Steuernummer - woher kriegen auf die Schnelle ?
Coatie
- recht
Guten Abend/Nacht allerseits !
Ich habe nun etliche Seiten gelesen, beim Finanzamt angerufen und Freunde gefragt, aber irgendwie will ich mal die Meinungen in Informationen aus diesem Forum hören.
Ich habe einen Programmierjob für eine Firma übernommen. Diese will natürlich das ich Ihnen eine Rechnung schreibe, damit sie das ganze steuerlich angeben können mit MWST etc. (und jenachdem ja auch absetzen können zu 19%)
Das ist erstmal eine einmalige Sache UND ich bleibe unter 8000€ die steuerlich frei sind. Desweiterem bin ich Student und beziehe zur Zeit kein BaFöG (wollte dies aber ab DEZ beantragen).
Nun brauche ich aber eine Steuernummer und das Finanzamt meint ich soll so einen Bogen ausfüllen mit 10+ Seiten und dann würde das dauern ?
Wikipedia sagt das seit 2007 die Steuernummer durch die Steuer-Identifikationsnummer ersetzt wurde und man diese automatisch erhält, das Finanzamt konnte mir diese aber nicht mitteilen.
Wie gehe ich jetzt am besten vor um vor allem schnell und problemlos eine Steuer(identifikations)nummer zu erhalten ?
Wenn Fragen weitere aufkommen einfach stellen - ich beantworte diese natürlich gerne und so schnell ich kann.
beste Grüße
Coatie
Hi!
Das ist erstmal eine einmalige Sache UND ich bleibe unter 8000€ die steuerlich frei sind.
Steuerlich frei wird umgangssprachlich ein Freibetrag genannt. Das heißt aber nicht, dass du das nicht angeben musst.
Nun brauche ich aber eine Steuernummer und das Finanzamt meint ich soll so einen Bogen ausfüllen mit 10+ Seiten und dann würde das dauern ?
Eigentlich meldet man bei der Gemeinde ein Gewerbe an. Das Finanzamt (und die IHK) kommt dann von selbst. Apropos IHK, da du dort Zwangsmitglied wirst, kannst du auch deren Leistungen in Anspruch nehmen, beispielsweise Beratung. Bevor du eine Rechnung ausstellst, solltest du dich ausreichend informieren, was da alles für Angaben drauf sein müssen.
Wikipedia sagt das seit 2007 die Steuernummer durch die Steuer-Identifikationsnummer ersetzt wurde und man diese automatisch erhält, das Finanzamt konnte mir diese aber nicht mitteilen.
Die Steuernummer wird durch die IdNr noch nicht arbeitslos, sie wird weiterhin verwendet. Die IdNr wird von der Gemeinde vergeben, die Steuernummer vergibt das Finanzamt. Es gibt auch noch die Umsatzsteuer-ID (fängt hierzulande mit DE... an), die brauchst du nur, wenn du innereuropäisch tätig werden willst.
Wie gehe ich jetzt am besten vor um vor allem schnell und problemlos eine Steuer(identifikations)nummer zu erhalten ?
Bei der IHK fragen, zur Gemeinde gehen.
Lo!
Nun brauche ich aber eine Steuernummer und das Finanzamt meint ich soll so einen Bogen ausfüllen mit 10+ Seiten und dann würde das dauern ?
Eigentlich meldet man bei der Gemeinde ein Gewerbe an. Das Finanzamt (und die IHK) kommt dann von selbst. Apropos IHK, da du dort Zwangsmitglied wirst, kannst du auch deren Leistungen in Anspruch nehmen, beispielsweise Beratung. Bevor du eine Rechnung ausstellst, solltest du dich ausreichend informieren, was da alles für Angaben drauf sein müssen.
Also soll ich ein Gewerbe anmelden ? Viele meinten das wäre zu umständlich und problematisch.
Kann ich mich im Amt auch als Freiberufler anmelden ?
Liebe Grüße
Coatie
Hi!
Also soll ich ein Gewerbe anmelden ? Viele meinten das wäre zu umständlich und problematisch.
Meiner bescheidenen Laienmeinung nach, bist du (von Freiberuflern abgesehen) ohne Gewerbeschein kein Unternehmer und kannst keine Rechnungen ausstellen, geschweige denn irgendwas mit der Umsatzsteuer anstellen.
