Hi,
Also soll ich ein Gewerbe anmelden ? Viele meinten das wäre zu umständlich und problematisch.
Meiner bescheidenen Laienmeinung nach, bist du (von Freiberuflern abgesehen) ohne Gewerbeschein kein Unternehmer und kannst keine Rechnungen ausstellen, geschweige denn irgendwas mit der Umsatzsteuer anstellen.
Ein Gewerbe ist - einfach ausgedrückt - eine auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit die nicht z.B. Freiberuf ist.
Hier könnte es sein, dass er kein Gewerbe hat, weil er das ja nur einmalig gemacht hat - es ist also nicht auf Dauer angelegt.
Er könnte dann ganz einfach eine Rechnung schreiben ohne Mehrwertsteuer. Der Empfänger könnte die ganz einfach akzeptieren. Es muss beim Empfänger dann auch keine Rechnung im UStG-Sinne sein, weil der Empfänger ja sowieso keine USt gezahlt hat und die folglich auch nicht wieder vom FA zurückverlangen kann.
Der Zweite Zweck der Rechnung ist beim Empfänger der Beleg über eine Betriebsausgabe. Da sind nicht so hohe Anforderungen gestellt und da reicht bekanntlich (teilweise) schon ein Eigenbeleg. Wenn man da jetzt mit einer einigermaßen Sinnvollen Rechnung einer Privatperson ankommt, sollte das dicke reichen. (Genau so ist es auch, wenn ein Unternehmen sich von einem wirklich 100% privaten was kauft - da muss der Private, nur weil er z.B. sein Gebrauchtwagen an ein Unternehmen verkauft ja auch nichtt extra ein Gewerbe anmelden - trotzdem kann das Unternehmen die Ausgaben geltend machen....also in dem Falle wohl genauer: abschreiben)
Das hat mir glaube ich auch mal ein Steuerberater bestätigt, wenn ich mich richtig erinnere. Ich habe dann keine Erklärung gemacht, weil ich unter den ca. €8000 im Jahr lag. (Das ist soweit ich mich erinnere übrigens kein Freibetrag sondern - schlimmer - eine Freigrenze) Das Finanzamt hat sich auch nie gemeldet, obwohl ich im Endeffekt ein Gewerbe angemeldet habe. (Nur den Erfassungsbogen sollte ich ausfüllen)
Gruß
Alex