KraKi: , Urheber-; abgeleitetes Werk

Hallo,
aus bestimmten Gründen möchte ich nicht _zu_ konkret werden, aber...
Folgende Situation, ich habe einen Screenshot aus einem Computerspiel von der Webseite zu diesem Computerspiel heruntergeladen. Anschließend habe ich es manuell vektorisiert (also: nachgezeichnet) und verwende es nun als Bild-Zitat mit Quellenangabe zur Webseite, sowie der Angabe, dass das © dort läge.

Nun frage ich mich, ob ich damit ein neues Werk geschaffen habe (bzw. eben ein abgeleitetes Werk) und welche Rechte ich daran habe. Was nämlich geschehen ist ist, dass jemand dieses Bild an sich genommen hat und nun auch verwendet. Es wäre mir aber sehr recht, wenn ich dabei als Quelle genannt würde und nicht meine Quelle. Ja, ich weiß das ist eitel und so, aber in diesem Fall wäre es mir eben wichtig.

Also wenn ich so einen Screenshot "abzeichne" (denn das ist defacto passiert), genauer gesagt habe ich ein einzelnes Objekt aus einem Screenshot genommen, dies entzerrt (Perspektive) und dann abgezeichnet. kann ich es dann selbst lizensieren? Kann ich es frei lizensieren?
Und habe ich möglicherweise selbst damit bereits eine Urheberrechtsverletzung begangen nämlich das Änderungsverbot (Recht auf Unversehrtheit des Werkes?)?

Oh und falls das hilft kann ich mir natürlich auch selbst so einen Screenshot organisieren und muss den nicht von der Webseite nehmen.

Also wenn da jemand Kenntnisse oder passende Links hätte wäre ich sehr verbunden.

Vielen Dank schonmal
KraKi

  1. Hi!

    Folgende Situation, ich habe einen Screenshot aus einem Computerspiel von der Webseite zu diesem Computerspiel heruntergeladen. Anschließend habe ich es manuell vektorisiert (also: nachgezeichnet) und verwende es nun als Bild-Zitat mit Quellenangabe zur Webseite, sowie der Angabe, dass das © dort läge.

    Das © ist hierzulande ohne Bedeutung. Was sagt denn die Seite, wie man mit deren Material umgehen darf?

    Nun frage ich mich, ob ich damit ein neues Werk geschaffen habe (bzw. eben ein abgeleitetes Werk) und welche Rechte ich daran habe.

    Das kann man nicht so einfach sagen. Im Zweifelsfall muss ein Gericht klären, ob deine Verfremdung eine ausreichend große schöpferische Tätigkeit war. Einfach nur abmalen ist vermutlich zu wenig. Das war vielleicht aufwendig, aber erzeugt nicht unbedingt ein neues Werk.

    Was nämlich geschehen ist ist, dass jemand dieses Bild an sich genommen hat und nun auch verwendet. Es wäre mir aber sehr recht, wenn ich dabei als Quelle genannt würde und nicht meine Quelle. Ja, ich weiß das ist eitel und so, aber in diesem Fall wäre es mir eben wichtig.

    Sprich mit ihm.

    Also wenn ich so einen Screenshot "abzeichne" (denn das ist defacto passiert), genauer gesagt habe ich ein einzelnes Objekt aus einem Screenshot genommen, dies entzerrt (Perspektive) und dann abgezeichnet. kann ich es dann selbst lizensieren? Kann ich es frei lizensieren?
    Und habe ich möglicherweise selbst damit bereits eine Urheberrechtsverletzung begangen nämlich das Änderungsverbot (Recht auf Unversehrtheit des Werkes?)?

    Vielleicht trifft ja auch §24 UrhG zu: "Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden."

    Oh und falls das hilft kann ich mir natürlich auch selbst so einen Screenshot organisieren und muss den nicht von der Webseite nehmen.

    Viel mehr würde es helfen, nicht (nur) mit Dritten über das Thema zu reden, sondern mit dem Betroffenen, also mit dem Hersteller der Software. Vielleicht machst du dir zu viele Gedanken und er sieht das als willkommenen Werbung für sein Produkt. Jedenfalls hast du dann mit der Antwort eine offizielle Meinung vom Autor.