Das Anmelden war vor y Jahren eine der einfachen Geschichten. Wenn du auf die Kleinunternehmerreglung verzichtest - was Vorteile hat, wenn du deine eigenen Ausgaben umsatzsteuertechnisch gegen deine Einnahmen rechnen kannst - bringt dir das im ersten Jahr monatlich das Umsatzsteuervoranmelden ein, auch wenn sich das auf 0 eintragen und absenden beschränkt. Das ganze Steuerzeugs ist insgesamt recht aufwendig, weil man sich einmal generell einarbeiten und sich jedes Jahr neu über die Änderungen informieren muss, wenn du es nicht jemanden machen lässt.
Kann ich mich im Amt auch als Freiberufler anmelden ?
Wenn du die Voraussetzungen dafür erfüllst, dann kannst du das versuchen. Der Aufwand für den Steuerkrams ändert sich dadurch jedoch nicht wesentlich.
Lo!
Hi.
Also soll ich ein Gewerbe anmelden ? Viele meinten das wäre zu umständlich und problematisch.
Meiner bescheidenen Laienmeinung nach, bist du (von Freiberuflern abgesehen) ohne Gewerbeschein kein Unternehmer und kannst keine Rechnungen ausstellen, geschweige denn irgendwas mit der Umsatzsteuer anstellen.
Das sehe ich ebenso.
Das Anmelden war vor y Jahren eine der einfachen Geschichten. Wenn du auf die Kleinunternehmerreglung verzichtest - was Vorteile hat, wenn du deine eigenen Ausgaben umsatzsteuertechnisch gegen deine Einnahmen rechnen kannst - bringt dir das im ersten Jahr monatlich das Umsatzsteuervoranmelden ein, auch wenn sich das auf 0 eintragen und absenden beschränkt. Das ganze Steuerzeugs ist insgesamt recht aufwendig, weil man sich einmal generell einarbeiten und sich jedes Jahr neu über die Änderungen informieren muss, wenn du es nicht jemanden machen lässt.
Eben wegen des Aufwands würde ich es bleiben lassen, wenn nicht regelmäßige Einnahmen in lohnenswerter Höhe zu erwarten sind.
Da es sich hier um eine einmalige Sache handelt, würde ich mit dem Auftraggeber besprechen, ob es nicht andere Möglichkeiten der Bezahlung gibt. Vielleicht kann er die Gesamtsumme ja im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung auf mehrere Monate aufteilen? Sicher wird der Auftraggeber einen Steuerberater haben, der dazu mehr sagen kann.
Wie gesagt: ich würde mir den Aufwand mit der Steuererklärung (Einnahmen aus Gewerbe, Umsatzsteuererklärung) nicht machen, wenn es sich um eine einmalige Sache handelt. Dazu nervt dieser Finanzamtskram einfach zu sehr.
Kann ich mich im Amt auch als Freiberufler anmelden ?
Wenn du die Voraussetzungen dafür erfüllst, dann kannst du das versuchen. Der Aufwand für den Steuerkrams ändert sich dadurch jedoch nicht wesentlich.
Kleiner Tipp: Unter http://www.ratgeber-e-lancer.de/ findest du einiges an Informationen, auch zum Thema Gewerbe oder Freiberufler.
Schönen Sonntag noch!
O'Brien
Hi!
Kleiner Tipp: Unter http://www.ratgeber-e-lancer.de/ findest du einiges an Informationen, auch zum Thema Gewerbe oder Freiberufler.
Bitte den letzten Abschnitt auf der Startseite beachten. Seit 2007 hatten die Finanzminister und -ämter jede Menge Zeit, Änderungen einzubringen.
Lo!
Hi.
Kleiner Tipp: Unter http://www.ratgeber-e-lancer.de/ findest du einiges an Informationen, auch zum Thema Gewerbe oder Freiberufler.
Bitte den letzten Abschnitt auf der Startseite beachten. Seit 2007 hatten die Finanzminister und -ämter jede Menge Zeit, Änderungen einzubringen.
Oh, verd*. :(
Ich habe die Infos schon länger nicht mehr benötigt, daher war mir _das_ jetzt nicht aufgefallen. Werde beim nächsten Mal genauer hinsehen.
Gab es denn da nicht eine ähnliche Site mit e-lancer-Infos, die ich jetzt nur nicht gefunden habe, die aber aktuell gehalten wird?
Schönen Sonntag noch!
O'Brien
Meiner bescheidenen Laienmeinung nach, bist du (von Freiberuflern abgesehen) ohne Gewerbeschein kein Unternehmer und kannst keine Rechnungen ausstellen, geschweige denn irgendwas mit der Umsatzsteuer anstellen.
