternehmen. Und dabei das knowhow das ich im Umgang und der Entwickung der tools im Arbeitsalltag erworben habe als rundum sorglos Paket verkaufen würde.
Würde es reichen die tools "aus dem Gedächtnis" nachzuprogrammieren oder würde das noch als Diebstahl durchgehen? Oder kann ich sogar die Tools die ich selber geschrieben oder von anderen ausgehend für mich umgeschiebene habe selber ausserhalb der Firma nutzen/weiterverkaufen? (Die Firma macht keinen direken Umsatz mit den tools und es entsteht ihr kein Schaden wenn andere Firmen diese auch nutzten. Im Grunde würde es ihnen sogar helfen, wenn ich für meine alte Firma wieder als Dienstleister arbeite und das Wissen aus fremden Projekten mit einbringe)
Viele Grüße,
Rob
Hi!
ich versuch grade rauszufinden wie die Rechtslage ist wenn man sich mit der Tätigkeit die man in einem Unternehmen ausgeübt hat nun selbständig macht. [...] Und dabei das knowhow das ich im Umgang und der Entwickung der tools im Arbeitsalltag erworben habe als rundum sorglos Paket verkaufen würde.
Jeder der irgendwo anfängt, bringt in gewissem Umfang Know-How und Erfahrung mit und erwirbt dort ebensolches. Das ist soweit normal.
Würde es reichen die tools "aus dem Gedächtnis" nachzuprogrammieren oder würde das noch als Diebstahl durchgehen?
Kommt auf deinen Vertrag mit der Firma an und ob auf dem Zeug irgendwelche Patentansprüche oder ähnliches liegt.
Oder kann ich sogar die Tools die ich selber geschrieben oder von anderen ausgehend für mich umgeschiebene habe selber ausserhalb der Firma nutzen/weiterverkaufen?
Was du während deiner Arbeit fabriziert hast, ist dir entlohnt worden. Das Zeug gehört also der Firma.
(Die Firma macht keinen direken Umsatz mit den tools und es entsteht ihr kein Schaden wenn andere Firmen diese auch nutzten. Im Grunde würde es ihnen sogar helfen, wenn ich für meine alte Firma wieder als Dienstleister arbeite und das Wissen aus fremden Projekten mit einbringe)
Red mit deiner Firma und/oder mit einem Anwalt, dem du mehr Einblick in die Vertragslage geben kannst. Niemand hier kann dir irgendwas konkreteres als die allgemeine Gesetzeslage sagen, die aber nicht unbedingt auf deinen konkreten Fall eine klare Antwort geben kann.
Lo!
Ho und Danke schomal für die Antwort
Hi!
Würde es reichen die tools "aus dem Gedächtnis" nachzuprogrammieren oder würde das noch als Diebstahl durchgehen?
Kommt auf deinen Vertrag mit der Firma an und ob auf dem Zeug irgendwelche Patentansprüche oder ähnliches liegt.
Nein, Patent- oder irgendwie anderweitig geschützt ist davon nichts.
Im Vertrag steht soweit nur das übliche das alles was man entwickelt der Firma gehört. Ist ja im Grunde auch klar.
Red mit deiner Firma und/oder mit einem Anwalt, dem du mehr Einblick in die Vertragslage geben kannst. Niemand hier kann dir irgendwas konkreteres als die allgemeine Gesetzeslage sagen, die aber nicht unbedingt auf deinen konkreten Fall eine klare Antwort geben kann.
Ne, such ich ja auch nicht. Eher so Recherchehilfen. Ich hab kein Lust wild rum zu googeln und Meterlange Forenbeiträge zu lesen. Anwalt is schonmal gut aber glaube schon ein Schritt zu weit. Ich such noch Quellen die zu konsultieren sind.
Lo!
sammlende Grüße,
Rob
Hi!
Würde es reichen die tools "aus dem Gedächtnis" nachzuprogrammieren oder würde das noch als Diebstahl durchgehen?
Kommt auf deinen Vertrag mit der Firma an und ob auf dem Zeug irgendwelche Patentansprüche oder ähnliches liegt.
Nein, Patent- oder irgendwie anderweitig geschützt ist davon nichts.
Im Vertrag steht soweit nur das übliche das alles was man entwickelt der Firma gehört. Ist ja im Grunde auch klar.
Da es hierzulande (DE, aber auch AT und CH soweit ich weiß) mehr oder weniger keine Software-Patente gibt, sollte ein Nachbau der Idee keine juristische Schwierigkeit sein.
Ich such noch Quellen die zu konsultieren sind.