    Lo!

    1. Das © ist hierzulande ohne Bedeutung. Was sagt denn die Seite, wie man mit deren Material umgehen darf?

      Ja ^^, das sollte auch nur eine Kurzschreibweise für "(amerikanische) Urheberschaft" sein. An meinem Devirat steht eben dran, dass es ein solches ist und dass die Quelle DA ist und dass der Urheber der Vorlage DER ist. ("das copyright dort liegt")

      Das kann man nicht so einfach sagen. Im Zweifelsfall muss ein Gericht klären, ob deine Verfremdung eine ausreichend große schöpferische Tätigkeit war. Einfach nur abmalen ist vermutlich zu wenig. Das war vielleicht aufwendig, aber erzeugt nicht unbedingt ein neues Werk.

      Logisch. Ich fragte nur eben nach Erfahrungswerten, vorhandenen Entscheidungen oder (natürlich unverbindlichen) Einschätzungen.

      Sprich mit ihm.

      Joa bin dabei, wir sind nur nicht gerade dicke Kumpel. Will sagen es bestehen Ressantiments.

      Und habe ich möglicherweise selbst damit bereits eine Urheberrechtsverletzung begangen nämlich das Änderungsverbot (Recht auf Unversehrtheit des Werkes?)?
      Vielleicht trifft ja auch §24 UrhG zu: "Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden."

      Interessant...

      Viel mehr würde es helfen, nicht (nur) mit Dritten über das Thema zu reden, sondern mit dem Betroffenen, also mit dem Hersteller der Software. Vielleicht machst du dir zu viele Gedanken und er sieht das als willkommenen Werbung für sein Produkt. Jedenfalls hast du dann mit der Antwort eine offizielle Meinung vom Autor.

      Ja, ich bin ebenfalls ein Verfechter dieser Praxis und habe das - bevor freie Lizenzen verbreitet waren - ständig gemacht. Email hin "darf ich benutzen? Zweck ist so und so." und ich habe sehr gute Erfahrungen gemacht. Mit Personen habe ich bessere Erfahrungen als mit Firmen gemacht, aber auch das funktioniert.

      Das Problem ist hier aber, dass ich in ein Projekt eingebunden ist und es mir nicht obliegt diese Anfrage zu stellen und diejenigen die dafür "zuständig" wären bekomme ich nicht dazu bewegt XD

      Dennoch schonmal danke für deine Antwort, ich hoffe nun noch auf die o.g. Erfahrungswerte oder Einschätzungen.

      1. Hi,

        Sprich mit ihm.
        Joa bin dabei, wir sind nur nicht gerade dicke Kumpel. Will sagen es bestehen Ressantiments.

        Lass mich raten - es nervt ihn auch, dass du eine Sockenpuppe bist?

        MfG ChrisB

        --
        RGB is totally confusing - I mean, at least #C0FFEE should be brown, right?
  2. Folgende Situation, ich habe einen Screenshot aus einem Computerspiel

    Die Wahrscheinlichkeit, daß es sich dabei um ein Werk handelt oder ein Werk abgebildet ist, ist relativ klein.

    Anschließend habe ich es manuell vektorisiert (also: nachgezeichnet)

    Mit Hilfe der Funktion eines Grafikbearbeitungsprogramms nehme ich an?! Die Wahrscheinlichkeit daß Du dabei ein neues Werk geschaffen hast (selbst unter der Voraussetzung, das die Vorlage ein Werk war) ist relativ gering.

    und verwende es nun als Bild-Zitat mit Quellenangabe zur Webseite

    Daß dem wirklich so ist halte ich für unwahrscheinlich. Schon ob man mit einer Bearbeitung im rechtlichen Sinne überhaupt zitieren kann, erscheint mir fraglich.

    Also wenn ich so einen Screenshot "abzeichne" (denn das ist defacto passiert), genauer gesagt habe ich ein einzelnes Objekt aus einem Screenshot genommen, dies entzerrt (Perspektive) und dann abgezeichnet.