Ich will gar nix mit Steuern anstellen selbst (dieses Jahr zumindest).
Rechnungen austellen können doch auch Freiberuflder oder nicht ?
Das Anmelden war vor y Jahren eine der einfachen Geschichten. Wenn du auf die Kleinunternehmerreglung verzichtest - was Vorteile hat, wenn du deine eigenen Ausgaben umsatzsteuertechnisch gegen deine Einnahmen rechnen kannst - bringt dir das im ersten Jahr monatlich das Umsatzsteuervoranmelden ein, auch wenn sich das auf 0 eintragen und absenden beschränkt. Das ganze Steuerzeugs ist insgesamt recht aufwendig, weil man sich einmal generell einarbeiten und sich jedes Jahr neu über die Änderungen informieren muss, wenn du es nicht jemanden machen lässt.
Kann ich mich im Amt auch als Freiberufler anmelden ?
Wenn du die Voraussetzungen dafür erfüllst, dann kannst du das versuchen. Der Aufwand für den Steuerkrams ändert sich dadurch jedoch nicht wesentlich.
Also kann ich nicht einfach meine Steueridentifikationsnummer bei einer Rechnung als Steuernummer angeben und das wars dann erstmal für die Rechnung und dann kommt das Finanzamt von allein auf mich zu ?
Hi.
Meiner bescheidenen Laienmeinung nach, bist du (von Freiberuflern abgesehen) ohne Gewerbeschein kein Unternehmer und kannst keine Rechnungen ausstellen, geschweige denn irgendwas mit der Umsatzsteuer anstellen.
Ich will gar nix mit Steuern anstellen selbst (dieses Jahr zumindest).
Rechnungen austellen können doch auch Freiberuflder oder nicht ?
Einnahmen müssen versteuert werden. Wenn du dieses Jahr Einnahmen hast, musst du sie auch für dieses Jahr versteuern. (Mal abgesehen vielleicht von steuertechnischen Winkelzügen, die du ohne fachlich versierte Hilfe nicht hinbekommen wirst.)
Also kann ich nicht einfach meine Steueridentifikationsnummer bei einer Rechnung als Steuernummer angeben und das wars dann erstmal für die Rechnung und dann kommt das Finanzamt von allein auf mich zu ?
Auf der Rechnung ist AFAIK die Steuernummer anzugeben, nicht die Steueridentifikationsnummer. Und wenn du einfach so Geld einnimmst, ohne es bei der Steuererklärung anzugeben, und darauf wartest, dass das FA auf dich zukommt, dann wirst du vermutlich gewisse Probleme bekommen, sobald das FA auf dich zukommt.
Du solltest dich fachlich beraten lassen von Leuten, deren Beruf das ist, was für dich die sinnvollste Möglichkeit ist.
Sorry, aber ich habe den Eindruck, du möchtest, dass dir hier die für dich bequemste Möglichkeit als in Ordnung abgesegnet wird. Das wird aber nicht passieren. Alles, was wir tun können, ist, dir die Blauäugigkeit zu nehmen, denn sonst kann es passieren, dass du blaue Augen davonträgst, egal, welche Farbe deine Iris hat.
Schönen Sonntag noch!
O'Brien
Hallo,
Du solltest dich fachlich beraten lassen von Leuten, deren Beruf das ist, was für dich die sinnvollste Möglichkeit ist.
ja, unbedingt. Übrigens gibt es einige Steuerberater, bei denen eine "Erstberatung" sogar kostenlos ist, selbst wenn sie sich zwei Stunden hinzieht. Das habe ich seinerzeit auch gern in Anspruch genommen.
Alles, was wir tun können, ist, dir die Blauäugigkeit zu nehmen, denn sonst kann es passieren, dass du blaue Augen davonträgst, egal, welche Farbe deine Iris hat.
;-)
Ach ja, ich habe vor rund zwei Jahren mal gelesen, man dürfe auch als Privatperson ohne Gewerbe kleine Leistungen gegen Bezahlung erbringen, für diese Leistungen eine Rechnung ausstellen (allerdings ohne Märchensteuer!) und diese Einnahmen dann bei der Steuererklärung mit angeben. Solange das in einem "geringfügigen" Umfang bleibt (Ermessenssache), wird das angeblich problemlos akzeptiert.
Aber auch hier: Das ist Hörensagen. Besser nochmal beim Profi nachfragen.
Ciao,
Martin
Hi!
