Hi,
Auf die Schnelle konnte ich aber keine Bußgeldvorschriften finden, die in solchen Fällen ohne Steuerverkürzung greifen - woraus ergibt sich denn das Bußgeld?
ich habe keine Ahnung, aber so eine Bußgeldandrohung mit gleichzeitiger Fristsetzung für die Abgabe der geforderten Erklärungen hatte ich schon zweimal.
Einmal aus Unwissenheit: Die ersten drei Monate nach meiner Gewerbeanmeldung hatte ich noch keine Einnahmen, also habe ich (für mich völlig logisch) auch keine Umsatzsteuer-Voranmeldung für diesen Zeitraum eingereicht. Die hat das Finanzamt dann im dritten Monat ultimativ nachgefordert, andernfalls würden meine Einnahmen für den Zeitraum einfach geschätzt und mir würde ein Bußgeld von 100EU$ aufgebrummt. Das entbindet mich natürlich immer noch nicht von der Pflicht zur Abgabe der entsprechenden Erklärungen.
Das zweite Mal, weil das FA selbst geschlafen hat: Ich habe bei der Abgabe der Jahressteuererklärungen extra darauf hingewiesen, dass ich die Gewerbesteuererklärung *nicht* beigelegt hätte, weil mein Jahreseinkommen unter dem Freibetrag lag und ich daher nicht zur Abgabe verpflichtet war. Die Dame an der FA-Annahmestelle hat kurz meine Formulare gecheckt und mir dann bestätigt, dass das so richtig sei. Zum Jahresende haben sie die Gewerbesteuererklärung dann auch wieder unter Androhung eines Bußgeldes von 100EU$ doch nachgefordert. Okay, diesmal haben sie dann eingesehen, dass der Fehler beim Sachbearbeiter im FA lag.
Nach welcher Maßgabe diese Bußgelder festgesetzt werden, ist mir trotzdem nicht bekannt.
Ciao,
Martin
Husten kann böse Folgen haben.
Besonders im Kleiderschrank.
Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(