Zum Beispiel Urheberrecht. (Mit)urheber bleibst du immer, aber die Lage ist bei solchen bezahlten/abgegoltenen Aufträgen mit weniger Rechten für dich verbunden als wenn du selbständig was erstellst.
Lo!
Hallo,
Da es hierzulande (DE, aber auch AT und CH soweit ich weiß) mehr oder weniger keine Software-Patente gibt, sollte ein Nachbau der Idee keine juristische Schwierigkeit sein.
Urheberrecht kann verletzt sein, wenn der alte Quellcode dafür analysiert wird. (Denn nur alleine die Ideen sind nicht urheberrechtlich geschützt. Jeder Vorgang mit den Werken schon)
Wettbewerbsrecht ist auf jeden Fall dann einschlägig, wenn ein Wettbewerbsverhältnis besteht. Also, wenn beide die Software verkaufen. Aber auch wenn sie beide (alter AG + Selbstständiger) intern nutzen denke ich, dass durchaus wettbewerbsrelevante Auswirkungen entstehen können. Ein Nachmachen wäre dann nach UWG äußerst schädlich.
Zuletzt kann sich ein Verbot auch direkt aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Ich meine, dass es für bestimmte Konstellationen schon alleine aus den vertraglichen Schutzpflichten (=Treuepflichten im Arbeitsverhältnis) verboten ist - auch wenn es nicht explizit im Vertrag steht.
Zum Beispiel Urheberrecht. (Mit)urheber bleibst du immer, aber die Lage ist bei solchen bezahlten/abgegoltenen Aufträgen mit weniger Rechten für dich verbunden als wenn du selbständig was erstellst.
Es kommt nicht drauf an, ob es "bezahlte/abgegoltene" Aufträge sind. Es gibt im UrhG eine Spezialregelung für durch Arbeitnehmer erstellte Software. Die ist sehr eng. Da fallen wirklich nur Arbeitnehmer und ein paar andere rein. Schon Scheinselbstständige fallen da nicht mehr runter - hier gilt dann das normale Urheberrecht und da hat der Urheber im Zweifel alle Rechte. Beim Arbeitnehmer-Softwareentwickler verliert er alle Rechte außer den Urheberpersönlichkeitsrechten.
Gruß
Alex
Hi!
Beim Arbeitnehmer-Softwareentwickler verliert er alle Rechte außer den Urheberpersönlichkeitsrechten.
Urheberpersönlichkeitsrechte. Klingt cool. Was soll das sein? Ich habs nachgelesen, aber es erschliesst sich mir trotzdem nicht.
Hi,
Urheberpersönlichkeitsrechte. Klingt cool. Was soll das sein? Ich habs nachgelesen, aber es erschliesst sich mir trotzdem nicht.
Das ist sowas wie die Eltern-Kind-Beziehung im Urheberrecht ;)
Da gibt es z.B. das Recht auf Namensnennung oder wenn der Urheber das will auch das Rcht auf Anonymität. Auch die Entstellung ist da verboten.
Nach den normeln urheberrehctlichen Ausschlussrechten kann man Leuten verbieten, Werke zu ändern. Mit Einräumung von Nutzungsrechten kann man den Leuten erlauben diese Werke zu ändern. Dieses Recht hat der Arbeitgeber bei Software automatisch.
Aber eine Entstellung ist dadurch noch nicht erlaubt. Wenn der Arbeitgeber die Software also so verhunzt, dass es für die Arbeitnehmer peinlich wird, wirds problematisch.
Moment.
Wir entwickeln Tools und Reportingsysteme, weils sonst keiner macht/kann. Jetzt kommt die Firma, sieht dass es wirklich was taugt und excessiv genutzt wird, stellt fest, dass es dafuer aber tolle Abteilungen gibt deren Tools aber keiner will und nimmt uns das weg. Besagte Abteilungen bekommen unseren Code und verbessern den. Mit dem Ergebnis dass es mal wieder unbenutzbar ist und keiner was damit anfangen kann. Die Leute, gewohnt das wir damit zu tun haben rennenuns dir Tueren ein, aber wir koennen nix machen und alle mueesen mit deiem Mist leben. Dann kann ich/meine Abteilung dagegen vorgehen?