Ich will gar nix mit Steuern anstellen selbst (dieses Jahr zumindest).
Das kannst du dir aber bei selbständiger Arbeit nicht raussuchen.
Rechnungen austellen können doch auch Freiberuflder oder nicht ?
Freiberufler ist ein ganz besonderer Status. Es kommt darauf an, was du genau machst, um als Freiberufler anerkannt zu werden. Aber wie gesagt, das ändert nichts daran, dass du den Steuerkram am Hals hast.
Du hast die 19% Umsatzsteuer erwähnt. Die zahlt dir der Auftraggeber und holt sie sich vom Finanzamt zurück. Du hingegen musst sie wieder ans Finanzamt überweisen. Ich kann mir gut vorstellen, dass das FA da nicht nur grimmig schaut, wenn es dadurch Geld verliert. Es heißt schließlich Umsatzsteuer und nicht Zusatzbonus.
Also kann ich nicht einfach meine Steueridentifikationsnummer bei einer Rechnung als Steuernummer angeben und das wars dann erstmal für die Rechnung und dann kommt das Finanzamt von allein auf mich zu ?
Frag einen Steuerberater oder das Finanzamt. Die können dir verbindlich für genau dein Anliegen eine Auskunft geben. Wenn das Finanzamt erstmal auf die zukommen muss, hast du unter Umständen noch mehr Ärger als wenn du dich selbst bei ihm meldest. Als Ausnahme sehe ich da nur die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde, bei der das FA von selbst und mit freundlicher Miene zu dir kommt.
Lo!
Hi,
Frag einen Steuerberater oder das Finanzamt. Die können dir verbindlich für genau dein Anliegen eine Auskunft geben. Wenn das Finanzamt erstmal auf die zukommen muss, hast du unter Umständen noch mehr Ärger als wenn du dich selbst bei ihm meldest. Als Ausnahme sehe ich da nur die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde, bei der das FA von selbst und mit freundlicher Miene zu dir kommt.
Stimmt, nachfragen beim Finanzamt ist ne gute Idee. Das kostet glaube ich auch nur bei schwierigen Fragen was - jedenfalls sind sie verpflichtet zu helfen.
Siehe auch mein Posting von eben: Selbst wenn man sich anmeldet heißt das nicht, dass sie einen unbedingt zur Steuererkärung auffordern. Und auch wenn sie das erwarten, fordern sie einen erstmal wirklich freundlich auf, die Erklärung nachzuholen - erst irgendwann drohen sie dann mit einer Schätzung.
Also ein so schlechter Weg ist die Geschichte mit der Anmeldung sicher auch nicht.
Gruß
Alex
Hallo,
Und auch wenn sie das erwarten, fordern sie einen erstmal wirklich freundlich auf, die Erklärung nachzuholen - erst irgendwann drohen sie dann mit einer Schätzung.
ja, und mit einem saftigen Bußgeld, wenn man die geforderte Erklärung nicht binnen ... nachreicht.
Ciao,
Martin
Hallo,
ja, und mit einem saftigen Bußgeld, wenn man die geforderte Erklärung nicht binnen ... nachreicht.
Ich habe ja nie gesagt, dass man auf diese Aufforderungen nicht reagieren sollte.
Auf die Schnelle konnte ich aber keine Bußgeldvorschriften finden, die in solchen Fällen ohne Steuerverkürzung greifen - woraus ergibt sich denn das Bußgeld?
Gruß
Alex
Hi!
ja, und mit einem saftigen Bußgeld, wenn man die geforderte Erklärung nicht binnen ... nachreicht.
Auf die Schnelle konnte ich aber keine Bußgeldvorschriften finden, die in solchen Fällen ohne Steuerverkürzung greifen - woraus ergibt sich denn das Bußgeld?
Vielleicht meint er Säumniszuschlag oder sowas, wenn man beispielsweise die Umsatzsteuervoranmeldung oder irgendwas anderes, wozu man selbst dir Bringpflicht hat, nicht rechtzeitig einreicht.
Lo!
Hi,
Auf die Schnelle konnte ich aber keine Bußgeldvorschriften finden, die in solchen Fällen ohne Steuerverkürzung greifen - woraus ergibt sich denn das Bußgeld?
ich habe keine Ahnung, aber so eine Bußgeldandrohung mit gleichzeitiger Fristsetzung für die Abgabe der geforderten Erklärungen hatte ich schon zweimal.
