Hi!
Die ersten drei Monate nach meiner Gewerbeanmeldung hatte ich noch keine Einnahmen, also habe ich (für mich völlig logisch) auch keine Umsatzsteuer-Voranmeldung für diesen Zeitraum eingereicht. Die hat das Finanzamt dann im dritten Monat ultimativ nachgefordert, andernfalls würden meine Einnahmen für den Zeitraum einfach geschätzt und mir würde ein Bußgeld von 100EU$ aufgebrummt.
Ich habe vor ein paar Jahren Erinnerungen bekommen, die Umsatzsteuervoranmeldung rechtzeitig einzureichen. Bußgeld wurde keins angedroht, aber darauf hingewiesen, dass ein Verspätungszuschlag von bis zu 10% der vorauszuzahlenden USt auferlegt werden kann (§152 Abgabenordnung). Gut, dachte ich mir, 10% von 0€ USt kann ich grad noch so verkraften und hab künftig den 10. des Folgemonats als grobe Richtlinie betrachtet.
Lo!