Hi,
wer sollte den Quellcode analysieren? Der Nachfolger des ausgeschiedenen Softwareentwicklers?
So wie ich RobRobson verstanden habe, ging es darum, dass der Softwareentwickler selbst die von ihm entwickelte Software nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen weiter nutzt oder weiterentwickelt (oder eben "neu" implementiert).Und wir gehen natürlich davon aus, dass der Ersteller seinem Ex-Arbeitgeber alle Quellcodes und Aufzeichnungen überlässt und keine Kopien zurückbehält. Damit würde es sich also tatsächlich um einen Nachbau "aus dem Gedächtnis" handeln, also eine neue Implementierung der ursprünglichen Ideen.
Das kann für den Softwareentwickler sogar ein Vorteil sein, denn er hat aus der ersten Inkarnation des Projekts sicher schon einige Probleme erkannt und weiß sie nun zu meiden oder besser zu lösen.
Ich habe bei "Quellcode analysieren" gemeint, dass der Ex-Arbeitnehmer den Quellcode zum nachbauen analysiert. Damit wollte ich nur nochmal unterstreichen, dass es wirklich "aus dem Gedächtnis" erfolgen muss - wie du ja auch sagst.
Das dürfte IMHO nur der Fall sein, wenn aus Zweck, Art oder Beschaffenheit der Software Rückschlüsse auf Interna des Betriebs möglich sind - in dem Fall kann die Geheimhaltungsklausel verletzt sein, die in vielen Arbeitsverhältnissen Teil des Arbeitsvertrags ist.
Bei verkaufter Software würde auch eine Konkurrenzklausel greifen.
Wenn es interene Software ist, die einen deutlichen Wettbewerbsvorteil liefert würde ich schon auch meinen, dass es gegen Treuepflichten verstößt wenn der Ex-Arbeitnehmer die Software nachbaut - aber auch nur wenn es krass ist. Also z.B: wenn da immense Entwicklungskosten dahinterstekcen und der AN deshalb nie selbst dieses Ding entwickelt hätte.
Gruß
Alex