Einmal aus Unwissenheit: Die ersten drei Monate nach meiner Gewerbeanmeldung hatte ich noch keine Einnahmen, also habe ich (für mich völlig logisch) auch keine Umsatzsteuer-Voranmeldung für diesen Zeitraum eingereicht. Die hat das Finanzamt dann im dritten Monat ultimativ nachgefordert, andernfalls würden meine Einnahmen für den Zeitraum einfach geschätzt und mir würde ein Bußgeld von 100EU$ aufgebrummt. Das entbindet mich natürlich immer noch nicht von der Pflicht zur Abgabe der entsprechenden Erklärungen.
Das zweite Mal, weil das FA selbst geschlafen hat: Ich habe bei der Abgabe der Jahressteuererklärungen extra darauf hingewiesen, dass ich die Gewerbesteuererklärung *nicht* beigelegt hätte, weil mein Jahreseinkommen unter dem Freibetrag lag und ich daher nicht zur Abgabe verpflichtet war. Die Dame an der FA-Annahmestelle hat kurz meine Formulare gecheckt und mir dann bestätigt, dass das so richtig sei. Zum Jahresende haben sie die Gewerbesteuererklärung dann auch wieder unter Androhung eines Bußgeldes von 100EU$ doch nachgefordert. Okay, diesmal haben sie dann eingesehen, dass der Fehler beim Sachbearbeiter im FA lag.
Nach welcher Maßgabe diese Bußgelder festgesetzt werden, ist mir trotzdem nicht bekannt.
Ciao,
Martin
Hi!
Die ersten drei Monate nach meiner Gewerbeanmeldung hatte ich noch keine Einnahmen, also habe ich (für mich völlig logisch) auch keine Umsatzsteuer-Voranmeldung für diesen Zeitraum eingereicht. Die hat das Finanzamt dann im dritten Monat ultimativ nachgefordert, andernfalls würden meine Einnahmen für den Zeitraum einfach geschätzt und mir würde ein Bußgeld von 100EU$ aufgebrummt.
Ich habe vor ein paar Jahren Erinnerungen bekommen, die Umsatzsteuervoranmeldung rechtzeitig einzureichen. Bußgeld wurde keins angedroht, aber darauf hingewiesen, dass ein Verspätungszuschlag von bis zu 10% der vorauszuzahlenden USt auferlegt werden kann (§152 Abgabenordnung). Gut, dachte ich mir, 10% von 0€ USt kann ich grad noch so verkraften und hab künftig den 10. des Folgemonats als grobe Richtlinie betrachtet.
Lo!
Hallo,
Ich habe vor ein paar Jahren Erinnerungen bekommen, die Umsatzsteuervoranmeldung rechtzeitig einzureichen. Bußgeld wurde keins angedroht, aber darauf hingewiesen, dass ein Verspätungszuschlag von bis zu 10% der vorauszuzahlenden USt auferlegt werden kann (§152 Abgabenordnung).
kommt mir bekannt vor - so eine "Verwarnung", also eine Erinnerung mit dem Hinweis, man werde dieses Mal kulanterweise von einen Verspätungszuschlag absehen, habe ich Mitte Oktober auch bekommen. Weil ich die USt-Voranmeldung für Q3 erst am 12. statt am 10. Oktober eingereicht habe.
Sesselpupser ... <eyeroll />
Gut, dachte ich mir, 10% von 0€ USt kann ich grad noch so verkraften und hab künftig den 10. des Folgemonats als grobe Richtlinie betrachtet.
Hier am Ort scheinen sie Langeweile zu haben. Da bin ich wohl gut beraten, die Termine sorgfältig einzuhalten.
Ciao,
Martin
Hi.
Es heißt schließlich Umsatzsteuer und nicht Zusatzbonus.
:)
Schönen Sonntag noch!
O'Brien
Hi,
Also soll ich ein Gewerbe anmelden ? Viele meinten das wäre zu umständlich und problematisch.
Meiner bescheidenen Laienmeinung nach, bist du (von Freiberuflern abgesehen) ohne Gewerbeschein kein Unternehmer und kannst keine Rechnungen ausstellen, geschweige denn irgendwas mit der Umsatzsteuer anstellen.
Ein Gewerbe ist - einfach ausgedrückt - eine auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit die nicht z.B. Freiberuf ist.
Hier könnte es sein, dass er kein Gewerbe hat, weil er das ja nur einmalig gemacht hat - es ist also nicht auf Dauer angelegt.
