Solange ich kein Geld verdiene, darf ich doch Fonts auf meiner Website veröffentlichen, die zur freien Nutzung im Internet angeboten werden.
Mhh - was ist juristisch "freie Nutzung" ? Das Wort "frei" wird häufug als "kostenfrei" missverstanden.
Im Grundgesetz steht sinngemäß, dass alle Bürger freien Zugang zu öffentlichen Informationen haben (sollten). Bedeutet das, dass der Kiosk mir 50 Zeitschriften kostenlos aushändigen muss?
Mich würde interessieren, ob ich den Namen der geschützten Schriftart "protected" in der Form
font-family:protected,sans-derif;
überhaupt nennen darf. Da gab es doch bei ebay Abmahnungen, weil jemand einen Markennamen genannt hat in der Form
"Ähnlich wie Markenname"
Die Abmahnung gibt zu Recht an, dass Suchmaschinen auf dieses Angebot verweisen, obwohl dieser Markenname gar nicht angeboten wird. Die Angebote des echten Markennamens werden also verwässert, Treffer führen häufig ins Leere.
Also nochmal meine Frage präzise:
Darf ich geschützte Worte beim Namen nennen? In der Praxis mache ich es nicht, sollen die doch selbst für Werbung sorgen. Doch ich kann nicht alles kennen, was geschützt ist.
Gruß, Gast.