Wir entwickeln Tools und Reportingsysteme, weils sonst keiner macht/kann. Jetzt kommt die Firma, sieht dass es wirklich was taugt und excessiv genutzt wird, stellt fest, dass es dafuer aber tolle Abteilungen gibt deren Tools aber keiner will und nimmt uns das weg. Besagte Abteilungen bekommen unseren Code und verbessern den. Mit dem Ergebnis dass es mal wieder unbenutzbar ist und keiner was damit anfangen kann. Die Leute, gewohnt das wir damit zu tun haben rennenuns dir Tueren ein, aber wir koennen nix machen und alle mueesen mit deiem Mist leben. Dann kann ich/meine Abteilung dagegen vorgehen?
Das sollte man dann schon mal einen Anwalt genau angucken lassen - pauschal kann man das nicht sagen.
Hi,
Da es hierzulande (DE, aber auch AT und CH soweit ich weiß) mehr oder weniger keine Software-Patente gibt, sollte ein Nachbau der Idee keine juristische Schwierigkeit sein.
Urheberrecht kann verletzt sein, wenn der alte Quellcode dafür analysiert wird. (Denn nur alleine die Ideen sind nicht urheberrechtlich geschützt. Jeder Vorgang mit den Werken schon)
wer sollte den Quellcode analysieren? Der Nachfolger des ausgeschiedenen Softwareentwicklers?
So wie ich RobRobson verstanden habe, ging es darum, dass der Softwareentwickler selbst die von ihm entwickelte Software nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen weiter nutzt oder weiterentwickelt (oder eben "neu" implementiert).
Und wir gehen natürlich davon aus, dass der Ersteller seinem Ex-Arbeitgeber alle Quellcodes und Aufzeichnungen überlässt und keine Kopien zurückbehält. Damit würde es sich also tatsächlich um einen Nachbau "aus dem Gedächtnis" handeln, also eine neue Implementierung der ursprünglichen Ideen.
Das kann für den Softwareentwickler sogar ein Vorteil sein, denn er hat aus der ersten Inkarnation des Projekts sicher schon einige Probleme erkannt und weiß sie nun zu meiden oder besser zu lösen.
Zuletzt kann sich ein Verbot auch direkt aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Ich meine, dass es für bestimmte Konstellationen schon alleine aus den vertraglichen Schutzpflichten (=Treuepflichten im Arbeitsverhältnis) verboten ist - auch wenn es nicht explizit im Vertrag steht.
Das dürfte IMHO nur der Fall sein, wenn aus Zweck, Art oder Beschaffenheit der Software Rückschlüsse auf Interna des Betriebs möglich sind - in dem Fall kann die Geheimhaltungsklausel verletzt sein, die in vielen Arbeitsverhältnissen Teil des Arbeitsvertrags ist.
Ciao,
Martin
Hi,
wer sollte den Quellcode analysieren? Der Nachfolger des ausgeschiedenen Softwareentwicklers?
So wie ich RobRobson verstanden habe, ging es darum, dass der Softwareentwickler selbst die von ihm entwickelte Software nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen weiter nutzt oder weiterentwickelt (oder eben "neu" implementiert).Und wir gehen natürlich davon aus, dass der Ersteller seinem Ex-Arbeitgeber alle Quellcodes und Aufzeichnungen überlässt und keine Kopien zurückbehält. Damit würde es sich also tatsächlich um einen Nachbau "aus dem Gedächtnis" handeln, also eine neue Implementierung der ursprünglichen Ideen.
Das kann für den Softwareentwickler sogar ein Vorteil sein, denn er hat aus der ersten Inkarnation des Projekts sicher schon einige Probleme erkannt und weiß sie nun zu meiden oder besser zu lösen.
Ich habe bei "Quellcode analysieren" gemeint, dass der Ex-Arbeitnehmer den Quellcode zum nachbauen analysiert. Damit wollte ich nur nochmal unterstreichen, dass es wirklich "aus dem Gedächtnis" erfolgen muss - wie du ja auch sagst.
Das dürfte IMHO nur der Fall sein, wenn aus Zweck, Art oder Beschaffenheit der Software Rückschlüsse auf Interna des Betriebs möglich sind - in dem Fall kann die Geheimhaltungsklausel verletzt sein, die in vielen Arbeitsverhältnissen Teil des Arbeitsvertrags ist.
Bei verkaufter Software würde auch eine Konkurrenzklausel greifen.
Wenn es interene Software ist, die einen deutlichen Wettbewerbsvorteil liefert würde ich schon auch meinen, dass es gegen Treuepflichten verstößt wenn der Ex-Arbeitnehmer die Software nachbaut - aber auch nur wenn es krass ist. Also z.B: wenn da immense Entwicklungskosten dahinterstekcen und der AN deshalb nie selbst dieses Ding entwickelt hätte.
Gruß
Alex