Er könnte dann ganz einfach eine Rechnung schreiben ohne Mehrwertsteuer. Der Empfänger könnte die ganz einfach akzeptieren. Es muss beim Empfänger dann auch keine Rechnung im UStG-Sinne sein, weil der Empfänger ja sowieso keine USt gezahlt hat und die folglich auch nicht wieder vom FA zurückverlangen kann.
Der Zweite Zweck der Rechnung ist beim Empfänger der Beleg über eine Betriebsausgabe. Da sind nicht so hohe Anforderungen gestellt und da reicht bekanntlich (teilweise) schon ein Eigenbeleg. Wenn man da jetzt mit einer einigermaßen Sinnvollen Rechnung einer Privatperson ankommt, sollte das dicke reichen. (Genau so ist es auch, wenn ein Unternehmen sich von einem wirklich 100% privaten was kauft - da muss der Private, nur weil er z.B. sein Gebrauchtwagen an ein Unternehmen verkauft ja auch nichtt extra ein Gewerbe anmelden - trotzdem kann das Unternehmen die Ausgaben geltend machen....also in dem Falle wohl genauer: abschreiben)
Das hat mir glaube ich auch mal ein Steuerberater bestätigt, wenn ich mich richtig erinnere. Ich habe dann keine Erklärung gemacht, weil ich unter den ca. €8000 im Jahr lag. (Das ist soweit ich mich erinnere übrigens kein Freibetrag sondern - schlimmer - eine Freigrenze) Das Finanzamt hat sich auch nie gemeldet, obwohl ich im Endeffekt ein Gewerbe angemeldet habe. (Nur den Erfassungsbogen sollte ich ausfüllen)
Gruß
Alex
Moin!
Ich habe als Student genau das gleiche gemacht und es war ehrlich gesagt ziemlich einfach. Ich habe mich allerdings als "Mediengestalter" freiberuflich betaetigt, d.h. ohne Gewerbeschein. Ich habe mich auch nie beim Finanzamt (FA) angemeldet, sondern einfach eine Steuererklaerung ausgefuellt, woraufhin vom FA alles weitere angeschoben wurde. Die Steuererklaerung selbst habe ich auf Ausfuellen von Name und Adresse sowie die Summe der erzielten Einkuenfte beschraenkt, dazu eine formlose Auflistung der einzelnen Einkuenfte. Irgendwann gab es dann die Steuernummer vom FA. Ist nur die Frage: Was macht man auf Rechnungen im ersten Jahr? Ich habe damals einfach die Steuernummer genommen, die auf meiner letzten Lohnsteuerkarte stand. Heute wuerde ich die Steuer-ID nummer nehmen. Sicherlich bekommt man beim FA aber auch vor der ersten Steuererklaerung eine Nummer, wenn man dort nachfragt.
Gruss,
der Kapitan.
Hi,
Ich habe als Student genau das gleiche gemacht und es war ehrlich gesagt ziemlich einfach. Ich habe mich allerdings als "Mediengestalter" freiberuflich betaetigt, d.h. ohne Gewerbeschein.
nun ist "Mediengestalter" ja auch eine kreative und in gewissem Sinn künstlerische Tätigkeit, und damit für die Einstufung als freiberuflich geeignet. Ob das für einen "Programmierjob für eine Firma" auch gelten kann, ist fraglich.
Die andere Frage ist, ob es die Finanzbehörden bei nur geringfügigen Tätigkeiten und Einkünften wirklich so genau nehmen. Vermutlich eher nicht.
Ich habe mich auch nie beim Finanzamt (FA) angemeldet, sondern einfach eine Steuererklaerung ausgefuellt, woraufhin vom FA alles weitere angeschoben wurde. Die Steuererklaerung selbst habe ich auf Ausfuellen von Name und Adresse sowie die Summe der erzielten Einkuenfte beschraenkt, dazu eine formlose Auflistung der einzelnen Einkuenfte. Irgendwann gab es dann die Steuernummer vom FA.
Vermutlich mit dem nächsten Steuerbescheid. Das ist zwar eine unkonventionelle Vorgehensweise, und ich bin überrascht, dass das FA hier ohne Murren mitgespielt hat - andererseits, warum nicht?
Ciao,
Martin
Ob das für einen "Programmierjob für eine Firma" auch gelten kann, ist fraglich.
Das ist nicht fraglich, sondern klar definiert.
Als Systemprogrammierer kann man Freiberufler sein, als "Internet-Programmierer" nicht.
Die genauen Bezeichnungen und der exakte Wortlaut der Definition ist beim zuständigen Amt einsehbar.