    Das Produkt von einem Vorgang der dem Durchpausen gleichkommt, ist eher eine Kopie als eine Bearbeitung, auch wenn es dem Original nicht völlig gleicht. Demzufolge ist es praktisch ausgeschlossen, daß ein Bearbeitung (genehmigungspflichtig falls die Vorlage ein Werk war) entstanden ist, die selbst ein Werk ist. Erst recht ist es praktisch ausgeschlossen, daß ein Werk in freier Bearbeitung (genehmigungsfrei) entstanden ist.

    kann ich es dann selbst lizensieren? Kann ich es frei lizensieren?

    Wenn Du kein fremdes Werk unzulässig verwendet hast, darfst Du dein Bild lizenzieren. Wenn dein Bild kein Werk ist, darf es jeder auch ohne Lizenz verwenden.

    Oh und falls das hilft kann ich mir natürlich auch selbst so einen Screenshot organisieren und muss den nicht von der Webseite nehmen.

    Ein scrsenshot ist niemals ein Werk, er bildet höchstens ein Werk ab. Insofern ist es irrelevant, ob Du den screenshot selbst machst.

    1. Hi!

      Ein scrsenshot ist niemals ein Werk, er bildet höchstens ein Werk ab. Insofern ist es irrelevant, ob Du den screenshot selbst machst.

      Wie ist es mit auf dem Screenshot abgebildeten Figuren oder Gegenständen? Können diese noch rechtlich relevant sein, vielleicht als Geschmacksmuster (weiß nicht, ob das zutrifft) oder als Marke?

      Lo!

      1. Hi,

        Ein scrsenshot ist niemals ein Werk, er bildet höchstens ein Werk ab. Insofern ist es irrelevant, ob Du den screenshot selbst machst.

        Wie ist es mit auf dem Screenshot abgebildeten Figuren oder Gegenständen? Können diese noch rechtlich relevant sein, vielleicht als Geschmacksmuster (weiß nicht, ob das zutrifft) oder als Marke?

        Die Hauptfrage bliebe für mich, ob man den Screenshot als bildliche Entsprechung dessen, was das Zitat beim Text ist, betrachten kann.
        Das kommt wohl auch darauf an, was man mit dem Screenshot anschließend macht, bzw. wie man ihn präsentiert. „Dieser Screenshot zeigt […]“ wäre für mein laienhaftes(!) Rechtsverständnis die Analogie zur Quellenangabe beim Textzitat.

        MfG ChrisB

        --
        RGB is totally confusing - I mean, at least #C0FFEE should be brown, right?
        1. Die Hauptfrage bliebe für mich, ob man den Screenshot als bildliche Entsprechung dessen, was das Zitat beim Text ist, betrachten kann.
          Das kommt wohl auch darauf an, was man mit dem Screenshot anschließend macht, bzw. wie man ihn präsentiert. „Dieser Screenshot zeigt […]“ wäre für mein laienhaftes(!) Rechtsverständnis die Analogie zur Quellenangabe beim Textzitat.

          Falls man sich auf ein Zitatrecht berufen muß, was nur der Fall ist, wenn man einen Teil eines fremden Werkes nutzt, dann kann ein screenshot oder sonstige Abbildung entweder ein Vollzitat sein (weil es um genau diese Abbildung geht und das abgebildete ein Werk ist) oder es kann ein Zitat (als Teil eines Werkes, ein Standbild aus einer Animation bzw. einem Computerspiel* welches als Werk anzusehen ist) sein. Damit ein Zitat im rechtlichen Sinne ein zulässiges Zitat ist, muß die Nutzung gerechtfertigt sein (es muß quasi notwendig sein) und es in einem eigenen Werk angeführt werden um darauf Bezug zu nehmen.
          http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html

          * Gemeint ist die wahrnehmbare Ausgabe, nicht das Computerprogramm selbst.

      2. Ein scrsenshot ist niemals ein Werk, er bildet höchstens ein Werk ab. Insofern ist es irrelevant, ob Du den screenshot selbst machst.

        Wie ist es mit auf dem Screenshot abgebildeten Figuren oder Gegenständen? Können diese noch rechtlich relevant sein, vielleicht als Geschmacksmuster (weiß nicht, ob das zutrifft) oder als Marke?

        Theoretisch kann man alles anmelden, was eigenständig genug ist und an dem niemand Rechte hat, die dem entgegenstehen. Ich verstehe aber nicht was das soll.