Selbständiger im Nebenberuf: nebentätige Selbstständigekeit

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... Rein aus urheberrechtlicher Sicht gehört die Software nämlich deinem Chef, weil du sie in Erledigung deiner Werktätigkeit geschaffen hast. Lies mal die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitnehmererfinderrecht. Nur wenn dein Chef auf die Wahrnehmung seiner Rechte durch Erklärung dir gegenüber verzichtet, kannst du die Software überhaupt regulär selbst vermarkten.

Das ist nicht ganz richtig - kann mich auch nicht erinnern erzählt zu haben, dass ich das Programm während meines angestelltenverhältnisses bzw. während meiner Arbeitszeit programmiert habe.

Ich bin als Datenanalyst im Aussendienst angestellt, was absolut nichts mit programmieren oder anderen IT-Aufgaben zu tun hat.

Das Programm habe ich ausserhalb meines Arbeitszeit erstellt und ist ein Verwlatungsprogramm, was nichts mein meinem eigentlichen Brufsfeld zu tun hat.

Vondaher ist es definitiv Mein Programm und ich vestoße auch gegen keine Vertragsbestimmungen.

Dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass es richtig ist, die Einkünfte aus einer nebenberuflichen Tätigkeit mit meinem Lohngehalt zu vermischen.

Besten Gruß