Hi!
ja, und mit einem saftigen Bußgeld, wenn man die geforderte Erklärung nicht binnen ... nachreicht.
Auf die Schnelle konnte ich aber keine Bußgeldvorschriften finden, die in solchen Fällen ohne Steuerverkürzung greifen - woraus ergibt sich denn das Bußgeld?
Vielleicht meint er Säumniszuschlag oder sowas, wenn man beispielsweise die Umsatzsteuervoranmeldung oder irgendwas anderes, wozu man selbst dir Bringpflicht hat, nicht rechtzeitig einreicht.
Lo!